Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme Musterklauseln

Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. 6.1 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, liefert der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Software in maschinenlesbarer Form. Dies erfolgt entweder in Form einer physischen Lieferung oder Übergabe eines physischen Datenträgers bzw. durch Zurverfügungstellung in elektronischer Form (z.B. Download). Der Lizenzgeber ist berechtigt, die im Lieferzeitpunkt aktuelle Version zu liefern.
Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. 4.1 Der Lizenzgeber liefert dem Lizenznehmer die Software in maschinenlesba- rer Form. Er ist berechtigt, die im Lieferzeitpunkt aktuelle Version zu liefern.
Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. Der Lizenzgeber liefert dem Benutzer die Software in maschinenlesbarer Form und ist berechtigt, die zum Lieferzeitpunkt aktuelle Version zu liefern. Wird kein Liefertermin vereinbart, wird die Lieferung vom Lizenzgeber eingeplant und der Liefertermin dem Benutzer bekanntgegeben. Der Versand von Software und Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Benutzers. Der Lizenzgeber haftet nicht für Beschädigungen der Software, welche ganz oder teilweise durch den Benutzer erfolgen. Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, steht dem Benutzer die Software zur unentgeltlichen Benutzung während der Testperiode zur Verfügung. Die Testperiode beginnt mit Lieferung der Software und dauert eine Woche, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Software gilt als abgenommen, wenn: der Benutzer die Übereinstimmung mit den vertraglichen Spezifikationen bestätigt, oder der Benutzer innerhalb der Testperiode nicht schriftlich grobe Mängel rügt oder der Benutzer die Software nach Ablauf der Testperiode benutzt. Ist keine Abnahme vorgesehen, so tritt hinsichtlich der Rechtsfolgen gemäß Punkt 6 an Stelle der Abnahme der Zeitpunkt der Lieferung.
Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. 5.1 AVL DITEST liefert dem Kunden die im Lieferzeitpunkt gültige Version der Software.
Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. 4.1 Der Lizenzgeber liefert dem Lizenznehmer die Software in ma- schinenlesbarer Form. Er ist berechtigt, die im Lieferzeitpunkt aktuelle Version zu liefern.
Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. 5.1 Obrist liefert dem Kunden die im Lieferzeitpunkt gültige Version der Software.
Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. XXXXXXXXXXX.XX GMBH stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss eine funktionsfähige Zugriffsberechtigung zur Verfügung, die ihm den Zugriff auf jene ASP-Dienstleistung erlauben, welche vereinbart wurden. Werden Zugriffsberechtigungsdaten im Besitz des Kunden ganz oder teilweise beschädigt oder versehentlich gelöscht, wird XXXXXXXXXXX.XX GMBH im Rahmen der Verfügbarkeit und Zumutbarkeit gegen Verrechnung angemessener Preise für Bearbeitung und Versand neue Zugriffsberechtigungsdaten liefern. Die ASP-Dienstleistung gilt als angenommen, wenn der Kunde innerhalb einer Testperiode von zwei Wochen ab Empfang bzw. Freischaltung der Zugriffsberechtigungsdaten nicht schriftlich grobe Mängel rügt oder der Kunde die ASP-Dienstleistung nach Ablauf der Frist von 2 Wochen ab Empfang bzw. Freischaltung der Zugriffsberechtigungsdaten weiterhin einsetzt oder die Inanspruchnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang bzw. Freischaltung der Zugriffsberechtigungsdaten aus Gründen, die XXXXXXXXXXX.XX GMBH nicht zu vertreten hat, nicht erreicht wird. Wurde keine formelle Abnahme vorgesehen, tritt anstelle der Abnahme der Zeitpunkt des Empfangs bzw. Freischaltung der Zugriffsberechtigung.
Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. 6.1 KBC liefert dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form (Objektcode). KBC ist berechtigt, die im Lieferzeitpunkt aktuelle Version zu liefern.