Common use of Lieferungen und Leistungen Clause in Contracts

Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Angebote der TaskForce sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForce, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande. 2.2 TaskForce ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3 Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von TaskForce zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TaskForce vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TaskForce oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TaskForce mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von TaskForce verschuldet wird. 2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

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Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Angebote (1) Nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbarte Liefertermine oder Fristen sind unverbindliche Circa‐Angaben. Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Liefertermine oder Fristen beginnen nicht vor dem Aufmaß und der TaskForce sind freibleibend Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der rechtzeitigen und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich qualitätsgerechten Selbstbelieferung der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForce, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustandeMöbelmanufaktur Busch. 2.2 TaskForce ist (2) Liefer‐ und Leistungsverzögerungen aufgrund nicht von uns zu vertretender Umstände wie Änderungswünsche des Vertragspartners, fehlender Mitwirkung des Vertragspartners, höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Möbelmanufaktur Busch die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen ‐ hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder an deren Unterlieferanten eintreten ‐ haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3 Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeLieferung bzw. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von TaskForce zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TaskForce vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TaskForce oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TaskForce mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies noch nicht von TaskForce verschuldet wird. 2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Möbelmanufaktur Xxxxx von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich darüber benachrichtigen. (4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Leistungsnachweise gegenzuzeichnen. Die Möbelmanufaktur Busch ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese können getrennt berechnet werden. (5) Die Möbelmanufaktur Xxxxx ist berechtigt, sich zur Lieferung‐ oder Leistungserbringung verbundener Unternehmen oder auch Dritter zu bedienen. (6) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. (7) Bei der Vertragsausführung sind wir nur verpflichtet, auf Weisungen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, wenn diese persönlich, durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen im Vorfeld bestimmten Ansprechpartner gegeben werden.

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Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die 3.1 Angebote der TaskForce von pegasus IT sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForcevon pegasus IT, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung bzw. Leistung durch den KundenKunden zustande. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, zustandesind Angebote seitens pegasus IT für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig. 2.2 TaskForce ist berechtigt3.2 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, von Verträgen zurückzutretenKatalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen pegasus IT hergeleitet werden können, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig das von pegasus IT gelieferte Produkt gleichwer- tig oder höherwertig ist. 2.3 Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 3.3 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce ausdrücklich vorbehalten.bleibt 2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde3.4 Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von TaskForce zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TaskForce pegasus IT vereinbart und versteht sich unverbindlich un- verbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TaskForce pegasus IT oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung Nichtertei- lung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, RohstoffmangelRohstoffman- gel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etcMaterialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TaskForce pegasus IT mit einer Lieferung mehr als sechs vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz Scha- denersatz wegen Lieferverzuges Lieferverzug ist ausgeschlossen; im übrigen Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit und bei nicht fix zur Lieferung vereinbarter Termine ausgeschlossen, im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 4% des LieferwertesLieferwerts, begrenzt. TaskForce pegasus IT behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, andauert und dies nicht von TaskForce verschuldet pegasus IT zu vertreten ist. 3.5 Fest vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. 3.6 Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von pegasus IT zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 3.7 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und pegasus IT das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. 2.7 Die Vereinbarung über 3.8 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für pegasus IT insbesondere vor, wenn der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder der Kunde bei Verträgen, die Verschiebung von Lieferterminen auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Angebote der TaskForce 4.1. Liefer- bzw. Leistungszeiten sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForce, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande. 2.2 TaskForce ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3 Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum der Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurdeFristen Versandbereitschaft beim Kunden meldet bzw. einen Termin zur Erbringung der Leistung mit diesem abstimmt. Angemessene Teillieferungen und handelsübliche oder zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründenes sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von TaskForce zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werdenNutzen. 2.6 Der Liefertermin wird nach 4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TaskForce vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und HindernisseAuftragnehmer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, unabhängig davonStreik, ob diese bei TaskForce oder beim Hersteller eintretenAussperrung, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotagebehördliche Anordnungen, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund zwar Energieversorgungsschwierigkeiten, Mobilmachung, Aufruhr usw., auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftretenbei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtlSie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. vom Kunden gesetzte Nachfrist Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TaskForce mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies noch nicht von TaskForce verschuldet wird. 2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 4.3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt. 4.4. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. 4.5. Sowohl Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 4.4 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 4.6. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung oder Leistung besteht. 4.7. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß der Aufgabenstellung erbringen. Vorgaben des Kunden bedürfen der Schriftform und sind vor Vertragsschluss dem Auftragnehmer zu übermitteln. Aufträge werden unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter oder durch vom Auftragnehmer autorisierte Partner ausgeführt. Die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter und Partner bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. 4.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung in angemessenen Teilen zu erbringen, solange dies für den Kunden keinen unzumutbaren zusätzlichen Aufwand zur Folge hat. 4.9. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5% berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

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Samples: General Terms and Conditions

Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Angebote der TaskForce 3.1 Liefer- und Leistungstermine sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForce, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande. 2.2 TaskForce ist berechtigt, von Verträgen zurückzutretenunverbindlich, sofern Tatsachen eintretennicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Hurco kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzöge- rung von Hurco verschuldet ist, die aufzeigen, daß Leistung fällig ist und der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3 ZeichnungenHurco erfolglos eine ange- messene, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten schriftliche Nachfrist (mindestens 6 Wochen) gesetzt hat. Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin Werk verlassen hat oder dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeKunden die Versandbereitschaft mitgeteilt ist bzw. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von TaskForce zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werdendem Seeweg verschifft ist. 2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen 3.2 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für Hurco angemessen bei Störung aufgrund höherer Gewalt und anderer von TaskForce vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hurco nicht zu vertretender Hindernisse, unabhängig davonwie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, ob diese bei TaskForce oder beim Hersteller eintretenStreiks, insbesondere höhere GewaltAussperrungen, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen Betriebsstörungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TaskForce mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce Xxxxx behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung derartige Ereig- nisse her- vorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert. 3.3 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lie- fer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern der Liefer- und Leistungsverzug nicht auf einer von Hurco zu vertretenen vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch in Höhe von 5 % des vom Lieferverzugs betroffenen Lieferwertes, begrenzt. 3.4 Kommt der Kunde mit der Annahme der von Hurco angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet. 3.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar, und dies nicht von TaskForce verschuldet wirdkönnen gesondert in Rechnung gestellt werden. 2.7 3.6 Die Vereinbarung über Verpflichtung von Hurco zur Lieferung der Vertragsprodukte wird auf jeden Fall erst fällig, wenn eventuell notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen, insbesondere des Bundesausfuhramtes (BAFA) und des US-Department of Commerce (Office of Export Admi- nistration) vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, an den jeweiligen Genehmigungsverfahren mitzuwirken und alle von ihm geforderten und für die Verschiebung von Lieferterminen bedarf Ausfuhr benötigten Auskünfte zu erteilen. 3.7 Sollte der SchriftformKunde beabsichtigen, den Kaufgegenstand zu leasen oder zu mieten, ist Hurco nicht verpflichtet, dem Eintritt des Leasinggebers bzw. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch Vermieters in das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutretenVertragsverhältnis zuzustimmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen und Leistungen. 2.1 3.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angebote Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Zenk SystemPartner steht unter dem Vorbehalt der TaskForce sind freibleibend richtigen und unverbindlich rechtzeitigen Belieferung von Zenk SystemPartner durch Zulieferanten und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForce, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustandeHersteller. 2.2 TaskForce ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3 Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 3.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce Zenk SystemPartner ausdrücklich vorbehalten. 2.5 3.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt die Waren zum vereinbarten Liefertermin Xxxxxxxxxxxx dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurdewurden. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware Waren aus Gründen, die nicht von TaskForce Zenk SystemPartner zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden Auftraggebers eingelagert werden. 2.6 3.4 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TaskForce Zenk SystemPartner vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TaskForce Zenk SystemPartner oder beim Zulieferer und Hersteller eintreten, insbesondere wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etcMaterialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TaskForce Zenk SystemPartner mit einer Lieferung mehr als sechs 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde Auftraggeber nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges Soweit die Lieferverzögerungen länger als 6 Wochen dauern, ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadensauch Zenk SystemPartner berechtigt, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce behält sich das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauertist Zenk SystemPartner berechtigt, und dies nicht von TaskForce verschuldet wird. 2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, ist Zenk SystemPartner berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Xxxx auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

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Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Angebote Offerte der TaskForce Tech Data sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferantenunverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung der TaskForcevon Tech Data, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den KundenKunden oder Erbringung der Leistung, zustande. 2.2 TaskForce ist berechtigtTech Data behält sich Änderungen des Liefergegenstandes vor, insbesondere im Zuge von Verträgen zurückzutretenWeiterentwicklungen, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig istLeistungsdaten erreicht werden. 2.3 Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Vereinbarte Gegebenenfalls vereinbarte Liefertermine gelten gel- ten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von TaskForce Tech Data zu vertreten vertre- ten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.6 2.4 Die Xxxx des Lieferanten bleibt Tech Data überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Tech Data ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen voraussichtli- chen Leistungsvermögen von TaskForce vereinbart Tech Data verein- bart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich vor- behaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TaskForce Tech Data oder beim Hersteller Lieferanten eintreten, insbesondere höhere höhe- re Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete unver- schuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TaskForce mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce Tech Data behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von TaskForce verschuldet wirddauert. 2.7 Die Vereinbarung über 2.6 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern der Liefer- und Leistungsverzug nicht auf einer von Tech Data zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Verschiebung Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten- den Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder 5 % des vom Vertrag zurückzutretenLieferverzug betroffenen Lieferwerts begrenzt; Ziffer 11.4 gilt entspre- chend.

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Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Angebote der TaskForce Upload@24 sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForceUpload@24, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden, Kunden zustande. 2.2 TaskForce ist berechtigtDem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, von Verträgen zurückzutretenKatalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, sofern Tatsachen eintretenKonstruktions-, die aufzeigenund Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß der Kunde nicht kreditwürdig isthieraus Rechte gegen Upload@24 hergeleitet werden können. 2.3 Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce Upload@24 ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 2.4 Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus GründenLieferung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen oder aufgrund unvorhergesehener Hindernisse, die nicht außerhalb des Einflusses von TaskForce zu vertreten sindUpload@24 liegen, so können verlängert sich die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TaskForce vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TaskForce oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemesse- nen Anlaufzeit. Upload@24 wird den Kunden hiervon umgehend benachrichtigen. 2.5 Der Kunde hat im Fall des unvorhergesehenen EreignissesVerzuges von Upload@24 das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer Upload@24 gesetzten Nachfrist, die mindestens vier Wochen ab Zugang der Fristsetzung betragen muss, von dem betreffenden Vertrag zurückzutreten. Sollte TaskForce mit einer Liegt nur hinsichtlich eines Teils der Lieferung mehr als sechs Wochen in oder Leistung Verzug geratenvor, kann ist der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce behält sich das Recht vornur hinsichtlich dieses Teils berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sei denn, die durch eines teilweise Erfüllung hat für ihn keinen Nutzen. Erwächst dem Kunden wegen einer Verzögerung, die infolge Verschul- dens von Upload@24 entstanden ist, ein Schaden, kann er für jede volle Woche der o.gVerzögerung eine Entschädigung von 0,5%, insgesamt jedoch von höchstens 5% des betreffenden Auftragswertes fordern. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von TaskForce verschuldet wirdWeitergehende Haftungsansprüche bestehen nicht. 2.7 2.6 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf Auftragsbearbeitung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der SchriftformUpload@24 im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt- gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das RechtDer Kunde ist damit einverstanden, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutretendass diese Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Angebote der TaskForce sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForce, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande. 2.2 TaskForce ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3 Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung -leistungen oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen durch VSR bleibt der TaskForce ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurdeinsbesondere vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Soweit Umstände eintreten, die VSR lediglich Teilleistungen ermöglichen oder die Leistung nicht verfügbar werden lassen, hat VSR den Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis des Leistungshindernisses über die teilweise oder vollständige Nichtverfügbarkeit zu informieren. In diesem Fall ist VSR berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise gegen Erstattung etwaiger Gegenleistungen, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurdediese bereits auf nichtverfügbare Leistungsteile im Voraus erbracht wurden, zurückzutreten. Verzögert sich Im Vertrag genannte Lieferfristen und –termine sind unverbindliche Angaben, soweit VSR die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die Lieferzeiten nicht von TaskForce zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.6 Der Liefertermin wird ausdrücklich schriftlich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die Liefertermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TaskForce VSR vereinbart und versteht verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der eingesetzten Kooperationspartner von VSR sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TaskForce VSR oder beim Hersteller eintretenKooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund zwar auch dannEine verbindlich vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn soweit VSR durch Umstände, die weder sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftretennoch ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, an deren Einhaltung gehindert wird. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtlDie Einhaltung der Liefertermine setzt im Zweifel die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie die Zurverfügungstellung von Informationen und Einrichtungen, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung von VSR nötig sind, voraus. vom Kunden gesetzte Nachfrist Kommt der Auftraggeber von VSR dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der entsprechenden Verzögerung. Kommt der Mieter in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist VSR berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Mieter über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. VSR ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der Dienstleistungen insgesamt oder teilweise und unabhängig von einer eingegangenen Angebotsbindung abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund wäre z.B. der Einsatz des unvorhergesehenen EreignissesMaterials auf einer illegalen Veranstaltung oder die Überschreitung eines von VSR eingeräumten Kreditlimits oder das negative Ergebnis einer durchgeführten Bonitätsprüfung (z.B. bei Schufa, Creditreform, Bürgel etc.) Der Mieter/Die Mieterin/Das Unternehmen zahlt VSR für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte oder im Angebot festgelegten Preise. Sollte TaskForce Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der im jeweiligen Lieferland geltenden Mehrwertsteuer. Vereinbarte Stundensätze werden vollständig ohne Abzug von Pausenzeiten und für jede angefangene Stunde abgerechnet. Sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist VSR – insbesondere bei Neukunden – berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen von einer Anzahlung des Mieters/der Mieterin/des Unternehmens in Höhe von 100 % der vereinbarten Mietsumme abhängig zu machen. Kommt der Mieter mit der Anzahlung in Verzug, ist VSR wahlweise berechtigt, innerhalb einer Lieferung mehr als sechs Wochen in dem Mieter zu setzenden Nachfrist die Anzahlung, oder die Sicherheitsleistung für die gesamte Auftragssumme zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann VSR vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Soweit sich aus dem Angebot von VSR nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum und Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung per Mail ist ausreichend. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und richten sich im Übrigen nach dem Inhalt des Auftragsangebots. Für die Rechtzeitigkeit jedweder Zahlung und Skontierung ist die Gutschrift des geschuldeten Betrages bei VSR maßgeblich. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen per Überweisung zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht VSR ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. VSR ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Mieters anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug geratenentstanden, so ist VSR berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Trifft der Auftraggeber eine anderweitige Tilgungsbestimmung, ist VSR berechtigt, die Zahlung abzulehnen. Soweit von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann VSR darüber hinaus die Lieferung Zug um Zug gegen Sofortüberweisung/Blitz-Überweisung verlangen. Bei der Kunde nach einer schriftlich gesetztenFestlegung des aktuellen Kreditlimits werden auch offene Zahlungsverpflichtungen aus bereits bestehenden oder früheren Verträgen berücksichtigt. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich VSR vor, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktretenden restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; Auch im übrigen Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität oder Überschreitung des Kreditlimits des Mieters/der Mieterin/des Unternehmens ist VSR zur Ausübung der oben genannten Rechte berechtigt. Befindet sich der Mieter/die Haftung auf die Höhe Mieterin/ das Unternehmen im Übrigen trotz einer ergänzenden Zahlungsaufforderung weiterhin mit der Begleichung eines vereinbarten Teil- oder des vorhersehbaren SchadensGesamtbetrags in Verzug, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce behält sich so kann VSR außerdem das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von TaskForce verschuldet wirdVertragsverhältnis fristlos kündigen. 2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

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Samples: Rental Agreement

Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Angebote der TaskForce von ONE CLICK SOLUTIONS sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TaskForcevon ONE CLICK SOLUTIONS, spätestens jedoch durch Annahme Abnahme der Lieferung Lieferung/Leistung durch den Kunden, Kunden zustande. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. 2.2 TaskForce ONE CLICK SOLUTIONS ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3 ZeichnungenDem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, MaßeKatalogen und schriftlichen Unterlagen, Abbildungensowie Modell-, Gewichte Konstruktions- und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften darder weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen ONE CLICK SOLUTIONS hergeleitet werden können. 2.4 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Syrgenstein oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen. 2.5 Soweit nicht anders angegeben, hält sich ONE CLICK SOLUTIONS an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise vier Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. 2.6 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TaskForce ONE CLICK SOLUTIONS ausdrücklich vorbehalten. 2.5 2.7 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von TaskForce ONE CLICK SOLUTIONS zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.6 . Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TaskForce vereinbart und ONE CLICK SOLUTIONS vereinbart. Er versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TaskForce ONE CLICK SOLUTIONS oder beim Hersteller bei einem Lieferanten eintreten, . Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, Rohstoffmangel und unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etcMaterialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechendund entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TaskForce ONE CLICK SOLUTIONS mit einer Lieferung mehr als sechs vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen gesetzten Nachfrist unter Ausschluß Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. TaskForce ONE CLICK SOLUTIONS behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs 6 Wochen andauert, andauert und dies nicht von TaskForce verschuldet wirdONE CLICK SOLUTIONS zu vertreten ist. 2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat XxxxXxxxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

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