Lieferung, Lieferumfang, Preise Musterklauseln

Lieferung, Lieferumfang, Preise. Der Kunde beauftragt den Lieferanten zu den jeweils geltenden Preisen und Bedingungen mit der Lieferung seines Strombedarfs an die in Ziffer 1 genannte Lieferanschrift. Die für das Vertragsverhältnis maßgebende Strom- und Spannungsart ergibt sich aus der Strom- und Spannungs- art des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Stromabnahme- stelle, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist.
Lieferung, Lieferumfang, Preise. Der Kunde beauftragt den Lieferanten zu den jeweils geltenden Preisen und Bedingungen mit der Lieferung seines Strombedarfs an die in Ziffer 1 genannte Lieferanschrift. Die für das Vertragsverhältnis maßgebende Strom- und Spannungsart ergibt sich aus der Strom- und Spannungsart des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Stromabnahmestelle, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Strommenge, die der Menge elektrischer Energie entspricht, welche der Lieferant dem Kunden an die in Ziffer 1 genannte Abnahmestelle liefert, in Stromerzeugungsanlagen, welche Wasserkraft in elektrische Energie umwandeln, zu erzeugen und in das Netz einspeisen zu lassen. Dafür erhält der Lieferant Herkunftsnachweise, die er in entsprechender Menge im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes zu entwerten hat. 5.2 Annahme: Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald der Auftrag des Kunden durch den Lieferanten im Sinne von Ziffer 1 der AGB für INstrom mobil angenommen wird. Mit der Annahme teilt der Lieferant dem Kunden den Lieferbeginn mit, der vom gewünschten Lieferbeginn abweichen kann. Etwaige bereits bestehende Verträge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden für den in Ziffer 4 genannten Zähler über die Stromlieferung treten mit Beginn der Belieferung (Ziffer 1 der AGB) außer Kraft bzw. werden durch diesen Vertrag ersetzt. 5.3 Laufzeit, Kündigung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum 31.10. des Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens nach Ablauf des 12. Liefermonats. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). 5.4 Geltung der AGB und des Preisblattes INstrom mobil: Ergänzend finden die beigefügten AGB und das beilie- gende Preisblatt INstrom mobil nebst ergänzenden Bedingungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Auf die Möglichkeit von Preisanpassungen gemäß der Ziffer 6.2 bis 6.11 der AGB während der Laufzeit des Vertrages, insbesondere bei Änderungen der Bezugskosten, bei Änderungen der gesetzlichen Mehrkosten aus dem EEG (seit 01.01.2019: 6,405 Cent/kWh), dem KWKG (seit 01.01.2019: 0,280 Cent/kWh), der Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV (seit 01.01.2019: 0,305 Cent/kWh), der Offshore-Netzumlage gemäß § 17 f Abs. 5 EnWG (seit 01.01.2019: 0,416 Cent/kWh), der U...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.