Liefer- und Leistungszeit. 1. Verbindliche Liefertermine oder -fristen sollen schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
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Samples: www.modellbaumoebius.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. 5.1 Verbindliche Liefertermine oder -fristen sollen –fristen werden schriftlich vereinbart werdenvereinbart. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der evtl. Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
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Samples: www.mfbe.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. 5.1 Verbindliche Liefertermine oder -fristen sollen –fristen müssen schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
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Samples: www.carstengerdesmodellbau.de
Liefer- und Leistungszeit. 1. Verbindliche Liefertermine oder -fristen –fristen sollen schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
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Samples: www.formen-modellbau.de