Lieferung der Software Musterklauseln

Lieferung der Software. 9.1. MuM liefert dem Kunden die Software, indem diese für den Kunden auf einer von MuM angegebe- nen Website zum Abruf bereitgestellt wird oder durch Lieferung eines Datenträgers an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz. MuM teilt dem Kunden den Freischaltcode sowie ggf. weitere Passwörter mit, sodass dieser die Software selber installieren kann. Die Mitteilung erfolgt entsprechend der Softwareliefe- rung entweder per Email oder in schriftlicher Form. Wurde in der Bestellbestätigung keine Art und Weise der Lieferung angegeben, stellt MuM dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form samt Dokumentation auf einer Website zum Abruf bereit.
Lieferung der Software. Nach der schriftlichen Bestellung durch den Kunden liefert Frequentis Orthogon an den Kunden das Softwareprogramm in maschinenlesbarer Form (Objektcode) einschließlich des Programmzertifikats, der Produktdokumentation und, sofern dem Kunden eine Entwicklungslizenz eingeräumt wird, der Anwendungsdokumentation gemäß Ziffer 6.3.3.
Lieferung der Software. Hubdrive überlässt dem Kunden die Software in kompilierter Form.
Lieferung der Software. 0.0.XX liefert dem Kunden die Software, indem diese für den Kunden auf einer von CO angegebenen Website zum Abruf bereitgestellt wird oder durch Lieferung eines Datenträgers an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift. CO teilt dem Kunden alle Passwörter (falls vorhanden) mit, sodass dieser die Software selber installieren kann. Die Mitteilung erfolgt entsprechend der Softwarelieferung entweder per Email oder in schriftlicher Form. 0.0.XX ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. 8.3.Bei Versand der Software auf einem Datenträger trägt der Kunde Versand und Transportkosten (einschließlich besondere Versendungsarten wie Express, Kurier, etc.). Die Bereitstellung der Software zum Download erfolgt auf Kosten von CO; der Kunde trägt die Kosten des Abrufs. 8.4.Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache, insbesondere des Verlusts von Datenträgern auf dem Postweg, trägt der Kunde. CO wird auf Wunsch des Kunden im Interesse und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung bei dem Transporteur abschließen. 8.5.Angaben von CO über Xxxxxxxxxxxxx sind als voraussichtliche Lieferzeiten zu verstehen. Sofern CO und der Kunde Liefertermine schriftlich verbindlich vereinbaren, ist für deren Einhaltung der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem CO die Software auf der Website zum Abruf bereitstellt oder den Datenträger einem Transporteur übergibt. 8.6.Solange CO auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder durch vorübergehende Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von CO zu vertretenden Ereignissen (bspw. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Lieferverzögerung beim Hersteller von Drittsoftware) in den Leistungen behindert wird, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Beendigung der Behinderung. Für die Dauer vorgenannter Ausfallzeit verletzt CO keine Pflichten. Ist eine Leistung aufgrund von nicht von CO zu vertretenden Ereignissen dauerhaft nicht verfügbar, wird CO den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden erstatten; weitere Ansprüche gegen CO bestehen nach dieser Erstattung dann im Hinblick auf die betroffene Leistungspflicht nicht. 8.7.Die Überlassung der Software und die Einräumung von Rechten an der Software sind auflösend bedingt durch den Eintritt von Verzug des Kunden mit der vollständigen Erf...
Lieferung der Software. Nach der schriftlichen Bestellung durch den Kunden liefert IN das Softwareprogramm in maschinenlesbarer Form (Objektcode) einschließlich der Produktdokumentation an den Kunden. Mit Lieferung der Software erhält der Kunde einen Lizenzschlüssel, der ihm eine vorläufige Nutzung der Software für einen von IN festgelegten Zeitraum ermöglicht.
Lieferung der Software. 13.1. AMS liefert dem Kunden die Software, indem diese für den Kunden auf einer von AMS angegebenen Webseite zum Abruf bereitgestellt wird oder durch Lieferung eines Datenträgers an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz. AMS teilt dem Kunden den Freischaltcode sowie ggf. weitere Passwörter mit, sodass dieser die Software selber installieren kann. Die Mitteilung erfolgt entsprechend der Softwarelieferung entweder per E-Mail oder in schriftlicher Form. Wurde in der Bestellbestätigung keine Art und Weise der Lieferung angegeben, stellt AMS dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form samt Dokumentation auf einer Webseite zum Abruf bereit.
Lieferung der Software. 1. Dem Auftraggeber wird die Software, in maschinenlesbarer Form nach seiner Xxxx entweder gespeichert auf dem Stand der Technik entsprechenden, auf den Rechne ranlagen des Auftraggebers lesbaren Datenträgern geliefert oder per Datenfernübertragung übermittelt.
Lieferung der Software a. Einrichtung
Lieferung der Software. 5.1 Die Lieferung der Software erfolgt dadurch, dass das maschinen lauffähige Programm und die Dokumentation dem Vertragspartner durch Übergabe von Datenträgern, durch Einlesen in den Rechner oder durch Datenfernübertragung überlassen werden. Der Versand von körperlichen Gegenständen (Software, Datenträgern, Waren, Dokumentationen, etc.) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners
Lieferung der Software. Übergabe und Installation