Lieferung, Lieferfrist Musterklauseln

Lieferung, Lieferfrist. 5.1. Die Lieferung erfolgt, falls dazu keine besonderen schriftlichen Vereinbarung getroffen worden sind, ex works Netherlands (EXW, Intoterms 2010). Sollten für die Lieferung besondere Genehmigungen erforderlich sein oder vom Verkäufer besondere Unterlagen, Zeugnisse und/oder Dokumente beigelegt werden müssen, hat der Käufer den Verkäufer rechtzeitig zuvor darüber zu unterrichten und ihm ggfs. die nötigen Formulare in einer dem Verkäufer verständlichen Sprache zu verschaffen.
Lieferung, Lieferfrist. Die BOREALYS GmbH wird stets bemüht sein, die von ihr genannten Lieferfristen und Terminvereinbarungen, auch beim Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten. Dies jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Das gilt insbesondere für Lieferverzögerungen durch ihre Lieferanten sowie in Fällen von höherer Gewalt. Die zur Erfüllung des Auftrages vereinbarten Termine stehen unter dem Vorbehalt von höherer Gewalt, Streik, kriegerischer Ereignisse, innerer Unruhen und anderen hindernden Umständen, welche die BOREALYS GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere dass die BOREALYS GmbH die vom Kunden oder Dritten für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Leistungen, Informationen und Entscheide rechtzeitig erhält und der Kunde seine Instruktionen, Weisungen und den Auftragsumfang nicht ändert. Für Lieferverzögerungen können keine Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen oder Ähnliches geltend gemacht werden. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber BOREALYS GmbH nicht nach, so ist BOREALYS GmbH berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für ihre Aufwände die aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen. Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware oder Dienstleistung beinhalten oder erfüllen. Die BOREALYS GmbH trägt die Gefahr für Verlust/Beschädigung der Software bis zur Übergabe an den Kunden. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Übergabe der Software an den Kunden gehen Nutzen/Gefahr an den Kunden über. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Warenempfang schriftlich bei der XXXXXXXX GmbH geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
Lieferung, Lieferfrist. 1. Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.
Lieferung, Lieferfrist. Der vom Kunden bestätigte Auftrag enthält als Fertigstellungs- bzw. Lieferfrist eine Kalenderwoche. Hierbei handelt es sich um einen Cirka – Zeitraum, der von vorn herein um insgesamt 2 Wochen unterschritten sowie überschritten werden kann. In diesem Zeitraum (4 Wochen) ist in jedem Fall der Zutritt für Lieferung und Montage vom Auftraggeber zu gewährleisten. Erfüllt „SCHINNERWINTERGARTEN“ den Vertrag nicht innerhalb dieser vorstehenden Frist, hat der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen ab Setzung der Nachfrist zu gewähren. Eventuelle Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen.
Lieferung, Lieferfrist. Die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung genannten Liefertermine sind als unverbindliche Richtlinien zu verstehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags wegen verspäteter Lieferung. Teillieferungen oder - leistungen durch uns sind möglich. Minder- bzw. Mehrlieferungen bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Menge sind zulässig. Die Lieferpflicht der FluidSolids AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch ihre Vor- lieferanten. Kann ein Auftrag aus Gründen, welche die FluidSolids AG nicht zu verantworten hat, nicht ausgeführt werden, so ist sie berechtigt, die festgelegten Preise um allfällige zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen zu erhöhen. Hat die FluidSolids AG mit dem Kunden schriftlich vereinbart, dass die Produkte auf Abruf ausgeliefert werden, muss der Kunde die gesamten Produkte nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab erstmöglichem Liefertermin abrufen. Nach Ablauf der drei Monate und der schriftlichen Androhung ist die FluidSolids AG berechtigt, die lagernden Produkte an den Kunden auszuliefern und zu berechnen. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abholung oder Abgang der Lieferung ab Erfüllungsort oder Werk auf den Kunden über.
Lieferung, Lieferfrist. Lieferungen sind an die in der Bestellung angegebene Adresse vorzunehmen. Wird für die Anlieferung ein Fahrzeug eingesetzt, dann muss dieses der EURO-Emissionsklasse EURO 5 oder höher gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007 entsprechen. Lieferscheine sind den Waren beizulegen. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist ist für den Lieferanten verbindlich. Die von uns erteilten Bestellungen sind Fixgeschäfte im Sinne des UGB. Die vereinbarten Liefertermine gelten als verbindlich und sind unbedingt einzuhalten. Kann die Frist nicht eingehalten werden, so hat der Lieferant uns rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Lieferfrist schriftlich unter Xxxxxx von Gründen zu verständigen und den frühest möglichen Ersatzliefertermin vorzuschlagen. Dieser bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Für eventuelle Schäden, die aus dem Lieferverzug entstehen, hält uns der Lieferant schad- und klaglos. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten – insbesondere der Vorbehalt des Eigentums an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung – werden von uns nicht anerkannt.
Lieferung, Lieferfrist. Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten. newday wird stets bemüht sein, die von ihr genannten Lieferfristen, auch beim Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten, einzuhalten, jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Dies gilt im Besonderen für Lieferverzögerungen durch unsere Lieferanten sowie Fällen von höherer Gewalt. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. die Bekanntgabe von Spezifikationen / Konfigurationen seinerseits fristgerecht erfüllt. Für Lieferverzögerungen können, falls im Auftrag nicht explizit erwähnt, keine Konventionalstrafen oder Ähnliches geltend gemacht werden. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber newday nicht nach, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für unsere Aufwände die aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Lieferung, Lieferfrist. 1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die MietgegenstÄnde am Firmensitz des Vermieters bereit stehen und die Bereitstellung dem Mieter mitgeteilt wurde.
Lieferung, Lieferfrist. Gegebenenfalls abweichend von der Incoterms-Vereinbarung gilt die Lieferung als erfolgt nach Übergabe der Lieferung an den ersten Spediteur am Versandort der Polymetrix AG (Datum der Ausstellung der Lieferdokumente). Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, die notwendigen technischen Unterlagen des Kunden vollständig bei der Polymetrix AG eingetroffen, die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie die erforderlichen behördlichen Bewilligungen erteilt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung im Werk zum Versand bereit ist. Teillieferungen sind zulässig. Polymetrix AG übernimmt keine Haftung für die Einhaltung der Lieferzeiten von Drittlieferanten, wenn diese vom Kunden bestimmt werden. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Umstände wie Epidemien, Naturereignisse (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen), Mobilmachung, Krieg, Piraterie, Aufruhr, Arbeitskonflikte, Boykott, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen oder behördliche Massnahmen die Einhaltung der Lieferfrist verhindern. Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich abändert oder mit seinen vertraglichen Pflichten im Rückstand ist, insbesondere, wenn er die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig liefert, die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet oder mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand ist.
Lieferung, Lieferfrist. 7.1 Wird nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart, so gelten Lieferzeiten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Termin das Werk verläßt oder bei vom Lieferer nicht zu vertretender Versendungsunmöglichkeit dem Besteller die Versandbereitschaft gemeldet worden ist.