Common use of Lieferung und Versand Clause in Contracts

Lieferung und Versand. 5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung und wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Bauzeichnungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden ist XXXXXXXXX berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern. 5.2 Der Kunde hat die von ihm beizustellenden Teile frei unserem Werk und unbelastet von Rechten Dritter zu liefern. Für ihre Beschaffenheit und Eignung haftet allein der Kunde unter Ausschluss jeglicher Prüfung durch SCHNEIDER. 5.3 Wir behalten uns das Recht zur Änderung von Konstruktion, Form und technischer Ausstattung vor, soweit nicht die vertraglich vereinbarte Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird. 5.4 Soweit nicht durch einen Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist, schulden wir einen Liefergegenstand, der den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Wir behalten uns insoweit vor, ohne Rücksprache mit unserem Vertragspartner, die veränderten gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch Änderungen des Liefergegenstandes Rechnung zu tragen. Bei der Erfüllung von Exportaufträgen übernehmen wir keine Gewähr für eine behördliche Abnahme des Liefergegenstandes im Ausland. Dies gilt insbesondere, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert werden. Soweit Änderungen im Einzelfall vereinbart werden, erfolgen diese auf Kosten und Risiko des Kunden. 5.5 Im Übrigen wird über die Kosten einer Änderung des Liefergegenstandes einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung entschieden. 5.6 Die Aushändigung von Plänen und Daten an unsere Vertragspartner stellt keine Übertragung bzw. Lizenzierung von Urheberrechten dar. Pläne und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum – sie sind geheim zu halten und auf Verlangen an uns zurückzusenden. 5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und von durch uns unverschuldeten Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen) stehen Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände gleich, die von SCHNEIDER nicht zu vertreten sind, und zwar unabhängig davon, ob sie bei SCHNEIDER, bei den Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. 5.8 Alle verbindlichen Lieferzusagen, insbesondere Zeitangaben, stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung mit Rohstoffen und Fremdmaterial durch Dritte. 5.9 Wenn Lieferverzögerungen länger als 6 Monate dauern, ist unser Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn er die Lieferverzögerung zu vertreten hat. 5.10 Mit dem Rücktritt verzichtet unser Kunde auf Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen. 5.11 Wir sind zu Teillieferungen und entsprechenden Teilrechnungen befugt. 5.12 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. 5.13 Storniert der Kunde eine bereits durch XXXXXXXXX bestätigte Bestellung, können wir 10 % des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Neben den Stornierungskosten hat XXXXXXXXX Anspruch auf eine Vergütung für die speziell für den Kunden angefertigte Ausrüstung des Liefergegenstandes, die dem Kunden in diesem Fall auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 5.14 Im Falle eines Lieferverzugs kann der Kunden nach fruchtlos abgelaufener angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung steht dem Kunden dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Der Kunde kann statt des Rücktritts Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sofern der Verzug von SCHNEIDER oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch für den vom Kunden nachzuweisenden, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, maximal aber auf 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, höchstens jedoch auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. 5.15 Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu zahlen. Dem Kunde steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden angefallen ist. Uns ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung und Versand. 5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung Etwaige Lieferfristen beginnen nach vollständigem Eingang aller für die Auftragsabwicklung erforderlichen Informationen und wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Bauzeichnungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden ist XXXXXXXXX berechtigt, die Lieferzeit zu verlängernUnterlagen. 5.2 Der Kunde hat die von ihm beizustellenden Teile frei unserem Werk und unbelastet von Rechten Dritter zu liefernUngeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen verbindlich. Für ihre Beschaffenheit und Eignung haftet allein der Kunde unter Ausschluss jeglicher Prüfung durch SCHNEIDER. 5.3 Wir behalten uns das Recht zur Änderung von Konstruktion, Form und technischer Ausstattung vor, soweit nicht die vertraglich vereinbarte Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird. 5.4 Soweit nicht durch einen Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist, schulden wir einen Liefergegenstand, der den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Wir behalten uns insoweit vor, ohne Rücksprache mit unserem Vertragspartner, die veränderten gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch Änderungen des Liefergegenstandes Rechnung zu tragen. Bei der Erfüllung von Exportaufträgen übernehmen wir keine Gewähr für eine behördliche Abnahme des Liefergegenstandes im Ausland. Dies gilt insbesondere, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert werden. Soweit Änderungen im Einzelfall vereinbart werden, erfolgen diese auf Kosten und Risiko des Kunden. 5.5 Im Übrigen wird über die Kosten einer Änderung des Liefergegenstandes einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung entschieden. 5.6 Die Aushändigung von Plänen und Daten an unsere Vertragspartner stellt keine Übertragung bzw. Lizenzierung von Urheberrechten dar. Pläne und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum – sie sind geheim zu halten und auf Verlangen an uns zurückzusenden. 5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Falle höherer Gewalt und von durch uns unverschuldeten Ereignissenoder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten, verlängert sich die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt (z.B. KriegKunde wird sowohl vom Eintritt als auch von der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich unterrichtet. Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, Aufruhr, Naturkatastrophen) stehen Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände gleich, wenn sich die von SCHNEIDER nicht zu vertreten sind, und zwar unabhängig davon, ob sie bei SCHNEIDER, bei den Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. 5.8 Alle verbindlichen Lieferzusagen, insbesondere Zeitangaben, stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung mit Rohstoffen und Fremdmaterial durch Dritte. 5.9 Wenn Lieferverzögerungen Lieferung länger als 6 Monate dauernStunden verzögert. 5.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist unser Kunde erfolgt die Xxxx der Verpackung, Versandart und des Versandweges nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutretenunserem Ermessen. Dies gilt nichtBranchenübliche Mengenabweichungen sind gestattet. 5.4 Die Gefahr geht über, wenn er die Lieferverzögerung zu vertreten hat. 5.10 Mit dem Rücktritt verzichtet unser Kunde auf Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen. 5.11 Wir sind zu Teillieferungen und entsprechenden Teilrechnungen befugt. 5.12 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten Ware unsere Laderampe verlassen hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, gleichgültig ob die Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge oder die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. 5.13 Storniert der Kunde eine bereits durch XXXXXXXXX bestätigte Bestellung, können wir 10 % Abholung des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Neben den Stornierungskosten hat XXXXXXXXX Anspruch auf eine Vergütung für die speziell für den Kunden angefertigte Ausrüstung des Liefergegenstandes, die dem Kunden oder in diesem Fall auf Wunsch zur Verfügung gestellt seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge vorgenommen wird. 5.14 I5.5 Die Zustellung erfolgt in der Regel durch den Fahrer. Dafür ist eine leicht zugängliche Ablegemöglichkeit bereitzustellen. 5.6 Soweit bei Zustellung der Ware an den Kunden der Kunde nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Abstellung am vereinbarten Abladeplatz ausschließlich auf Risiko des Empfängers. 5.7 Zustellungsmängel sind unverzüglich schriftlich, per Fax oder e-mail anzuzeigen. Die Bäckerei Zachert bietet im Falle eines Lieferverzugs kann der Kunden nach fruchtlos abgelaufener angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung steht dem Kunden dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Der Kunde kann statt des Rücktritts Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sofern der Verzug von SCHNEIDER oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdediesem Fall unverzügliche Nachbesserung / Nachlieferung an. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Kunden für den vom Kunden nachzuweisenden, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, maximal aber auf 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, höchstens jedoch auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungendie Vergangenheit ausgeschlossen. 5.15 Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu zahlen. Dem Kunde steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden angefallen ist. Uns ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Lieferung und Versand. 5.1 Die Lieferzeit beginnt Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich zugesichert haben. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung. Bei der Auftragsbestätigung und wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sindAnfertigung außergewöhnlicher Sorten sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu 10 % zulässig. Die Einhaltung Bei Lieferverzug muss der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des KundenAuftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende außervertragliche oder vertragliche Ansprüche, insbesondere den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Auf Abruf bestellte Aufträge, welche terminlich nicht genau fixiert sind, müssen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung abgerufen sein. Spätestens zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungendiesem Zeitpunkt, einschließlich der Genehmigung der Bauzeichnungen sowie jedoch nicht vor Rechnungsstellung, tritt auch die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen vorausFälligkeit unserer Forderungen ein. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden ist XXXXXXXXX berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern. 5.2 Der Kunde hat die von ihm beizustellenden Teile frei unserem Werk und unbelastet von Rechten Dritter zu liefern. Für ihre Beschaffenheit und Eignung haftet allein der Kunde unter Ausschluss jeglicher Prüfung durch SCHNEIDER. 5.3 Wir behalten Außerdem steht uns das Recht zur Änderung von Konstruktionzu, Form und technischer Ausstattung vornach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder dem noch nicht abgewickelten Teil des Vertrages zurückzutreten. Statt eines Rücktritts sind wir auch berechtigt, soweit nicht Mehrkosten, die vertraglich vereinbarte Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird. 5.4 Soweit nicht durch einen Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist, schulden wir einen Liefergegenstand, der den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Wir behalten uns insoweit vor, ohne Rücksprache mit unserem Vertragspartner, die veränderten gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch Änderungen des Liefergegenstandes Rechnung zu tragen. Bei der Erfüllung von Exportaufträgen übernehmen wir keine Gewähr für eine behördliche Abnahme des Liefergegenstandes im Ausland. Dies gilt insbesondere, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert werden. Soweit Änderungen im Einzelfall vereinbart werden, erfolgen diese auf Kosten und Risiko des Kunden. 5.5 Im Übrigen wird über die Kosten einer verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderung des Liefergegenstandes einvernehmlich Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch schriftliche Vereinbarung entschieden. 5.6 Die Aushändigung von Plänen und Daten an unseren Auftraggeber verursacht sind, zu seinen Lasten zu berechnen; dabei ist unsere Vertragspartner stellt keine Übertragung bzwKalkulation maßgebend. Lizenzierung von Urheberrechten dar. Pläne und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum – sie sind geheim zu halten und auf Verlangen an uns zurückzusenden. 5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignisse höherer Gewalt und von durch uns unverschuldeten Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung bzw. oder Leistung um die Dauer der Behinderung, Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen) stehen Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände gleich, die von SCHNEIDER nicht zu vertreten sind, und zwar unabhängig davon, ob sie bei SCHNEIDER, bei den Vorlieferanten hinauszuschieben oder einem Unterlieferanten eintreten. 5.8 Alle verbindlichen Lieferzusagen, insbesondere Zeitangaben, stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung mit Rohstoffen und Fremdmaterial durch Dritte. 5.9 Wenn Lieferverzögerungen länger als 6 Monate dauern, ist unser Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt nichtDer höheren Gewalt stehen Streik, wenn er die Lieferverzögerung zu vertreten hat. 5.10 Mit dem Rücktritt verzichtet unser Kunde auf Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen. 5.11 Wir sind zu Teillieferungen Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und entsprechenden Teilrechnungen befugt. 5.12 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögertEinfuhrverbot, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Feuersbrunst und sonstige Unfälle oder Umstände gleich, die der Kunde zu vertreten hat, so nicht von uns beeinflusst werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, können und die durch uns die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. 5.13 Storniert der Kunde eine bereits durch XXXXXXXXX bestätigte Bestellung, können wir 10 % des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Neben den Stornierungskosten hat XXXXXXXXX Anspruch auf eine Vergütung für die speziell für den Kunden angefertigte Ausrüstung des Liefergegenstandes, die dem Kunden in diesem Fall auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 5.14 Im Falle eines Lieferverzugs kann der Kunden nach fruchtlos abgelaufener angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung steht dem Kunden dieses Recht auch ohne Fristsetzung zuLieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Der Kunde Auftraggeber kann statt des Rücktritts von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Schadenersatzansprüche sind auch in diesen vorstehenden Fällen ausgeschlossen, soweit uns nicht selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns die Spezifikation sowie die sonstigen zur Auftragsausführung benötigten Angaben bis zu dem vereinbarten Termin bekannt zu geben. Kommt der Auftraggeber hiermit in Verzug, sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, selbst zu spezifizieren und dann zu liefern, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Verzug von SCHNEIDER oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Beiderseitiger Erfüllungsort für den vom Kunden nachzuweisenden, zum Zeitpunkt die Lieferung ist Waltershausen. Die Ware reist unversichert und auf jeden Fall auf die Gefahr des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, maximal aber auf 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, höchstens jedoch auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen Auftraggebers. Der Auftraggeber und Leistungen. 5.15 Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu zahlen. Dem Kunde steht der Nachweis offenwir sind uns darüber einig, dass ein geringerer Schaden angefallen die Ware an den Auftraggeber ab Lieferwerk oder ab Lager versandt wird. Soweit nicht eine besondere Vereinbarung getroffen ist, wählen wir das Transportmittel und den Transportweg ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Uns ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattetRechtzeitige und richtige Selbstbelieferung sowie glückliche Ankunft bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, vorzeitig zu liefern. Teillieferungen dürfen nicht zurückgewiesen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung und Versand. 5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Zugang Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung und wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sindvereinbart ist. Die Einhaltung Der Versand geschieht auf Kosten des Bestellers. Auf dessen Wunsch werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Bauzeichnungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden ist XXXXXXXXX berechtigt, die Lieferzeit zu verlängernBesteller. 5.2 Der Kunde hat die von ihm beizustellenden Teile frei unserem Werk Alle in den Angeboten, Vertragsunterlagen etc. genannten Lieferzeiträume sind grundsätzlich unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich und unbelastet von Rechten Dritter zu liefern. Für ihre Beschaffenheit und Eignung haftet allein der Kunde unter Ausschluss jeglicher Prüfung durch SCHNEIDER. 5.3 Wir behalten uns das Recht zur Änderung von Konstruktion, Form und technischer Ausstattung vor, soweit nicht die vertraglich vereinbarte Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird. 5.4 Soweit nicht durch einen Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist, schulden wir einen Liefergegenstand, der den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Wir behalten uns insoweit vor, ohne Rücksprache mit unserem Vertragspartner, die veränderten gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch Änderungen des Liefergegenstandes Rechnung zu tragen. Bei der Erfüllung von Exportaufträgen übernehmen wir keine Gewähr für eine behördliche Abnahme des Liefergegenstandes im Ausland. Dies gilt insbesondere, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert schriftlich als verbindlich gekennzeichnet werden. Soweit Änderungen im Einzelfall vereinbart werden, erfolgen diese auf Kosten und Risiko des Kunden. 5.5 Im Übrigen wird über die Kosten einer Änderung des Liefergegenstandes einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung entschieden. 5.6 Die Aushändigung von Plänen und Daten an unsere Vertragspartner stellt keine Übertragung bzw. Lizenzierung von Urheberrechten dar. Pläne und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum – sie sind geheim zu halten und auf Verlangen an uns zurückzusenden. 5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von durch uns unverschuldeten Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenhinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen) stehen Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände gleich, Wenn die von SCHNEIDER nicht zu vertreten sind, und zwar unabhängig davon, ob sie bei SCHNEIDER, bei den Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. 5.8 Alle verbindlichen Lieferzusagen, insbesondere Zeitangaben, stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung mit Rohstoffen und Fremdmaterial durch Dritte. 5.9 Wenn Lieferverzögerungen Behinderung länger als 6 drei Monate dauerndauert, ist unser der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nichtVerlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn er die Lieferverzögerung zu vertreten hatwir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. 5.10 Mit dem Rücktritt verzichtet unser Kunde auf Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen. 5.11 5.3 Wir sind zu Teillieferungen und entsprechenden Teilrechnungen befugtjederzeit berechtigt. 5.12 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, die durch 5.4 Haben wir die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. 5.13 Storniert der Kunde eine bereits durch XXXXXXXXX bestätigte Bestellungzu vertreten, können wir 10 % des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Neben den Stornierungskosten hat XXXXXXXXX Anspruch auf eine Vergütung für die speziell für den Kunden angefertigte Ausrüstung des Liefergegenstandes, die dem Kunden in diesem Fall auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 5.14 Im Falle eines Lieferverzugs kann der Kunden Käufer/Besteller nach fruchtlos abgelaufener angemessener Frist den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung steht Entsteht dem Kunden dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Der Kunde kann statt des Rücktritts Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sofern der Verzug von SCHNEIDER oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch für den vom Kunden nachzuweisenden, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Käufer/Besteller durch die Verzögerung ein Schaden, maximal aber auf 0,5 % ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der VerspätungVerspätung 0,5%, insgesamt aber höchstens jedoch auf 5 5% des Rechnungswertes Xxxxx desjenigen Teils der vom Verzug betroffenen Lieferungen und LeistungenLeistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. 5.15 Im Falle des Annahmeverzugs hat 5.5 Kommt der Kunde Schadensersatz Besteller/Käufer in Höhe von 30 % des Auftragswertes Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu zahlenverlangen. Dem Kunde steht Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Nachweis offenKaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, dass ein geringerer Schaden angefallen in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Uns ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung und Versand. 5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Zugang Alle Angebote sind freibleibend und können von der Auftragsbestätigung und wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Bauzeichnungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den 4cost bis zum Zeitpunkt der Fertigstellungrechtsverbindlichen Annahme jederzeit widerrufen werden. Sie gelten mit Meldung Alle von der Versandbereitschaft als eingehalten4cost genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden ist XXXXXXXXX berechtigtVerlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Lieferzeit zu verlängern. 5.2 Der Kunde hat die von ihm beizustellenden Teile frei unserem Werk und unbelastet von Rechten Dritter zu liefern. Für ihre Beschaffenheit und Eignung haftet allein der Kunde unter Ausschluss jeglicher Prüfung durch SCHNEIDER. 5.3 Wir behalten uns das Recht zur Änderung von Konstruktion, Form und technischer Ausstattung vor, soweit nicht die vertraglich vereinbarte Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird. 5.4 Soweit nicht durch einen Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist, schulden wir einen Liefergegenstand, der den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Wir behalten uns insoweit vor, ohne Rücksprache mit unserem Vertragspartner, die veränderten gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch Änderungen 4cost eine Einhaltung des Liefergegenstandes Rechnung zu tragen. Bei der Erfüllung von Exportaufträgen übernehmen wir keine Gewähr für eine behördliche Abnahme des Liefergegenstandes im Ausland. Dies gilt insbesondere, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert werden. Soweit Änderungen im Einzelfall vereinbart werden, erfolgen diese auf Kosten und Risiko des Kunden. 5.5 Im Übrigen wird über die Kosten einer Änderung des Liefergegenstandes einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung entschieden. 5.6 Die Aushändigung von Plänen und Daten an unsere Vertragspartner stellt keine Übertragung bzw. Lizenzierung von Urheberrechten dar. Pläne und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum – sie sind geheim zu halten und auf Verlangen an uns zurückzusenden. 5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und von durch uns unverschuldeten Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder Liefertermins unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen obwohl die 4cost diese Umstände nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen) stehen Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände gleich, die von SCHNEIDER nicht zu vertreten sind, und zwar unabhängig davon, ob sie bei SCHNEIDER, bei den Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. 5.8 Alle verbindlichen Lieferzusagen, insbesondere Zeitangaben, stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung mit Rohstoffen und Fremdmaterial durch Dritte. 5.9 Wenn Lieferverzögerungen länger als 6 Monate dauern, ist unser Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn er die Lieferverzögerung zu vertreten hat. 5.10 Mit dem Rücktritt verzichtet unser Kunde auf Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen. 5.11 Wir sind zu Teillieferungen und entsprechenden Teilrechnungen befugt. 5.12 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihmverschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die 4cost an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, beginnend einen Monat nach Meldung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten (konkretes Deckungsgeschäft) gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Versand- bzw. AbnahmebereitschaftMaßgabe, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. 5.13 Storniert dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine bereits durch XXXXXXXXX bestätigte BestellungNachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, können wir 10 % des Auftragswertes für Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, staatlich verfügte Lockdowns oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der 4cost nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Neben den Stornierungskosten hat XXXXXXXXX Anspruch auf eine Vergütung für die speziell für den Kunden angefertigte Ausrüstung des Liefergegenstandes, die dem Kunden in diesem Fall auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 5.14 Im Falle eines Lieferverzugs kann der Kunden nach fruchtlos abgelaufener angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung steht dem Kunden dieses Recht auch ohne Fristsetzung zuLieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann statt des Rücktritts Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangenvom Vertrag zurücktreten, sofern wenn er der Verzug 4cost nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt und die 4cost innerhalb der Nachfrist nicht erfüllt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird der 4cost die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von SCHNEIDER oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch für den vom Kunden nachzuweisenden, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, maximal aber auf 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, höchstens jedoch auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungenihrer Lieferpflicht frei. 5.15 Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu zahlen. Dem Kunde steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden angefallen ist. Uns ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

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