Common use of Liefer- und Leistungszeit Clause in Contracts

Liefer- und Leistungszeit. Die Lieferzeiten sind grundsätzlich Näherungswerte und unverbindlich. Abweichende, konkrete Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen individuell, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaig vereinbarte Termine oder Fristen sind eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Zeit dem Transportunternehmen oder sonstigen Transporteuren übergeben wurde. Lieferzeiten werden in Wochenterminen angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie ist eingehalten, wenn die Werkzeuge bzw. Teile das Herstellerwerk der jeweiligen Werkzeuge bzw. Teile bis Fristende verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Leistungsstörungen bei nur einer Teillieferung ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen der Lieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe), die die Schirm Modellbau GmbH & Co. KG trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, in angemessenen Umfang. Die Verlängerung tritt auch dann und in gleichem Umfang ein, wenn die Hindernisse bei Unterlieferanten oder Fertigungspartnern eingetreten sind. Weitere Rechte oder Ansprüche ergeben sich in diesem Fall nicht. Gleiches gilt auch bei Streiks oder rechtmäßiger Aussperrung. Die Schirm GmbH & Co. KG teilt dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mit. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Bei Änderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

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Liefer- und Leistungszeit. Die Lieferzeiten sind grundsätzlich Näherungswerte und unverbindlich. Abweichende, konkrete Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen individuell, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaig vereinbarte Termine Liefertermine oder Fristen sind eingehalten, wenn –fristen betreffend die Ware innerhalb Leistungen der Zeit dem Transportunternehmen oder sonstigen Transporteuren übergeben wurde. Lieferzeiten werden in Wochenterminen angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie ist eingehalten, wenn die Werkzeuge bzw. Teile das Herstellerwerk der jeweiligen Werkzeuge bzw. Teile bis Fristende verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Leistungsstörungen bei nur einer Teillieferung ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen der Lieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe), die die Schirm Modellbau Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG trotz sind grundsätzlich unverbindlich soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, in angemessenen Umfang. Die Verlängerung tritt auch dann und in gleichem Umfang ein, wenn die Hindernisse bei Unterlieferanten oder Fertigungspartnern eingetreten sind. Weitere Rechte oder Ansprüche ergeben sich in diesem Fall nicht. Gleiches gilt auch bei Streiks oder rechtmäßiger Aussperrung. Die Schirm Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG teilt dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitdie Lieferung wesentlich erschweren oder unmög- lich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten der Wehrle & Johnson IT- Systemhaus GmbH & Co. KG eintreten, berechtigen diese, die Lieferung bzw. Dauert Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von maximal zwei Wochen hinauszuschie- ben. Wenn die Behinderung länger als sechs WochenWochen andauert, ist der Besteller Vertragspartner nach angemessener angemes- sener Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen berechtigt, nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten erfüll- ten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht nachgewiesen wird, dass kein Interesse mehr an der gesamten Leistung besteht. Auf das Recht zur späteren Lieferung bzw. Leistung, kann sich die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich nach bekannt werden von der Liefer- und Leistungsverzögerung (eine Mitteilung am nächsten Werktag gilt noch als unverzüglich) unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer benachrichtigt hat. Eine formlose Mitteilung reicht aus. Bei Änderungen des Vertragesallen Lieferungen und (Werk-)Leistungen, insbesondere Installation, Aufstellungs- und Anschlussar- beiten, Wartung und anderen Serviceleistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, auf eigene Kosten rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten bereit zu stellen. Diese müssen mit einer notwendigen techni- schen Einrichtung versehen sein, insbesondere mit erforderlichen Stromquellen, Diese Einrichtungen sind während der vereinbarten Leistungszeit in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Verzögerungen der Inbetriebnahme der Lieferungen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG aufgrund der fehlenden vorgenannten dem Vertragspartner obliegenden Betriebsbereitschaft hat die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werdenzu vertreten. Die Verpflichtung zur Lieferung ruhtEinhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, solange so ist die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des An- nahmeverzugs geht die Gefahr der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand istzufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über.

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Liefer- und Leistungszeit. Die Lieferzeiten Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind grundsätzlich Näherungswerte schriftlich anzugeben. Liefer- und unverbindlich. AbweichendeLeistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, konkrete Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen individuelldie der WINDATA GMBH & XX.XX die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaig vereinbarte Termine behördliche Anordnungen, Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder Fristen sind eingehaltenderen Unterlieferanten der WINDATA GMBH & XX.XX eintreten berechtigen diese, wenn die Ware innerhalb der Zeit dem Transportunternehmen oder sonstigen Transporteuren übergeben wurde. Lieferzeiten werden in Wochenterminen angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie ist eingehalten, wenn die Werkzeuge Lieferung bzw. Teile das Herstellerwerk Leistung um die Dauer der jeweiligen Werkzeuge bzwBehinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von maximal zwei Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teile bis Fristende verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Leistungsstörungen bei nur einer Teillieferung ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen der Lieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe), die die Schirm Modellbau GmbH & Co. KG trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, in angemessenen Umfang. Die Verlängerung tritt auch dann und in gleichem Umfang ein, wenn die Hindernisse bei Unterlieferanten oder Fertigungspartnern eingetreten sind. Weitere Rechte oder Ansprüche ergeben sich in diesem Fall nicht. Gleiches gilt auch bei Streiks oder rechtmäßiger Aussperrung. Die Schirm GmbH & Co. KG teilt dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mit. Dauert Wenn die Behinderung länger als sechs WochenWochen dauert, ist der Besteller Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung von zwei Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann sich die WINDATA GMBH & XX.XX nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt hat. Sofern die WINDATA GMBH & XX.XX die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit seitens der WINDATA GMBH & XX.XX. Bei Änderungen des Vertragesallen Lieferungen und (Werk-) Leistungen, insbesondere Installation, Aufstellungs- und Anschlussarbeiten, Wartung und andere Serviceleistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten, die mit einer notwendigen technischen Einrichtung, insbesondere erforderlichen Stromquellen bereitzustellen und während der vereinbarten Leistungszeit in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Verzögerungen der Inbetriebnahme der Lieferungen der WINDATA GMBH & XX.XX aufgrund der fehlenden vorgenannten dem Vertragspartner obliegenden Betriebsbereitschaft hat die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern WINDATA GMBH & XX.XX nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werdenzu vertreten. Die Verpflichtung zur Lieferung ruhtEinhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der WINDATA GMBH & XX.XX setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, solange so ist die WINDATA GMBH & XX.XX berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand istzufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über.

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Samples: www.windata.de

Liefer- und Leistungszeit. Die Lieferzeiten sind grundsätzlich Näherungswerte und unverbindlich. Abweichende, konkrete Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen individuell, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaig vereinbarte Termine Liefertermine oder Fristen sind eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Zeit dem Transportunternehmen oder sonstigen Transporteuren übergeben wurde. Lieferzeiten werden in Wochenterminen angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie ist eingehalten, wenn die Werkzeuge bzw. Teile das Herstellerwerk der jeweiligen Werkzeuge bzw. Teile bis Fristende verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Leistungsstörungen bei nur einer Teillieferung ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen der Lieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe)Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Wenn die Schirm Modellbau GmbH & Co. KG trotz Fa. Kury schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der nach den Umständen Kunde der Fa. Kury eine angemessene Nachfrist – beginnend von dem Tage des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, in angemessenen UmfangEingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer an oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – mit Fristablauf zu gewähren. Die Verlängerung tritt auch dann und in gleichem Umfang ein, wenn die Hindernisse bei Unterlieferanten oder Fertigungspartnern eingetreten sind. Weitere Rechte oder Ansprüche ergeben sich in diesem Fall nicht. Gleiches gilt auch bei Streiks oder rechtmäßiger Aussperrung. Die Schirm GmbH & Co. KG teilt dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mit. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Bei Änderungen Die Fa. Kury haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des Vertragesvon der Fa. Kury zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werdenauf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. Die Verpflichtung zur Lieferung ruhtFa. Kury haftet gegenüber dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, solange wenn der Besteller mit Lieferverzug auf einer Verbindlichkeit im Rückstand von der Fa. Kury zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht. Der Fa. Kury ist ein Verschulden ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der Fa. Kury zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so ist die Haftung der Fa. Kury den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.Beruht der von der Fa. Kury zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet die Fa. Kury nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Fa. Kury ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

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Liefer- und Leistungszeit. Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle angegebenen Liefertermine sind ausschließlich kalkulierte Liefertermine und keine Fixtermine mit kaufm.- oder juristischer Konsequenz. Die Lieferzeiten sind grundsätzlich Näherungswerte kalkulierte Lieferzeit beginnt erst nach Versendung der Auftragsbestätigung und unverbindlichin Verbindung mit einer vollständig abgeschlossenen Druckprüfung. AbweichendeBei den technischen Angaben (Standard) zur Lieferzeit, konkrete Vereinbarungen über handelt es sich nicht um eine verbindliche Lieferzeit müssen individuellrechtsverbindliche Zusage, ausdrücklich sondern um kalkulierte Richtwerte. Ein verbindlicher Liefertermin muß in schriftlicher Form von dilling.layout-printmedien angefordert und schriftlich erfolgengesondert zugesichert werden. Etwaig vereinbarte Termine oder Fristen sind Wird ein verbindlicher Liefertermin durch dilling.layout-printmedien nicht eingehalten, wenn die Ware innerhalb so hat der Zeit dem Transportunternehmen oder sonstigen Transporteuren übergeben wurdeKunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Lieferzeiten werden Die Lieferzeit ist in Wochenterminen Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Werkzeuge bzw. Teile Ware das Herstellerwerk der jeweiligen Werkzeuge bzw. Teile bis Fristende Werk verlassen haben hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auf welche dilling.layout- printmedien keinen Einfluß hat bzw. die Lieferung ist deren wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und nicht andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Leistungsstörungen bei nur einer Teillieferung ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sichFirma dilling.layout-printmedien liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch innerhalb eines Lieferverzugeswenn sie bei Lieferanten der Firma dilling.layout-printmedien oder deren Unterlieferanten eintreten, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen der Lieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe)hat die dilling.layout-printmedien auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen dilling.layout-printmedien, die Lieferung bzw. Leistung um die Schirm Modellbau GmbH & Co. KG trotz Dauer der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, in Behinderung zuzüglich einer angemessenen Umfang. Die Verlängerung tritt auch dann und in gleichem Umfang ein, wenn die Hindernisse bei Unterlieferanten Anlaufzeit hinauszuschieben oder Fertigungspartnern eingetreten sind. Weitere Rechte oder Ansprüche ergeben sich in diesem Fall nicht. Gleiches gilt auch bei Streiks oder rechtmäßiger Aussperrung. Die Schirm GmbH & Co. KG teilt dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mit. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich wegen des noch nicht erfüllten Teils des Auftrags ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Änderungen des VertragesWird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird dilling.layout-printmedien von der Leistungspflicht frei. dilling.layout-printmedien wird dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzeigen. Im Falle von Falschlieferungen oder sonstigen berechtigten Beanstandungen ist der Kunde berechtigt, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werdenbeanstandete Ware auf Kosten der Firma dilling.layout-printmedien zurück zu senden. Die Verpflichtung zur Kosten der Rücksendung werden vom Kunden getragen, wenn der Kunde die Unstimmigkeit vor Lieferung ruht, solange erkennen und der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand istFirma dilling.layout-printmedien rechtzeitig mitteilen konnte.

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Liefer- und Leistungszeit. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisen. Die Lieferzeiten sind grundsätzlich Näherungswerte und unverbindlich. Abweichende, konkrete Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen individuell, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaig vereinbarte Termine oder Fristen sind Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Zeit dem Transportunternehmen oder sonstigen Transporteuren übergeben wurde. Lieferzeiten werden in Wochenterminen angegebenLiefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Absendung Besteller der Auftragsbestätigung nach Eingang aller ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung notwendigen Angaben und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie ist eingehalten, wenn die Werkzeuge bzw. Teile das Herstellerwerk der jeweiligen Werkzeuge bzw. Teile bis Fristende verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblichUnterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Leistungsstörungen bei nur einer Teillieferung ausgeschlossenNichterfüllung verlangen. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen der Lieferung wesentlicher Roh- ci solution GmbH ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Baustoffe)Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Schirm Modellbau GmbH & Co. KG trotz Dauer der nach den Umständen Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des Falles zumutbaren Sorgfalt noch nicht abwenden konnte, erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in angemessenen UmfangRechnung zu stellen. Die Verlängerung tritt auch dann Wenn die Liefer- und in gleichem Umfang ein, wenn die Hindernisse bei Unterlieferanten oder Fertigungspartnern eingetreten sind. Weitere Rechte oder Ansprüche ergeben sich in diesem Fall nicht. Gleiches gilt auch bei Streiks oder rechtmäßiger Aussperrung. Die Schirm GmbH & Co. KG teilt dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mit. Dauert die Behinderung Leistungsverzögerung länger als sechs Wochenzwei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Bei Änderungen des VertragesVerlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der ci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert vorgenannten Umstände kann sich die Lieferfrist angemessenci solution GmbH nur berufen, sofern nicht besondere Vereinbarungen wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich getroffen werdenbenachrichtigt. Die Verpflichtung zur Lieferung ruhtBei Lieferverzug, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand istden die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

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Samples: www.ci-solution.com