Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung • neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)
Lieferantenaudits. Die MTCE behält sich vor, bei Bedarf gemeinsam mit seinen Kunden, Audits beim Lieferanten durchzuführen. Das Audit kann als System-, Prozess- und / oder Produktaudit durchgeführt werden. Audits werden rechtzeitig von MTCE angekündigt und mit dem Lieferanten abgestimmt.
Lieferantenaudits. Um die Wirksamkeit der qualitätssichernden Maßnahmen zu prüfen, räumt der Lieferant WEBO ein, nach vorheriger Terminabstimmung vor Ort System-, Prozess- oder Produktaudits durchzuführen.
Lieferantenaudits. DiaExpert ist befugt ein Lieferantenaudit durchzuführen und die regulatorischen Vorgaben inkl. deren Einhaltung zu überprüfen.
Lieferantenaudits a) GG behält sich die Durchführung von System-, Prozess- oder Produktaudits beim Lieferanten nach vorheriger Abstimmung des Termins und des Umfangs vor. Zu diesem Zweck gewährt der Lieferant GG-Auditoren oder – nach vorheriger Absprache mit dem Lieferanten und dessen Zustimmung – anderen delegierten Personen Zugang zu allen relevanten Werken, Testeinrichtungen, Lagerhäusern und angrenzenden Bereichen während des laufenden Betriebes und stimmt der Einsichtnahme in alle qualitätsrelevante Dokumente zu.
Lieferantenaudits. Der Lieferant wird den Beauftragten von Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG und dessen Kunden Zutritt zu seinen Betriebsstätten und Betriebsanlagen während der üblichen Betriebsstunden gewähren, soweit Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG oder dessen Kunden dadurch nicht Einblick in die Betriebsgeheimnisse des Lieferanten erlangt. Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG wird den Besuch seiner Beauftragten und Xxxxxx mit angemessener Frist vorher ankündigen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Planung, Entwicklung und Herstellung der an die Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG zu liefernden Materialien/Leistungen beteiligt sind. Der Lieferant wird bei den Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen und die von der Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG gewünschter Auskünfte erteilen. Die Audits werden gemäß VDA in Bezug auf System, Produkt und Prozess durchgeführt und ggf. erweitert um die verfahrens- und kundenspezifischen Anforderungen an das Herstellungsverfahren und System. Das Ergebnis sowie die gegebenenfalls erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen werden dokumentiert und die Maßnahmenumsetzung beim Lieferanten verfolgt. Anlässe für ein Lieferantenaudit können folgende sein: - Lieferantenzulassungsverfahren - Neue Auftragsvergabe - Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) - Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/Verlagerung - Planmäßige Lieferantenüberwachung - Laufende Eskalationsverfahren bei der Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG oder beim Kunden der Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG Treten Qualitätsprobleme auf, die durch Leistungen und/oder Lieferungen von Unterlieferanten verursacht werden, ist der Lieferant verpflichtet, ein Audit beim betroffenen Unterlieferanten zu ermöglichen.