Lieferung und Versand. 5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und auf Kosten des AN frei Baustelle (01) inkl. Abladen auf einem vom AG zugewiesenen Abladeplatz oder sonstigem Bestimmungsort. Auf dem Lieferschein oder sonstigen Versandpapieren sind die erforderlichen Daten, z. B. Verwendungsstelle, Abteilung, Bauvorhaben, Bestellnummer, Kostenstelle und sonstige in der Bestellung erbetene Vermerke anzugeben. Die Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspätet eingehender Versandpapiere trägt der AN. 5.2 Soweit eine Anlieferung in LKW-Zügen oder LKW-Sattelaufliegern vereinbart wurde, gilt zusätzlich vereinbart, dass Restmengen des Lieferumfanges durch Solo-LKWs angeliefert werden, ohne dass hierfür eine zusätzliche Berechnung erfolgt. Transportkosten können vom AN zusätzlich nur verlangt werden, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. 5.3 Sollte das angelieferte Material mit Verpackungen oder Transporthilfen (ggfs. auch gegen Gebühr) geliefert werden (z. B. Paletten), so verpflichtet sich der AN, diese Hilfsgüter kostenfrei und mit Erstattung der ggfs. zu entrichtenden Gebühr vom Lieferort auf Anordnung des AG abzuholen. Kommt der AN dieser Pflicht trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, kann der AG die Entsorgung auf Kosten des AN vornehmen. 5.4 Bei Bestellungen für den Export sind die maßgebenden Vorschriften des Bestimmungslandes einzuhalten und noch vor Versand pro forma Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse oder sonstige Ausfuhrpapiere, die nach den jeweiligen Einfuhrbestimmungen erforderlich sind, vorzulegen.
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Lieferung und Versand. 5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist(1) Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung des AG zu den vereinbarten Terminen. Der Lieferant zeigt Ände- rungen der Termine unverzüglich schriftlich an (DE_Procurement@deloi- xxx.xx).
(2) Der AN hat die Versandvorschriften des AG und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, erfolgt Zuschriften und Rech- nungen werden die Lieferung auf Gefahr Bestell- und auf Artikelnummern des AG angegeben.
(3) Kosten des AN frei Baustelle (01) inkl. Abladen auf einem vom AG zugewiesenen Abladeplatz oder sonstigem Bestimmungsort. Auf dem Lieferschein oder Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Versandpapieren sind die erforderlichen DatenNebenkosten, z. B. Verwendungsstelle, Abteilung, Bauvorhaben, Bestellnummer, Kostenstelle und sonstige in der Bestellung erbetene Vermerke anzugeben. Die Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspätet eingehender Versandpapiere trägt der AN.
5.2 Soweit eine Anlieferung in LKW-Zügen oder LKW-Sattelaufliegern vereinbart wurdeLieferant, gilt zusätzlich vereinbart, dass Restmengen des Lieferumfanges durch Solo-LKWs angeliefert werden, ohne dass hierfür eine zusätzliche Berechnung erfolgt. Transportkosten können vom AN zusätzlich nur verlangt werden, wenn dies vertraglich ausdrücklich sofern nicht aus- drücklich etwas anders vereinbart wurde.
5.3 Sollte das angelieferte Material mit Verpackungen (4) Lieferfristen, Liefertermine
4.1. Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder Transporthilfen (ggfs. auch gegen Gebühr) geliefert werden (z. B. Paletten), so verpflichtet -termine sind verbindlich und verstehen sich der AN, diese Hilfsgüter kostenfrei und mit Erstattung der ggfs. zu entrichtenden Gebühr vom Lieferort auf Anordnung des AG abzuholen. Kommt der AN dieser Pflicht trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, kann der AG die Entsorgung auf Kosten des AN vornehmeneintreffend am Erfüllungsort.
5.4 Bei Bestellungen für den Export sind die maßgebenden Vorschriften des Bestimmungslandes einzuhalten und noch vor Versand pro forma Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse oder sonstige Ausfuhrpapiere4.2. AG ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Be- stellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Drit- ten einzulagern.
(5) Qualität und Abnahme
5.1 Der Lieferant sichert zu, dass die Ware den unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen und dem Stand der Technik entspricht.
5.2 AG behält sich vor, die Ware unverzüglich nach den jeweiligen Einfuhrbestimmungen erforderlich sind, vorzulegenEingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstan- dungsfall trägt der Lieferant die Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der Lieferant verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.
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