Common use of Lieferung und Versand Clause in Contracts

Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.

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Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibendVon BIOTRONIK genannte Lieferfristen gelten nur als fest vereinbarte Frist oder fest zugesagter Termin, sofern diese ausdrücklich als solche zugesagt oder vereinbart wurden. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Liefer- fristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Trans- port beauftragten Dritten. Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxx bestätigt, so gilt die Bestätigung nur vorbehaltlich richtiger und recht- zeitiger Selbstbelieferung. BIOTRONIK ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teil- lieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar, die Lieferung der restli- chen bestellten Waren sichergestellt ist und dem Kunden nach Ablauf von 14 Tagen nach Bestellung hierdurch keine erheblichen Mehrkosten entstehen. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Ver- zögert sich eine Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt nurGefahrübergang mit Anzeige der Versandbe- reitschaft durch BIOTRONIK an den Kunden. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Vorstehendes gilt, solange der Vorrat reichtsofern nicht einzelvertraglich Abweichendes vereinbart wurde. Alle Sendungen sind vom Kunden bis zum Eintreffen bei ihm gegen Transportschäden und Verlust zu versichern. Sofern die Versicherung durch BIOTRONIK bzw. auf Kosten von BIOTRONIK durchgeführt wird, müssen BIOTRONIK zur Wahrung etwaiger Ansprüche gegen den Transport- versicherer Schäden und Verluste unter Beifügung eines Schadensprotokolls des Transportunternehmens sofort nach Empfang der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche LiefertermineSendung gemeldet werden. Das beschädigte Gut ist zu BIOTRONIKs Verfügung zu halten. BIOTRONIK haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, es sei dennsoweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen Material- oder Ergänzungen des Auftrages Energiebe- schaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder treten sonstige Umstände einRohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von not- wendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maß- nahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten) verursacht worden sind, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände BIOTRONIK nicht zu vertreten hat. In Fällen höherer Gewalt ist BIOTRONIK nicht zur Leistung verpflichtet, so verschiebt solange die entsprechenden Umstände höherer Gewalt bestehen. Bei vorübergehenden Leistungshindernis- sen verlängern sich die Lieferfristen um den Zeitraum der Liefertermin um einen Behinderung zuzüglich einer angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kannAnlauffrist. Ist dem Kunden die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf MobilmachungAbnahme der Lieferung infolge der Verzö- gerung nicht zuzumuten, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber BIOTRONIK vom Vertrag zurücktreten. Gerät BIOTRONIK mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, wenn er der Firma ist die Haftung auf Schadensersatz nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx Maßgabe des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens § 7 dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässtAVLB beschränkt.

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Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibendfreibleibend und damit bis zur Annahme durch die IPM widerruflich. Lieferung Eine Warenlieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma IPM genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma IPM eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma IPM diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma IPM an der rechtzeitigen Vertragserfüllung Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem ihren Zulieferanten (konkretes Deckungsgeschäft) gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung Aussperrung, staatlich verfügte Lockdowns oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma IPM nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma IPM nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setztsetzt und die IPM innerhalb der Nachfrist nicht erfüllt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma IPM die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma IPM liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma IPM zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma IPM aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma / IPM verlässt.

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Samples: www.ipm-koeln.de

Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermineund Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass ein Liefertermin wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich zugesichert haben. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung. Bei der Anfertigung außergewöhnlicher Sorten sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu 10 % zulässig. Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber schriftlich bindend vereinbart wirdeine angemessene Nachfrist setzen. Verlangt der Käufer Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende außervertragliche oder vertragliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Auf Abruf bestellte Aufträge, welche terminlich nicht genau fixiert sind, müssen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung Änderungen abgerufen sein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, jedoch nicht vor Rechnungsstellung, tritt auch die Fälligkeit unserer Forderungen ein. Außerdem steht uns das Recht zu, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder Ergänzungen dem noch nicht abgewickelten Teil des Auftrages oder treten sonstige Umstände einVertrages zurückzutreten. Statt eines Rücktritts sind wir auch berechtigt, Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderung des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch unseren Auftraggeber verursacht sind, zu seinen Lasten zu berechnen; dabei ist unsere Kalkulation maßgebend. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Firma eine Einhaltung Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des Liefertermins unmöglich machennoch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hatAussperrung, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, AufruhrBlockade, Streik Aus- und Einfuhrverbot, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Feuersbrunst und sonstige Unfälle oder Aussperrung Umstände gleich, die nicht von uns beeinflusst werden können und die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängertunmöglich machen. Der Kunde Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktretenAuftrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Schadenersatzansprüche sind auch in diesen vorstehenden Fällen ausgeschlossen, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setztsoweit uns nicht selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Rücktritt hat schriftlich Auftraggeber verpflichtet sich, uns die Spezifikation sowie die sonstigen zur Auftragsausführung benötigten Angaben bis zu erfolgendem vereinbarten Termin bekannt zu geben. Kommt der Auftraggeber hiermit in Verzug, wenn sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, selbst zu spezifizieren und dann zu liefern, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Beiderseitiger Erfüllungsort für die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht freiLieferung ist Waltershausen. Die Kosten für den Versand Ware reist unversichert und auf jeden Fall auf die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx Gefahr des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegtAuftraggebers. Der Kunde ist verpflichtetAuftraggeber und wir sind uns darüber einig, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald dass die Ware an den Auftraggeber ab Lieferwerk oder ab Lager versandt wird. Soweit nicht eine besondere Vereinbarung getroffen ist, wählen wir das Werk oder das Lager der Firma verlässtTransportmittel und den Transportweg ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung sowie glückliche Ankunft bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, vorzeitig zu liefern. Teillieferungen dürfen nicht zurückgewiesen werden.

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Samples: www.huefner-duebel.eu

Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibend. Die Lieferung erfolgt nurunfrei ohne Verpackung, solange der Vorrat reichtsofern nicht anders vereinbar. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche LiefertermineDie Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat Teillieferungen anzunehmen, es sei denn, er weist nach, dass ein Liefertermin deren Annahme ihm nicht zuzumuten ist. Angegebene Lieferungstermine und – Fristen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, grundsätzlich nur annähernd. Sie verlängern sich um den Zeitraum, um den der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Lieferungstermine und -fristen verlängern sich durch Ereignisse höherer Gewalt ange- messen und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten u.a. Ar- beitskampf, Betriebsstörungen, Krieg, oder sonstige unvorhergesehene Umstände, die die Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen. Treten solche Ereignisse beim Kunden ein, gelten die gleichen Rechtsfolgen für seine Verpflichtungen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich bindend vereinbart wirdzu erfolgen. Verlangt der Käufer Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma xxxx.xx GmbH eine Einhaltung des Liefertermins Lie- fertermins unmöglich machen, obwohl die Firma xxxx.xx GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der ein vorgesehener Liefertermin und eine Lieferfrist um einen entsprechenden angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk Sendung an die den Transport ausführende Person durch uns über- geben worden ist oder das Lager zwecks Versendung unsere Räume verlassen hat. Die Xxxx des Versandweges und der Firma verlässtVer- sandart liegt, sofern nicht anders vereinbart, in unserem Ermessen. Die Gefahr für vom Kunden an uns versandte Un- terlagen/Dateien geht auf uns über, sobald diese in unseren Räumen/EDV-Systemen unbeschädigt eingegangen sind.

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Samples: www.ndb.de

Lieferung und Versand. Alle Angebote Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Lager. Bei Anlieferung mit unseren Fahrzeugen oder denen des Lieferwerks gilt die Übergabe als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn auf dem Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Damit ist unsere Vertragspflicht erfüllt und der Gefahrübergang erfolgt. Das Abladen ist vom Kunden auf seine Kosten und seine Gefahr zu besorgen; erforderliche Abladevorrichtungen oder Arbeitskräfte durch ihn zu stellen. Wünscht der Kunde über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus ein Abladen und/oder Transportieren, so erfolgt dies auf ausschließliches Risiko des Kunden. Wir sind freibleibendjedoch berechtigt, einen uns hierdurch entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Sofern die Lieferung erfolgt nurnicht durch uns erfolgt, solange geht mit der Vorrat reichtÜbergabe der Ware an den Transportführer, gleichgültig ob vom Kunden, vom Lieferwerk oder von uns bestellt, die Gefahr auf den Kunden über. Alle von Dies gilt auch bei Franko-Lieferungen. Die unbeanstandete Übernahme der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche LiefertermineSendung durch den Transportführer gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und der ordnungsgemäßen Verladung. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, es sei dennden Nachweis zu führen, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wirddie Verpackung bei der Übergabe an den Transportführer Mängel aufwies und/oder die Verladung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Verlangt Macht eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen Auslieferung die Einlagerung der Ware erforderlich, geschieht die Einlagerung auf Gefahr des Auftrages oder treten sonstige Umstände einKunden. Im Falle des Annahmeverzuges, die einer unterlassenen Mitwirkung des Kunden und in allen anderen Fällen des Lieferverzuges, den der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht Kunde zu vertreten hat, so verschiebt sich sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich des hierdurch verursachten Mehraufwandes zu berechnen. Verpackung, Versicherung und sonstige Kosten des Versandes sind im Preis nicht eingeschlossen, werden gesondert berechnet. Wir sind berechtigt, die Verpackung nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung transport- und produktionstechnischen Gesichtspunkten zu wählen. Stets bestimmt das größte Maß der Liefertermin um einen angemessenen ZeitraumEinheit die Verpackungslänge. Wird die Firma an Erfolgt der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindertAbschluss eines Versicherungsvertrages auf Wunsch des Kunden, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus werden wir nur als Vermittler für den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht freiKunden tätig. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragenVerpackung bleibt, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegtsoweit es sich nicht um Einwegverpackungen handelt, unser Eigentum. Der Kunde ist zur sofortigen Rückgabe verpflichtet. Gerät der Kunde mit seiner Rückgabeverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu verlangen. Wird die Verpackung trotz Nachfristsetzung nicht zurückgegeben, sind wir berechtigt, die Xxxx beim Eintreffen sofort Ersatzbeschaffungskosten für die Verpackung zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässtberechnen.

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Samples: preussenglas.de

Lieferung und Versand. Alle Angebote Angaben zu Xxxxxxxxxxxxxx sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktretenannähernd und unverbindlich, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten sie nicht schriftlich bestätigt sind. Bei fest vereinbarten Lieferterminen (schriftliche Bestätigung durch uns) ist die Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgeneingehalten, wenn die Firma nicht innerhalb Ware bei Fristende unser Lager verlassen hat. Bei Verzug, verursacht durch unsere Geschäftspartner, verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr und Kosten des Käufers. Ergebnisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, für die Dauer und den Umfang der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus Behinderung Lieferungen auszusetzen oder nach unserer Xxxx durch Mitteilung an den vorgenannten Gründen Käufer unter Ausschluss jeglicher Ansprüche ganz oder teilweise unmöglichvom Vertrag zurückzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, außer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von längstens 15 Tagen in Lauf gesetzt. Will der Käufer Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung beanspruchen, so wird sie muss er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von ihrer Lieferpflicht frei4 Wochen setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung ablehnt. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Inhalt und Umfang der Lieferung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers. Die Kosten für den Versand Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx unbedingte Kreditwürdigkeit des Versandweges und Käufers voraus. Solange der Versandart Käufer mit Verbindlichkeiten im freien Ermessen Rückstand ist, ruht die Lieferplicht des Verkäufers. Teillieferungen des Verkäufers sind zulässig. Insbesondere bei Sonderanfertigungen ist der Firma liegtVerkäufer berechtigt, Mehr- oder Minderleistungen im branchenüblichen Umfang vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches Das gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässtauch bei Teillieferungen.

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Samples: www.interfast.de

Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.

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