Liefer- und Leistungszeit. 5.1 Verbindliche Liefertermine oder –fristen werden schriftlich vereinbart. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der evtl. Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
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Samples: www.mfbe.de
Liefer- und Leistungszeit. 5.1 Verbindliche Liefertermine oder –fristen werden müssen schriftlich vereinbartvereinbart werden. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der evtl. Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
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Samples: www.carstengerdesmodellbau.de
Liefer- und Leistungszeit. 5.1 1. Verbindliche Liefertermine oder –fristen werden -fristen sollen schriftlich vereinbartvereinbart werden. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der evtl. Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
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Samples: www.modellbaumoebius.de
Liefer- und Leistungszeit. 5.1 Verbindliche Liefertermine oder –fristen werden sollen schriftlich vereinbartvereinbart werden. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der evtl. Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
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Samples: www.formen-modellbau.de