Common use of Liefer- und Leistungszeit Clause in Contracts

Liefer- und Leistungszeit. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ci solution GmbH ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der ci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die ci solution GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

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Liefer- und Leistungszeit. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von EreignissenLiefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Wenn die Fa. Kury schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde der Fa. Kury eine angemessene Nachfrist – beginnend von dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren an oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ci solution GmbH ist im Fall von nicht der kalendermäßig bestimmten Frist – mit Fristablauf zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert Die Fa. Kury haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von der ci solution GmbH Fa. Kury zu vertreten sindvertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, kann sich auf den Fortfall seines Interesses an der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleitenVertragserfüllung zu berufen. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die ci solution GmbH nur berufenDie Fa. Kury haftet gegenüber dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie der Lieferverzug auf einer von der Fa. Kury zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht. Der Fa. Kury ist ein Verschulden ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der Fa. Kury zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so ist die Haftung der Fa. Kury den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigtvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.Beruht der von der Fa. Bei LieferverzugKury zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet die Fa. Kury nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die ci solution GmbH Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Fa. Kury ist zu vertreten hatTeillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertragsoweit dies dem Käufer zumutbar ist.

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Liefer- und Leistungszeit. Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftformangegebenen Liefertermine sind ausschließlich kalkulierte Liefertermine und keine Fixtermine mit kaufm.- oder juristischer Konsequenz. Lieferfristen beginnen mit dem Datum Die kalkulierte Lieferzeit beginnt erst nach Versendung der Auftragsbestätigung und in Verbindung mit einer vollständig abgeschlossenen Druckprüfung. Bei den technischen Angaben (Standard) zur Lieferzeit, handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Zusage, sondern um kalkulierte Richtwerte. Ein verbindlicher Liefertermin muß in schriftlicher Form von dilling.layout-printmedien angefordert und gesondert zugesichert werden. Wird ein verbindlicher Liefertermin durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von dilling.layout-printmedien nicht eingehalten, so hat der ci solution GmbH nachzuweisenKunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Lieferfrist Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wirdLieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich ggfEinhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. um die Zeit, bis der Besteller der ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben Liefer- und Unterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer auf welche dilling.layout- printmedien keinen Einfluß hat bzw. die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungenmachen (insbesondere Streik, höhere Gewalt etc. gleich ob Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens der Firma dilling.layout-printmedien liegen und soweit diese im eigenen BetriebHindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, dem des auch wenn sie bei Lieferanten der Firma dilling.layout-printmedien oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ci solution GmbH ist im Fall von , hat die dilling.layout-printmedien auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigtvertreten. Sie berechtigen dilling.layout-printmedien, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und zurückzutreten. Wird durch die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellenoben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird dilling.layout-printmedien von der Leistungspflicht frei. Wenn dilling.layout-printmedien wird dem Kunden die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, Hindernisse unverzüglich anzeigen. Im Falle von Falschlieferungen oder sonstigen berechtigten Beanstandungen ist der Käufer Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils die beanstandete Ware auf Kosten der Firma dilling.layout-printmedien zurück zu senden. Die Kosten der Rücksendung werden vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der ci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die ci solution GmbH nur berufenKunden getragen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den der Kunde die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom VertragUnstimmigkeit vor Lieferung erkennen und der Firma dilling.layout-printmedien rechtzeitig mitteilen konnte.

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Liefer- und Leistungszeit. Alle Liefervereinbarungen bedürfen Liefertermine oder –fristen betreffend die Leistungen der SchriftformWehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG sind grundsätzlich unverbindlich soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger Liefer- und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungenunmög- lich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, höhere Gewalt etc. gleich ob diese im eigenen Betriebbehördliche Anordnungen, dem des Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten der Wehrle & Johnson IT- Systemhaus GmbH & Co. KG eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ci solution GmbH ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, berechtigen diese, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist angemessenen Anlaufzeit von maximal zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellenWochen hinauszuschie- ben. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung Behinderung länger als zwei Monate dauertsechs Wochen andauert, ist der Käufer Vertragspartner nach angemes- sener Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen berechtigt, nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten erfüll- ten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die wenn nicht von nachgewiesen wird, dass kein Interesse mehr an der ci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleitengesamten Leistung besteht. Auf die vorgenannten Umstände das Recht zur späteren Lieferung bzw. Leistung, kann sich die ci solution Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG nur berufen, wenn sie den Kunden Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigtnach bekannt werden von der Liefer- und Leistungsverzögerung (eine Mitteilung am nächsten Werktag gilt noch als unverzüglich) unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer benachrichtigt hat. Eine formlose Mitteilung reicht aus. Bei Lieferverzugallen Lieferungen und (Werk-)Leistungen, insbesondere Installation, Aufstellungs- und Anschlussar- beiten, Wartung und anderen Serviceleistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, auf eigene Kosten rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten bereit zu stellen. Diese müssen mit einer notwendigen techni- schen Einrichtung versehen sein, insbesondere mit erforderlichen Stromquellen, Diese Einrichtungen sind während der vereinbarten Leistungszeit in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Verzögerungen der Inbetriebnahme der Lieferungen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG aufgrund der fehlenden vorgenannten dem Vertragspartner obliegenden Betriebsbereitschaft hat die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des An- nahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom VertragVertragspartner über.

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Liefer- und Leistungszeit. Alle Liefervereinbarungen bedürfen Die Lieferzeiten sind grundsätzlich Näherungswerte und unverbindlich. Abweichende, konkrete Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen individuell, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaig vereinbarte Termine oder Fristen sind eingehalten, wenn die Ware innerhalb der SchriftformZeit dem Transportunternehmen oder sonstigen Transporteuren übergeben wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisenLieferzeiten werden in Wochenterminen angegeben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn beginnt mit dem Tag der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis Absendung der Besteller der ci solution GmbH die Auftragsbestätigung nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und Unterlagen übergeben hatder rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie ist eingehalten, wenn die Werkzeuge bzw. Teile das Herstellerwerk der jeweiligen Werkzeuge bzw. Teile bis Fristende verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Leistungsstörungen bei nur einer Teillieferung ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen der Lieferung wesentlicher Roh- und Teilleistung als selbständige LeistungBaustoffe), die die Schirm Modellbau GmbH & Co. KG trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, in angemessenen Umfang. Lieferverzug Die Verlängerung tritt nicht auch dann und in gleichem Umfang ein, im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, wenn die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren Hindernisse bei Unterlieferanten oder unmöglich machenFertigungspartnern eingetreten sind. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt etcWeitere Rechte oder Ansprüche ergeben sich in diesem Fall nicht. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten Gleiches gilt auch bei Streiks oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangenrechtmäßiger Aussperrung. Die ci solution Schirm GmbH ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, & Co. KG teilt dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mit. Dauert die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauertsechs Wochen, ist der Käufer Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert Bei Änderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch GründeLieferfrist angemessen, die sofern nicht von besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, solange der ci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die ci solution GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom VertragBesteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

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Samples: www.schirm-modellbau.de

Liefer- und Leistungszeit. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der SchriftformLiefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger Liefer- und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer der WINDATA GMBH & XX.XX die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungenmachen - hierzu gehören insbesondere Streik, höhere Gewalt etc. gleich ob diese im eigenen Betriebbehördliche Anordnungen, dem des Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ci solution GmbH ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigtWINDATA GMBH & XX.XX eintreten berechtigen diese, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist angemessenen Anlaufzeit von maximal zwei Monaten hinauszuschieben, Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellenzurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung Behinderung länger als zwei Monate sechs Wochen dauert, ist der Käufer Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung von zwei Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der ci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten genannten Umstände kann sich die ci solution GmbH WINDATA GMBH & XX.XX nur berufen, wenn sie den Kunden Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigtbenachrichtigt hat. Sofern die WINDATA GMBH & XX.XX die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit seitens der WINDATA GMBH & XX.XX. Bei Lieferverzugallen Lieferungen und (Werk-) Leistungen, insbesondere Installation, Aufstellungs- und Anschlussarbeiten, Wartung und andere Serviceleistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten, die mit einer notwendigen technischen Einrichtung, insbesondere erforderlichen Stromquellen bereitzustellen und während der vereinbarten Leistungszeit in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Verzögerungen der Inbetriebnahme der Lieferungen der WINDATA GMBH & XX.XX aufgrund der fehlenden vorgenannten dem Vertragspartner obliegenden Betriebsbereitschaft hat die WINDATA GMBH & XX.XX nicht zu vertreten. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der WINDATA GMBH & XX.XX setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die WINDATA GMBH & XX.XX berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom VertragVertragspartner über.

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