Common use of Liefer- und Leistungszeit Clause in Contracts

Liefer- und Leistungszeit. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintreten.

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Liefer- und Leistungszeit. Liefertermine und Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragung. Die Lieferfrist beginnt beginnen mit dem Tag Datum der Auftragsbestätigung durch RöHa. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von RöHa nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebs - störungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob dies im eigenen Betrieb, dem des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt Lieferan - ten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. zur Abholung bereitgestellt wirdSchadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was RöHa ist im Fall von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu ihr nicht zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher vertretender Liefer- und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen unsLeistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleichWenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer be - rechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von RöHa zu vertretenen sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machenvorgenannten Umstände kann sich RöHa nur berufen, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmenwenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, Streiksden RöHa zu vertreten hat, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintretenhaben Kaufleute unter Ausschluss von Schadener - satzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

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Samples: s056b8e2797afc565.jimcontent.com

Liefer- und Leistungszeit. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Lieferfristen sind Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur dann verbindlichvorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt bei unseren Lieferanten oder unseren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei Aufträgen über Datenfernübertragungverbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt Solche Ergebnisse berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Auf die genannten Umstände gleichkönnen wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigt haben. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, wobei uns der Nachweis vorbehalten bleibt, dass dem Besteller ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Besteller nicht von Interesse. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die Lieferung wesentlich erschweren rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, in Anrechnung auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, jedoch ohne dessen Nachweis einen Pauschalbetrag bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen, wobei es jedoch dem Besteller vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass uns kein oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung ein geringerer Schaden entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der Verkehrswege, zufälligen Verschlechterung und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintretendes zufälligen Untergangs auf den Besteller über.

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Samples: www.marbeton.de

Liefer- und Leistungszeit. Die von uns genannten Liefertermine und Lieferfristen Leistungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragunggrundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges unserer Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag (Liefertermin)Tag, an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wirddas Werk verlässt. Verlangt der Käufer Kunde nach Auftragserteilung Zugang unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufenÄnderungsverlangens. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher Zu Teillieferungen und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und Teilleistungen sind wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug istberechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.z. B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, AussperrungenAussperrung, Betriebsstörungen Betriebsstörung (z.B. Feuerz. X. Xxxxx, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, gleichgültig ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller Lieferwerk, einem Transporteur oder einem sonstigen Dritten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde von uns eine Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist leisten wollen. Er kann nach Ablauf einer dritten beteiligten Partei eintretenuns gesetzten, angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware/Leistung bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist bzw. Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 5,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen, oder nach Setzung einer Nachfrist von maximal 10 Arbeitstagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In beiden Fällen gilt überdies eine Vertragsstrafe von 2% des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart.

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Samples: www.traexler.at

Liefer- und Leistungszeit. Unsere Lieferungen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Werk Rheinfelden. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlichgelten als unverbindlich, wenn sie von uns es sei denn, ihre Verbindlichkeit ist schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragungvereinbart worden. Die Lieferfrist beginnt Auslieferung erfolgt innerhalb von 10 - 15 Arbeitstagen nach Eingang Ihrer Ware. Eine Express- Lieferung ist auf Anfrage mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzweinem Aufschlag von 25% innerhalb einer Woche möglich. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen unsund aufgrund von Ereignissen, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machenmachen - hierzu gehören insbesondere Streik, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche MaßnahmenAussperrung, Streiksbehördliche Anordnungen, AussperrungenMaschinenbruch, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der VerkehrswegeFahrwege usw. - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten. Dies gilt auch, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände wenn solche Grunde bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Die genannten Umstunde berechtigen uns, dem Hersteller die Lieferung, um die Dauer der Behinderung zuzuglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder einer dritten beteiligten Partei eintretenvon der Verpflichtung zur vollstundigen Auftragserfullung zuruckzutreten. Auf die genannten Umstunde können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzuglich benachrichtigt haben. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschudigung in Höhe von einem halben Prozent fur jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Daruberhinausgehende Anspruche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf unserer groben Fahrlussigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Nicht abgeholte Waren werden höchstens fur die Dauer von 3 Monaten nach Auftragserteilung bei uns auf Kosten des Bestellers gelagert oder an diesen auf seine Kosten ubersandt oder bei unbekannter Adresse entsorgt.

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Samples: schnitzer-coatings.de

Liefer- und Leistungszeit. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenetwas anderes vereinbart wurde. Dies Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Angemessene, dem Vertragspartner zumutbare Teillieferungen sind ohne besondere Vereinbarung zulässig. Jede Teillieferung gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragungals Geschäft für sich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag Beanstandungen dieses Geschäfts sind ohne Einfluss auf die weitere Abwicklung des Auftragseinganges Vertrages. Liefer- und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen unsund aufgrund von Ereignissen, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machenmachen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten- haben wir nicht zu vertreten. In derartigen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des Nichterfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklären wir uns nicht, kann der Vertragspartner vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Wir werden den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmenvorstehend ausgeführt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintreteneintritt.

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Samples: kipnews.kip.com

Liefer- und Leistungszeit. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Waren und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werdenwerden nach Möglichkeit eingehalten. Dies gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragung. Die Bei Überschreitung der Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt ist der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Auftrages – was Vertrages zurückzutreten. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung. Falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, sind wir berechtigt, von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktretendem Liefervertrag, soweit dessen er noch nicht erfüllt ist, ohne Nachfristsetzung zurückzutreten oder die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen, oder eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen oder Vorauszahlungen oder Nachnahme in bar zu verlangen. Soweit noch Wechsel laufen, behalten wir uns vor, gegen Rückgabe der Wechsel Barzahlung zu verlangen. Ist der Transport dauernd oder teilweise unmöglich, so wird der Kaufpreis gleichwohl fällig; wir können dann die Ware auf Gefahr und für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung Rechnung des Käufers einlagern. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstige von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die vertretende Behinderungen verlängern die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des und eine angemessene Anlaufzeit. Sie berechtigen uns außerdem, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Lieferung noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz durchgeführt ist. Entsteht dem Käufer wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens 5 % des Warenwerts der verspäteten oder teilweise zurückzutretenunterbliebenen Lieferung oder Leistung. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleichDie Einschränkung gilt nicht, die die Lieferung wesentlich erschweren soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintretengroben Fahrlässigkeit haften.

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Samples: www.blechprofil.de

Liefer- und Leistungszeit. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlichbeginnen nicht vor Beibringung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu vom Besteller zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen unsbeschaffenden Unterlagen, die Lieferung um für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen Bearbeitung des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machenAuftrags erforderlich sind, wie z.B. währungs- Genehmigungen, Freigaben, Eingänge vereinbarter Zahlungen, der Eröffnung eines zu stellenden Akkreditivs oder handelspolitische dem Nachweis, dass eine vereinbarte Besicherung erfolgt ist. Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit ist und dies dem Besteller mitgeteilt wurde oder sonstige hoheitliche Maßnahmenwenn sie unser Haus verlässt. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, Streikssoweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurde. Wird der Versand der Lieferung durch Umstände verzögert, Aussperrungendie wir nicht zu vertreten haben, Betriebsstörungen so sind wir berechtigt ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % der Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt – z.B. alle Ansprüche aus Verzugseintritt. Sollten unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnten, entstehen – gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. FeuerKrieg oder Naturkatastrophen), EnergiemangelVerzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik und Aussperrung bei uns oder unseren Vorlieferanten zu. Wir werden solche Umstände unseren Kunden unverzüglich mitteilen. Hierunter fällt auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit am Projekt beteiligter, wichtiger Mitarbeiter wie Projektleiter, Konstrukteure, usw. sowie nicht schuldhaft verursachter Ausfall von technischen Anlagen oder andere Produktionsstörungen und nicht verschuldete Unfälle. Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sowie Behinderung sind ausgeschlossen, gleiches gilt für Aufwendungsersatz. Kommt der VerkehrswegeKäufer in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, und zwar gleichgültigsind wir berechtigt, ob diese Umstände bei unsden uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder eine zufällige Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintretenZeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

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Samples: www.steiner-spiralen.de

Liefer- und Leistungszeit. Liefertermine Die Einhaltung von vereinbarten Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Lieferfristen Freigaben, insbesondere von Zeichnungen und Plänen, durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Alle von uns genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlichunverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungs- schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei Aufträgen über Datenfernübertragungverbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleichDauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Absendung der Ware infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, so sind wir unbeschadet sofortiger Berechnung befugt, diese Ware für Rechnung und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern, falls unsere Lagerräume nicht ausreichen. Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüchen statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Leistung, auch nach Ablauf etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir jederzeit berechtigt, soweit sich dadurch keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Bei Kaufabschlüssen auf Abruf haben die Lieferung wesentlich erschweren Abrufe möglichst gleichmäßig auf die vereinbarte Abnahmefrist verteilt zu erfolgen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Abnahmefrist verbleibende Restmengen können gestrichen werden, unbeschadet des Anspruchs auf Schadenersatz. Die Berechnung der nach Ablauf der Abnahmefrist noch nicht abgerufenen Waren erfolgt ab Ende der Abnahmefrist. Wir sind berechtigt, solche Waren auf Kosten und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern. Werden Versand oder unmöglich machenZustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmenkann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintretenhöchstens jedoch 5% berechnet werden.

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Samples: www.havlat.de

Liefer- und Leistungszeit. Liefertermine gelten als annähernd und Lieferfristen sind nur dann verbindlichunverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werdensofern wir nicht ausdrücklich einen bestimmten Liefertermin schrift- lich bestätigen. Dies gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragung. Die Lieferfrist beginnt Können wir zu einem verbindlich vereinbarten Liefertermin zuzüglich einer angemessenen Nachfrist (beginnend mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin)Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei uns) nicht liefern, an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt so ist der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossenberechtigt, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen hinsicht- lich des noch nicht erfüllten Teiles Teils vom Vertrag ganz zurückzutre- ten. Unbeschadet davon sind eventuell erfolgte Teillieferun- gen ohne Abzug vom Käufer zu bezahlen. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unserer- seits. Lieferverzögerungen aufgrund fehlender Informationen so- wie nicht ordnungsgemäßer oder teilweise zurückzutretenrechtzeitiger Erfüllung von Verpflichtungen seitens des Käufers haben wir nicht zu ver- treten. Der höheren Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt stehen alle Umstände gleichund aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren erschwe- ren oder unmöglich machenmachen (u.a. Streik, wie z.B. währungs- Aussperrung, be- hördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Liefe- ranten oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmenderen Unterlieferanten eintreten), Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, dem Hersteller den Liefertermin um eine angemessene Zeit hinauszuschieben bzw. ganz oder einer dritten beteiligten Partei eintretenteil- weise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Ersatz irgendwelcher Schäden hat. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen be- rechtigt. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berech- tigt, Ersatz des entstehenden Schades und etwaiger Mehr- aufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs des Liefergegenstands auf den Käufer über.

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Liefer- und Leistungszeit. Unsere Lieferungen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen unfrei und ausschließlich Verpackung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Werk Delmenhorst. Von uns verauslagte Transport- und Transportnebenkosten werden in Rechnung gestellt. Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Lieferfristen sind nur dann verbindlichaufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, haben wir auch bei Aufträgen über Datenfernübertragungverbindlich vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände gleichkönnen wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigt haben. Sofern wir die die Lieferung wesentlich erschweren Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder unmöglich machenuns in Verzug befinden, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmenhat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, Streiksinsgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, Aussperrungenes sei denn, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, Verzug beruht auf unserer groben Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintretenTeilleistungen jederzeit berechtigt.

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