Lieferung der Hardware Musterklauseln

Lieferung der Hardware. 3.1 Die WERKSTATT kann die Hardware beim PORSCHE IMPORTEUR abholen oder hat die Möglichkeit sich die Hardware auf eigene Kosten vom PORSCHE IMPORTEUR liefern zu lassen. Darüberhinausgehende Leistungen des PORSCHE IMPORTEURS sind schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Lieferung der Hardware. 4.1.1 Die Hardware wird an die vom Kunden mitgeteilte Adresse des Kunden ausgeliefert.
Lieferung der Hardware. 4.3.1 Frequentis Orthogon wird entweder selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Spedition) die Hardware auf Risiko und Kosten des Kunden an die Adresse des Kunden oder eine andere Lieferadresse, wie sie in den Vertragsdokumenten gemäß Ziffer 2.10 angegeben ist, versenden.
Lieferung der Hardware. 4.3.1 IN wird entweder selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Spedition) die Hardware auf Risiko und Kosten des Kunden an die Adresse des Kunden, wie sie in den Vertragsdokumenten gemäß Ziffer 3.10. angegeben ist, versenden. Nur wenn zwischen den Vertragspartnern eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Versendung an eine andere Adresse (Lieferadresse). 4·3·2 Die Eigenschaften und Einsatzbedingungen der Hardware ergeben sich aus den dem Kunden von IN vorvertraglich überlassenen Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Herstellers beziehungsweise dessen schriftlichen technischen Freigaben und Spezifikationen. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Eigenschaften und Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Dokumentation, die der Hardware beigefügt ist.
Lieferung der Hardware. Wenn vom Kunden gewünscht, kann der Kunde die für seine Fahrzeugflotte benötigte Hardware (z.B. OnBoard-Units) von CONTINENTAL AUTOMOTIVE kaufen. Die Bestellmengen sind den jeweiligen Bestellformularen zu entnehmen.
Lieferung der Hardware. Wenn vom Kunden gewünscht, kann der Kunde die für seine Fahrzeugflotte benötigte Hardware (z.B. OnBoard-Units) von CONTINENTAL TRADING kaufen. Die Bestellmengen sind den jeweiligen Bestellformularen zu entnehmen.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.