Lieferung und Versand. Die schriftliche Auftragsbestätigung von Cederbaum soll einen verbindlichen Liefertermin festlegen. Ist ein verbindlicher Liefertermin nicht festgelegt, so gilt eine Lieferfrist von 2 Monaten nach Absendung der Auftragsbestätigung als vereinbart. In Fällen höherer Gewalt, bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgter Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen, also bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung oder in Fällen, in denen deren Beschaffung von Cederbaum unzumutbar ist, sowie bei Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder Streiks o.x. xxx Xxxxxxxxx nicht zu vertretenden Ereignissen, ist Cederbaum, solange derartige Ereignisse andauern, nicht verpflichtet zu liefern oder deshalb Schadensersatz zu leisten. Dauern derartige Ereignisse länger als 2 Wochen an, so ist Cederbaum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerät Cederbaum mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist, mind. jedoch 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wünscht der Käufer Versendung des Kaufgegenstandes, so erfolgt dieser auf Kosten des Käufers. Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Käufers an den von diesem angegebenen Ort versandt, geht mit seiner Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Cederbaum nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Cederbaum ist zur Teillieferung berechtigt, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
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Lieferung und Versand. Die schriftliche Auftragsbestätigung von Cederbaum soll einen verbindlichen Liefertermin festlegenAlle Angebote sind freibleibend. Ist ein verbindlicher Liefertermin nicht festgelegt, so gilt eine Lieferfrist von 2 Monaten nach Absendung der Auftragsbestätigung als vereinbart. In Fällen höherer Gewalt, bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgter Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen, also bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung oder in Fällen, in denen deren Beschaffung von Cederbaum unzumutbar ist, sowie bei Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder Streiks o.x. xxx Xxxxxxxxx nicht zu vertretenden Ereignissen, ist CederbaumLieferung erfolgt nur, solange derartige Ereignisse andauernder Vorrat reicht. Alle von der DEKOM Engineering GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, nicht verpflichtet zu liefern oder deshalb Schadensersatz zu leistenes sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Dauern derartige Ereignisse länger als 2 Wochen an, so ist Cederbaum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerät Cederbaum mit der Lieferung in Verzug, so hat Verlangt der Käufer eine angemessene Nachfrist, mind. jedoch 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wünscht der Käufer Versendung Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Kaufgegenstandes, so erfolgt dieser auf Kosten des Käufers. Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Käufers an den von diesem angegebenen Ort versandt, geht mit seiner Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung Auftrages oder die Abnahme aus Gründentreten sonstige Umstände ein, die Cederbaum der DEKOM Engineering GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die DEKOM Engineering GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die DEKOM Engineering GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der DEKOM Engineering GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der DEKOM Engineering GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die DEKOM Engineering GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der DEKOM Engineering GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der DEKOM Engineering GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der DEKOM Engineering GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die DEKOM Engineering GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der DEKOM Engineering GmbH verlässt. Cederbaum ist zur Teillieferung berechtigt, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.F-001-A-Allgemeine_Geschäftsbedingungen
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Lieferung und Versand. 1. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Etwaige Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
2. Xxxxxx nicht ausdrücklich anders angegeben, ist das Lieferscheindatum das Leistungsdatum.
3. Die schriftliche Auftragsbestätigung von Cederbaum soll einen verbindlichen Liefertermin festlegenLieferung erfolgt durch Postdienste, Speditionen oder den Verkäufer selbst. Ist ein verbindlicher Liefertermin nicht festgelegt, so gilt eine Lieferfrist von 2 Monaten nach Absendung Wenn der Auftragsbestätigung als vereinbartKäufer Kaufmann i.S.d. In Fällen höherer Gewalt, bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgter Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen, also bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung oder in Fällen, in denen deren Beschaffung von Cederbaum unzumutbar HGB ist, sowie bei Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder Streiks o.x. xxx Xxxxxxxxx nicht zu vertretenden Ereignissen, ist Cederbaum, solange derartige Ereignisse andauern, nicht verpflichtet zu liefern oder deshalb Schadensersatz zu leisten. Dauern derartige Ereignisse länger als 2 Wochen an, so ist Cederbaum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerät Cederbaum dann geht mit der Lieferung in Verzug, so hat Übergabe der Käufer eine angemessene Nachfrist, mind. jedoch 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wünscht der Käufer Versendung des Kaufgegenstandes, so erfolgt dieser auf Kosten des Käufers. Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Käufers Ware an den von diesem angegebenen Ort versandt, geht mit seiner Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks einen Paketdienst oder Spediteur die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Cederbaum nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Cederbaum Für eine Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Für Transportschäden durch Fremdfirmen wird nicht gehaftet. Der Kunde ist verpflichtet, sofort bei Anlieferung im Beisein des Frachtführers die Lieferung auf Fehlmengen oder Falschlieferungen zu prüfen. Sollten Mängel vorhanden sein, hat sich der Käufer diese vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen und uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
4. Wir haften bei Verzögerungen der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadenersatz neben und statt der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind –auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Teillieferung Lieferung- ausgeschlossen.
5. Erfüllt der Käufer die fällige Abnahmeverpflichtung nicht, so sind wir berechtigt, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart istnach Mahnung die entsprechenden Mengen selbst einzuteilen, zu berechnen und für Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern oder aber unter Ablehnung der Lieferung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Für die Einhaltung von Lieferfristen übernehmen wir keine Gewähr. Xxxxxxxxxxxxx wegen verzögerter Auslieferung wird keiner geleistet.
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Lieferung und Versand. 5.1. Der Versand erfolgt ab Kantine, unversichert und ohne unsere Gewähr für die Auswahl der günstigsten Versandart.
5.2. Die schriftliche Auftragsbestätigung von Cederbaum soll einen verbindlichen Liefertermin festlegen. Ist ein verbindlicher Liefertermin nicht festgelegt, so gilt eine Lieferfrist von 2 Monaten nach Absendung der Auftragsbestätigung als vereinbart. In Fällen höherer Gewalt, bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgter Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen, also bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung oder in Fällen, in denen deren Beschaffung von Cederbaum unzumutbar ist, sowie bei Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder Streiks o.x. xxx Xxxxxxxxx nicht zu vertretenden Ereignissen, ist Cederbaum, solange derartige Ereignisse andauern, nicht verpflichtet zu liefern oder deshalb Schadensersatz zu leisten. Dauern derartige Ereignisse länger als 2 Wochen an, so ist Cederbaum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerät Cederbaum mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist, mind. jedoch 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wünscht der Käufer Versendung des Kaufgegenstandes, so erfolgt dieser auf Kosten des Käufers. Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Käufers an den von diesem angegebenen Ort versandt, Gefahr geht mit seiner Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über unabhängig davonAuftraggeber über, ob wenn die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer Ware dem mit dem Transport beauftragten Transporteur übergeben wird. Dies gilt auch für den Transport durch unsere Mitarbeiter, jedoch nicht, wenn eine vereinbarte Serviceleistung die Frachtkosten trägtweitere Bearbeitung oder Darbietung unserer Ware beinhaltet.
5.3. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert Verzögert sich die Versendung oder bzw. die Abnahme Abholung bestellter Ware aus Gründen, die Cederbaum wir nicht zu vertreten hathaben, so geht die Gefahr spätestens mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen über.
5.4. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.5. Für die Einhaltung der Lieferzeiten ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk durch uns maßgebend. Verzögerungen durch den Käufer überTransporteur gehen nicht zu unseren Lasten.
5.6. Cederbaum Eine Lieferung von Speisen (ggf. inkl. Rechauds) beinhaltet gleichzeitig den Aufbau der Speisen bei dem Kunden. Hier ist zur Teillieferung berechtigtder Service „Aufbau der Speisen“ im Lieferpreis inklusive.
5.7. Beinhaltet ein Auftrag neben Speisen (inkl. Rechauds) weiteres Equipment so gilt die Anlieferung durch Fa. Barth Catering bis „Bordsteinkante“ der angegebenen Lieferanschrift. Wir behalten uns vor Auf- und Abbau, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart istsowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
5.8. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllungen unserer Verpflichtungen behindern, berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftraggeber kann von uns, unter angemessener Fristsetzung die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern.
5.9. Teilleistungen können vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Versand. Die schriftliche Auftragsbestätigung 3.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der in der Bestellung angegebenen Menge der Waren bzw. zu erstellenden Werke (nachfolgend „Wa- re“) oder zu erbringenden Leistungen (nachfol- gend „Leistungen“) sowie der Lieferfristen oder der -termine. Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins ist der Eingang der Ware oder die Erbringung der Leistung bei der von Cederbaum soll einen verbindlichen Mandrops in der Bestellung angegebe- nen Lieferadresse.
3.2. Muss der Lieferant annehmen, dass eine Liefe- rung oder Erbringung ganz oder teilweise nicht zum vereinbarten Liefertermin festlegen. Ist ein verbindlicher Liefertermin nicht festgelegt, so gilt eine oder innerhalb der Lieferfrist von 2 Monaten nach Absendung der Auftragsbestätigung als vereinbart. In Fällen höherer Gewalt, bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgter Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen, also bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung oder in Fällen, in denen deren Beschaffung von Cederbaum unzumutbar möglich ist, sowie bei Betriebs- hat er dies Mandrops unter Angabe von Dauer und Gründen unverzüg- lich schriftlich mitzuteilen. Mandrops zustehende Rechte und Ansprüche aufgrund der Verzöge- rung werden durch diese Mitteilung nicht be- rührt.
3.3. Sofern die Mitteilung über die Verzögerung durch den Lieferanten unterbleibt, ist Mandrops be- rechtigt, die Annahme von Waren oder Verkehrsstörungen oder Streiks o.x. xxx Xxxxxxxxx Leistun- gen, die nicht zu vertretenden Ereignissendem in der Bestellung angege- benen Termin oder innerhalb der vereinbarten Lieferfrist erfolgen, zu verweigern oder die Lie- ferfrist zu verlängern. Die Ware kann auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückgeschickt wer- den. Erfolgt eine Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, ist CederbaumMandrops zum Rücktritt berechtigt.
3.4. Teillieferungen sind nur nach vorheriger schrift- licher Zustimmung durch Mandrops zulässig.
3.5. Sofern es nicht abweichend vereinbart ist, solange derartige Ereignisse andauern, nicht verpflichtet zu liefern oder deshalb Schadensersatz zu leisten. Dauern derartige Ereignisse länger als 2 Wochen an, so ist Cederbaum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerät Cederbaum mit gehen sämtliche Nebenkosten der Lieferung in Verzugzu Lasten des Lieferanten.
3.6. Die zu liefernden Waren sind produktgerecht, so hat un- ter Beachtung der Käufer eine angemessene Nachfristallgemeinen Vorschriften des jeweiligen Transportunternehmens, mindzu verpa- cken. jedoch 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wünscht der Käufer Versendung des Kaufgegenstandes, so erfolgt dieser Die Lieferungen sind auf Kosten des KäufersLiefe- ranten gegen Transportschäden zu versichern.
3.7. Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Käufers an den von diesem angegebenen Ort versandt, geht mit seiner Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks die Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen zu- fälligen Verschlechterung geht mit der Ware Übergabe an Mandrops über.
3.8. Sofern eine Einteilung über die Lieferung oder Erbringung der Leistung vorliegt, besteht von Seiten Mandrops eine Annahmeverpflichtung nur für die in dieser Liefereinteilung angegebenen Waren oder Leistungen.
3.9. Der Lieferant verzichtet auf den Käufer über unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägtAusübung etwa- iger Unternehmerpfandrechte. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Cederbaum nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Cederbaum Der Lieferant ist zur Teillieferung berechtigtAufrechnung oder Zurückbehaltung nur be- rechtigt, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart istwenn die Gegenforderungen durch Mandrops anerkannt oder rechtskräftig festge- stellt sind.
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Lieferung und Versand. Die schriftliche Auftragsbestätigung von Cederbaum soll einen verbindlichen Liefertermin festlegen1.1. Ist ein verbindlicher Liefertermin nicht festgelegtUnsere Preise sind lt. Angebot kalkuliert. Lieferung mit Taxi oder Botendienst im Raum Wien ist auf Kundenwunsch möglich, so gilt eine Lieferfrist von 2 Monaten nach Absendung der Auftragsbestätigung als vereinbartdie Kosten gehen zu Lasten des Kunden. In Fällen höherer Gewalt, bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgter Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen, also bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung oder Außer in Fällen, in denen deren Beschaffung von Cederbaum unzumutbar istmit dem Auftraggeber besondere Versandvereinbarungen getroffen werden, sowie bei Betriebs- entscheidet die OSW über die Art und Weise des Versandes oder Verkehrsstörungen oder Streiks o.xder Lieferung. xxx Xxxxxxxxx nicht zu vertretenden Ereignissen, ist Cederbaum, solange derartige Ereignisse andauern, nicht verpflichtet zu liefern oder deshalb Schadensersatz zu leisten. Dauern derartige Ereignisse länger als 2 Wochen an, so ist Cederbaum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerät Cederbaum mit Mit der Lieferung in Verzug, so hat Übergabe der Käufer eine angemessene Nachfrist, mind. jedoch 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wünscht der Käufer Versendung des Kaufgegenstandes, so erfolgt dieser auf Kosten des Käufers. Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Käufers bestellten Ware an den von diesem angegebenen Ort versandt, geht mit seiner Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus GründenBahn, die Cederbaum nicht zu vertreten hat, Post oder den Frachtführer geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer Kunden über. Cederbaum Dies gilt auch dann, wenn die Versandkosten von OSW übernommen werden und unabhängig von der Art des Versandes. Beschädigung oder fehlen von Packstücken ist zur Teillieferung berechtigtsofort bei Warenerhalt vom Empfänger direkt bei Post, sofern Bahn oder dem Frachtführer zu reklamieren und muß auf dem Lieferdokument (Speditionslieferschein, Bahnfrachtbrief usw.) ver- merkt werden. Später festgestellte Mängel werden von keiner Versicherung anerkannt und können im Falle einer vom Kunden vorgebrachten Reklamation keine Berücksichtigung finden.
1.2. OSW behält sich das Recht vor, Teillieferungen nach der Geschäftslage vorzunehmen oder die Durchführung von Liefer- und Leistungsaufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.3. Sämtliche Zusagen seitens OSW über Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart istanders schriftlich vereinbart, sind Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden oder eines Dritten wegen verspäteter oder nicht durchgeführter Lieferung oder Leistung ausgeschlossen.
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