Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
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Samples: www.wfaa.de, www.tgb-kevelaer.de, www.ccontrols.com
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen setzen den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Liefertermine und Fristen, die von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die erforderlichen technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat sind und der Käufer alle ihm zu diesem Zeitpunkt obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllenerfüllt hat.
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Samples: www.suto-itec.com
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer Käufer/Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
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Samples: public.od.cm4allbusiness.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns dem Auftragnehmer angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
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Samples: www.consipio.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sindwurden, sind ausschließlich unverbindliche unverbind- liche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen technische Fragen abgeklärt und Ausführungseinzelheiten geklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
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Samples: www.isel.com
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart ver- einbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
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Samples: kitzhoefer.eu
Liefer- und Leistungszeit. 1. a) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
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Samples: www.peine-arolsen.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sindwurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erstSofern sie verbindlich vereinbart sind, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat beginnen sie mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls jedoch vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß Beibringung etwaiger erforderlicher Bescheinigungen und rechtzeitig zu erfüllenUnterlagen durch den Kunden.
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Samples: www.weda.de
Liefer- und Leistungszeit. 16.1. Liefertermine Liefertermine, Herstellungstermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Nachträgliche Änderungs-oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlän- gern die Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllenangemessen.
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Samples: www.floeter.com
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, es ist eine konkrete Zusage getroffen oder Abweichendes individuell verein- bart worden. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst(Kalen- derwoche) verschiebt sich um den Zeitraum nach hinten, wenn die technischen welcher nach Auftragserteilung zur Abklärung sämtlicher noch offener technischer Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat mit dem Käufer not- wendig ist, wobei der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllenerfüllen hat und sofern die Verzögerung nicht von uns zu vertre- ten ist.
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Samples: www.kws-koelle.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer Vertragspartner alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
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Samples: www.suhler-werkstaetten.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen–fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich ausschließ- lich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die alle technischen Fragen abgeklärt geklärt sind. Ebenso hat Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllenVerpflichtung des Verkäufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages behalten wir uns vor.
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Samples: www.biokorntakt-vertriebs-gmbh.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen setzen den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
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Samples: wild-connect.de