Liefer- und Leistungszeit. 4.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. 4.2 Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. 4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Liefer- und Leistungszeit. 4.1 Liefertermine oder Fristen4.1. CWK ist zu Teillieferungen berechtigt, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden soweit diese dem Kunden zumutbar sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls 4.2. Durch uns angegebene Lieferfristen stellen den Stand unserer internen Planungen dar. Sie sind deshalb nur dann rechtlich verbindlich, wenn sie als „verbindliche Lieferfrist“ bezeichnet sind oder der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist Bindungswillen sich in vergleichbarer Weise ergibt. Hiernach verbindliche Lieferfristen beginnen frühestens mit Vertragsabschluss, nicht einhalten kann jedoch vor Klärung aller technischen, organisatorischen und logistischen Fragen, welche der Mitwirkung des Kunden bedürfen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware zur Abholung ab Werk bereit steht oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerätVersandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3. Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der bei Vertragsschluss planbaren Kontrolle des CWK, hat z.B. Streik, rechtmäßige Aussperrung, unzureichende Energieversorgung, Behinderung des öffentlichen Verkehrs, Anlagenstörungen trotz ordnungsgemäßer Wartung, unvorherseh- bare Personalengpässe (z.B. durch Krankheit), Naturereignisse und ähnliche Ereignisse (einschließlich höherer Gewalt) sowie nicht vorhersehbare gesetzliche oder behördliche Ent- scheidungen entbinden CWK für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Käufer ihm Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei CWK´s Zulieferer eintreten. CWK wird solche Hinderungs- umstände zeitnah dem Kunden mitteilen. Besteht das Hindernis zzgl. Anlaufzeit länger als 4 Wochen ab Anzeige der Hinderung, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht von den noch ausstehenden Lieferungen zu unter Rückabwicklung ggf. geleisteter Überzahlungen. Scha- densersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4.4. Zudem bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. CWK ist bei unrichtiger Selbstbelieferung berechtigt unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entweder eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage Verlängerung des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist Lieferzeitraums zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigtverlangen oder, sofern ein angemessenes Deckungsgeschäft nicht erzielt werden kann, vom Vertrag zurückzutretenzurück zu treten unter unmittelbarer Mitteilung an den Kunden und geschuldeter Erstattung erbrachter Zahlungen des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.
4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Liefer- und Leistungszeit. 4.1 Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle angegebenen Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls kalkulierte Liefertermine und keine Fixtermine mit kaufm.- oder juristischer Konsequenz. Die kalkulierte Lieferzeit beginnt erst nach Versendung der Verkäufer schuldhaft Auftragsbestätigung und in Verbindung mit einer vollständig abgeschlossenen Druckprüfung. Bei den technischen Angaben (Standard) zur Lieferzeit, handelt es sich nicht um eine ausdrücklich vereinbarte Frist rechtsverbindliche Zusage, sondern um kalkulierte Richtwerte. Ein verbindlicher Liefertermin muß in schriftlicher Form von dilling.layout-printmedien angefordert und gesondert zugesichert werden. Wird ein verbindlicher Liefertermin durch dilling.layout-printmedien nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug geräteingehalten, so hat der Käufer ihm Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage zu setzen. Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Eingangs Kunden voraus. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auf welche dilling.layout- printmedien keinen Einfluß hat bzw. die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens der schriftlichen Inverzugsetzung Firma dilling.layout-printmedien liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei dem Verkäufer Lieferanten der Firma dilling.layout-printmedien oder im Fall deren Unterlieferanten eintreten, hat die dilling.layout-printmedien auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen dilling.layout-printmedien, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, vorbehaltlich so wird dilling.layout-printmedien von der nachfolgenden BegrenzungenLeistungspflicht frei. dilling.layout-printmedien wird dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzeigen. Im Falle von Falschlieferungen oder sonstigen berechtigten Beanstandungen ist der Kunde berechtigt, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder die beanstandete Ware auf Kosten der Käufer infolge des von dem Verkäufer Firma dilling.layout-printmedien zurück zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an senden. Die Kosten der Vertragserfüllung zu berufen.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen BestimmungenRücksendung werden vom Kunden getragen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht Kunde die Unstimmigkeit vor Lieferung erkennen und der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenztFirma dilling.layout-printmedien rechtzeitig mitteilen konnte.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Liefer- und Leistungszeit. 4.1 Liefertermine 1.1. Liefer- und Leistungszeiten bestimmen sich nach Vorgabe des Vertrages.
1.2. Regelmäßig erfolgt Lieferung 2 -4 Wochen nach Vertragsschluss bzw. Eingang der Auftragsbestätigung bei M-SYS IT-Solutions GmbH.
1.3. M-SYS IT-Solutions GmbH gerät, sofern die Leistung nicht nach dem Kalender bestimmt oder Fristenbestimmbar ist, nur durch eine Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Vertragspartners bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen angemessen sein, zumindest aber 14 Arbeitstage (Montag bis Xxxxxxx außer Feiertage) nicht unterschreiten. Soweit der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Beendigung des Vertrages in sonstiger Weise berechtigen soll, muss der Vertragspartner diese Folge schriftlich zusammen mit der Fristsetzung xxxxxxxx.
1.4. Soweit M-SYS IT-Solutions GmbH auf die Mitwirkung oder Information des Vertragspartners angewiesen ist, oder sonst in der Auftragsdurchführung unverschuldet behindert wird, gelten die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. M-SYS IT-Solutions GmbH wird dem Vertragspartner die Behinderung mitteilen. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt und aller sonst von M-SYS IT- Solutions GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei M-SYS IT-Solutions GmbH, den Lieferanten von M-SYS IT-Solutions GmbH oder deren Unterlieferanten.
1.5. M-SYS IT-Solutions GmbH entscheidet, welche Mitarbeiter für die geschuldete Leistung eingesetzt werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. M-SYS IT-Solutions GmbH kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. M-SYS IT-Solutions GmbH steht für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden ein.
1.6. Können Leistungen aus Gründen, die M-SYS IT-Solutions GmbH nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sindverschuldet hat, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls nicht erbracht werden, so werden die vereinbarten Zeiten dennoch in Rechnung gestellt, es sei denn, der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann Vertragspartner weist nach, dass die betreffenden M-SYS IT-Solutions GmbH-Mitarbeiter anderweitig eingesetzt werden konnten oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerätaber, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn dass es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufenhöhere Gewalt handelt.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Leistungszeit. 4.1 Liefertermine Die Lieferzeiten sind grundsätzlich Näherungswerte und unverbindlich. Abweichende, konkrete Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen individuell, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaig vereinbarte Termine oder FristenFristen sind eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Zeit dem Transportunternehmen oder sonstigen Transporteuren übergeben wurde. Lieferzeiten werden in Wochenterminen angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie ist eingehalten, wenn die Werkzeuge bzw. Teile das Herstellerwerk der jeweiligen Werkzeuge bzw. Teile bis Fristende verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Leistungsstörungen bei nur einer Teillieferung ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen der Lieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe), die die Schirm Modellbau GmbH & Co. KG trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht ausdrücklich abwenden konnte, in angemessenen Umfang. Die Verlängerung tritt auch dann und in gleichem Umfang ein, wenn die Hindernisse bei Unterlieferanten oder Fertigungspartnern eingetreten sind. Weitere Rechte oder Ansprüche ergeben sich in diesem Fall nicht. Gleiches gilt auch bei Streiks oder rechtmäßiger Aussperrung. Die Schirm GmbH & Co. KG teilt dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mit. Dauert die Behinderung länger als verbindlich vereinbart worden sindsechs Wochen, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Bei Änderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.
4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Leistungszeit. 4.1 Liefertermine oder Fristen–fristen betreffend die Leistungen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG sind grundsätzlich unverbindlich soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die nicht ausdrücklich der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmög- lich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten der Wehrle & Johnson IT- Systemhaus GmbH & Co. KG eintreten, berechtigen diese, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von maximal zwei Wochen hinauszuschie- ben. Wenn die Behinderung länger als verbindlich vereinbart worden sindsechs Wochen andauert, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer Vertragspartner nach angemes- sener Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen berechtigt, nur hinsichtlich des noch nicht erfüll- ten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es nicht nachgewiesen wird, dass kein Interesse mehr an der gesamten Leistung besteht. Auf das Recht zur späteren Lieferung bzw. Leistung, kann sich bei die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich nach bekannt werden von der Liefer- und Leistungsverzögerung (eine Mitteilung am nächsten Werktag gilt noch als unverzüglich) unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer benachrichtigt hat. Eine formlose Mitteilung reicht aus. Bei allen Lieferungen und (Werk-)Leistungen, insbesondere Installation, Aufstellungs- und Anschlussar- beiten, Wartung und anderen Serviceleistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, auf eigene Kosten rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten bereit zu stellen. Diese müssen mit einer notwendigen techni- schen Einrichtung versehen sein, insbesondere mit erforderlichen Stromquellen, Diese Einrichtungen sind während der vereinbarten Leistungszeit in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Verzögerungen der Inbetriebnahme der Lieferungen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG aufgrund der fehlenden vorgenannten dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder Vertragspartner obliegenden Betriebsbereitschaft hat die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Die Einhaltung der Käufer infolge Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des von dem Verkäufer Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die Wehrle & Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich verlangen; mit Eintritt des An- nahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufenVertragspartner über.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Leistungszeit. 4.1 5.1 Verbindliche Liefertermine oder Fristen–fristen müssen schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
5.2 Wird die von der Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten der Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH oder seiner Lieferanten verzögert, berechtigt dies die Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch bis zu sechs Wochen, hinauszuschieben, soweit nicht ausdrücklich ein anzuerkennendes Interesse des Bestellers entgegensteht. Auf diese Leistungs- und Lieferzeitverlängerung kann sich die Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH nur berufen, wenn er den Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung unverzüglich benachrichtigt. Dauert die Behinderung länger als verbindlich vereinbart worden sindsechs Wochen, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer 5.3 Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer für den Besteller zumutbar ist. Erfüllungsort .
5.4 Wenn für Lieferung einen Auftrag Abschlagszahlungen vereinbart worden sind, werden Planungsunterlagen erst zur Verfügung gestellt, wenn der Zahlungseingang der ersten Abschlagrechnung erfolgt ist.
5.5 Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xxschafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen, so kann die Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz verlangen oder dem Besteller eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und zu erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
5.6 Für den Fall der Kündigung steht der Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH neben ihrem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die er zum Beispiel für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Liefer- und Leistungszeit. 4.1 a) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die eSDe Vertriebs-GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der eSDe Vertriebs-GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Fristenandere unvorhersehbarer Ereignisse, die der eSDe Vertriebs-GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sindvon der eSDe Vertriebs-GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, sind ausschließlich unverbindliche Angabenkriegsähnliche Ereignisse, behördlichen Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der eSDe Vertriebs-GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen die eSDe Vertriebs- GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
4.2 Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerätc) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die eSDe Vertriebs-GmbH von ihrer Verpflichtung frei, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder so kann der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genann- ten Umstände kann sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu die eSDe Vertriebs-GmbH nur berufen.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenztKäufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer d) Die eSDe Vertriebs-GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 XxTeilleistung als selbständige Leis- tung.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Liefer- und Leistungszeit. 4.1 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls . Die von der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerätEMV GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm eine angemessene Nachfrist obliegenden Ver- pflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf- grund von Ereignissen, die der EMV GmbH die Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen – beginnend vom Tage des Eingangs hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Liefe- ranten der schriftlichen Inverzugsetzung EMV GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat die EMV GmbH auch bei dem Verkäufer oder im Fall verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EMV GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewährenBehinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer und die EMV GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EMV GmbH von ihren Pflichten aus dem Kauf- vertrag frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann die EMV GmbH sich nur be- rufen, wenn sie den Käufer unverzüglich über die Behinderung benachrich- tigt.
4.3 Der Verkäufer 3. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixge- schäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die EMV GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen. Gleiches gilt, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer Käu- fer infolge des eines von dem Verkäufer der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt be- rechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu berufen.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhtmachen. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers der EMV GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5 Beruht , wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der EMV GmbH ein Ver- schulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haftet die EMV GmbH dem Verkäufer zu vertretende Käufer bei Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen; in diesem Fall , wenn dieser auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertra- ges beruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Er- füllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der EMV GmbH ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der EMV GmbH zu vertretenden vorsätzli- chen Verletzung des Vertrages beruht.
4.6 Der Verkäufer 4. Für den Fall, dass ein von der EMV GmbH zu vertretender Lieferverzug auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht be- ruht, wobei der EMV GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die EMV GmbH nach den gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadens- ersatzhaftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf einen Schaden
i. H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Wer- tes der zu liefernden Ware (Netto-Verkaufspreis zzgl. der Mehrwertsteuer), begrenzt ist.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der EMV GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
6. Die EMV GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigtberech- tigt, soweit dies dem Käufer für den Kunden zumutbar ist.
7. Erfüllungsort für Lieferung Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die EMV GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und Zahlung ist Tostedtetwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gerichtsstand ist TostedtGleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is TostedtMit Eintritt des Annahme- bzw. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 XxSchuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Liefer- und Leistungszeit. 4.1 Liefertermine oder FristenAlle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sinddem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten höhere Gewalt etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ci solution GmbH ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der kalendermäßig bestimmten Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu gewährenstellen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, vorbehaltlich die nicht von der nachfolgenden Begrenzungenci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die ci solution GmbH nur berufen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufenSchadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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Samples: General Terms and Conditions
Liefer- und Leistungszeit. 4.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2 Falls der Verkäufer . Wenn die Fa. Kury schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm Kunde der Fa. Kury eine angemessene Nachfrist – beginnend vom von dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer an oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – mit Fristablauf zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Verkäufer . Die Fa. Kury haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge Kunde in Folge des von dem Verkäufer der Fa. Kury zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4.4 Der Verkäufer . Die Fa. Kury haftet gegenüber dem Käufer Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer der Fa. Kury zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtverletzungen beruht. Dem Verkäufer Der Fa. Kury ist ein Verschulden seiner ihrer Vertreter oder und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer der Fa. Kury zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so ist die Haftung des Verkäufers auf der Fa. Kury den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5 Beruht der von dem Verkäufer der Fa. Kury zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer die Fa. Kury nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Der Verkäufer . Die Fa. Kury ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50
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