Lieferungen und Leistungen. 1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maß- angaben sind Zirkawerte mit Toleranzspannen und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. 2. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem Vertrag. Sie wird nicht garantiert. Abwei- chungen bedürfen der Schriftform. 3. Auf Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z.B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Käufer schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die vorge- nannten Normbedingungen von VOL-Stahl maßgeb- lich. Wird nach Vertragsabschluss festgestellt, dass die durch den Käufer zur Vorbereitung des Angebotes übermittelten Unterlagen, technischen Daten und Spezifizierungen unvollständig oder falsch sind und hat dies zur Folge, dass sich der Leistungsumfang von VOL-Stahl ändert, ist der Käufer verpflichtet, die sich daraus ergebenden eventuellen zusätzlichen Kos- ten zu tragen. Unklarheiten in den vom Käufer gemachten Angaben und Spezifizierungen gehen zu seinen Lasten. 4. Kostenangaben, Zeichnungen und technische Unter- lagen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von VOL-Stahl genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung der Ware. Sie dürfen auch nicht kopiert, reproduziert und an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden. An sämtlichen Unterlagen behält sich VOL-Stahl die Eigentums- und Urheberrechte vor. 5. VOL-Stahl ist berechtigt, konstruktive Abänderungen im Rahmen der laufenden Fortentwicklung der Ware und im Zuge einkaufspolitischer Entscheidungen durchzuführen, vorausgesetzt die Änderung oder Abweichung ist unter Berücksichtigung der Interes- sen der VOL-Stahl für den Käufer zumutbar.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Lieferungen und Leistungen. 12.1. Die zu dem Angebot gehörenden Auftrag gehörigen Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maß- angaben sind Zirkawerte mit Toleranzspannen und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar.
2. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem Vertrag. Sie wird nicht garantiert. Abwei- chungen bedürfen der Schriftform.
3. Auf Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z.B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Käufer schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die vorge- nannten Normbedingungen von VOL-Stahl maßgeb- lich. Wird nach Vertragsabschluss festgestellt, dass die durch den Käufer zur Vorbereitung des Angebotes übermittelten Unterlagen, technischen Daten und Spezifizierungen unvollständig oder falsch sind und hat dies zur Folge, dass sich der Leistungsumfang von VOL-Stahl ändert, ist der Käufer verpflichtet, die sich daraus ergebenden eventuellen zusätzlichen Kos- ten zu tragen. Unklarheiten in den vom Käufer gemachten Angaben und Spezifizierungen gehen zu seinen Lasten.
4. KostenangabenAbbildungen, Zeichnungen und technische Unter- lagen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung Gewichtsangaben sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von VOL-Stahl genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung der Ware. Sie dürfen auch nicht kopiert, reproduziert und an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden. An sämtlichen Unterlagen behält sich VOL-Stahl die Eigentums- und Urheberrechte vorinnovaphone ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
52.2. VOL-Stahl innovaphone ist berechtigt, konstruktive Abänderungen von der Bestellung des Kunden abweichende Vertragsprodukte zu liefern, wenn die Produktänderung die technische Leistungsfähigkeit und die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt und - falls ein bestimmtes Design vereinbart war - das äußere Erscheinungsbild der Vertragsprodukte nicht betrifft.
2.3. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt vorbehalten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder der Kunde nachweist, dass Teillieferung für ihn ohne Interesse ist.
2.4. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Xxxxxxxxxxxx dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von innovaphone zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von innovaphone vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorgesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei innovaphone oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Gerät innovaphone mit einer Lieferung in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer innovaphone schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Versäumung einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde, wenn ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist, berechtigt, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche in Höhe von höchstens 0,5 % - im Rahmen Ganzen beschränkt auf bis zu 5 % - vom Wert desjenigen Teils der laufenden Fortentwicklung Gesamtlieferung zu beanspruchen, der Ware und im Zuge einkaufspolitischer Entscheidungen durchzuführenwegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugehöriger Gegenstände nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Die hiernach von innovaphone zu zahlende Entschädigung ist bei der endgültigen Abrechnung auszugleichen. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, vorausgesetzt die Änderung oder Abweichung ist unter Berücksichtigung auch nach Ablauf einer etwa gesetzten Nachfrist.
2.6. Der eventuelle Abschluss einer Transportversicherung sowie eine eventuelle Übernahme der Interes- sen der VOL-Stahl für Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Käufer zumutbarGefahrenübergang.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Leistungen. Die Bedingungen in Teil B gelten für unsere Lieferungen und Leistungen aller Art. Spezialregelun- gen in Teil II (Besonderer Teil) gehen den Regelungen in Teil I (Allgemeiner Teil) vor.
1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen Unsere Angebote sind freibleibend und Zeichnungen, Gewichts- unverbindlich. Annahmeerklärungen und Maß- angaben sind Zirkawerte mit Toleranzspannen und stellen keine Beschaffenheitsgarantien darsämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
2. Die Preise in unseren Kostenvoranschlägen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Leistungen im Rahmen der Abgabe eines Kostenvoranschlages können dem Besteller berechnet werden. Im Falle einer Auftragserteilung werden die Kos- ten auf die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem Vertrag. Sie wird nicht garantiert. Abwei- chungen bedürfen der SchriftformVergütung verrechnet.
3. Auf Einsatz- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder Umgebungsbedingungen (z.B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen)sonstige Leistungsdaten sind nur ver- bindlich, die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Käufer wenn dies ausdrücklich schriftlich hinzuweisenvereinbart ist. Mangels eines solchen Hinweises Insbesondere sind die vorge- nannten Normbedingungen von VOL-Stahl maßgeb- lich. Wird nach Vertragsabschluss festgestellt, dass die durch den Käufer zur Vorbereitung des Angebotes übermittelten zu unse- ren Angeboten gehörenden Unterlagen, technischen Muster oder Proben sowie insbesondere die tech- nischen Daten und Spezifizierungen unvollständig oder falsch sind und hat dies zur Folge, dass sich der Leistungsumfang von VOL-Stahl ändert, ist der Käufer verpflichtet, die sich daraus ergebenden eventuellen zusätzlichen Kos- ten zu tragen. Unklarheiten Beschreibungen in den vom Käufer gemachten Angaben jeweiligen Produktinformationen oder Werbe- materialien lediglich unverbindlich und Spezifizierungen gehen haben rein informativen Charakter. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu seinen Lastenliefernden Waren oder zu er- bringenden Leistungen dar.
4. KostenangabenUnsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Zeichnungen und technische Unter- lagen mündliche Nebenabreden zu treffen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von VOL-Stahl genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist mündliche Zusicherungen zu geben, die Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung der Ware. Sie dürfen auch nicht kopiert, reproduziert und an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden. An sämtlichen Unterlagen behält sich VOL-Stahl die Eigentums- und Urheberrechte vorüber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
5. VOL-Stahl ist berechtigtAlle Aufträge sind uns schriftlich zu erteilen. Sie müssen alle Angaben und Anweisungen enthalten, konstruktive Abänderungen im Rahmen der laufenden Fortentwicklung der Ware und im Zuge einkaufspolitischer Entscheidungen durchzuführendie für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendig sind. Soweit wir Auftragsformulare bereitstellen, vorausgesetzt die Änderung oder Abweichung ist unter Berücksichtigung der Interes- sen der VOL-Stahl für den Käufer zumutbarsind ausschließlich diese zu verwenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Benutzungsbedingungen
Lieferungen und Leistungen. (1) Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten von EDV ACHENBACH verstehen sich als unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich in Schriftform als verbindlich bezeichnet werden. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maß- angaben sind Zirkawerte mit Toleranzspannen und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar.
2. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem Vertrag. Sie wird nicht garantiert. Abwei- chungen bedürfen der Schriftform.
3. Auf Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z.B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), Für die Richtigkeit von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Käufer schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die vorge- nannten Normbedingungen von VOL-Stahl maßgeb- lich. Wird nach Vertragsabschluss festgestellt, dass die durch den Käufer zur Vorbereitung des Angebotes übermittelten Unterlagen, technischen Daten und Spezifizierungen unvollständig oder falsch sind und hat dies zur Folge, dass sich der Leistungsumfang von VOL-Stahl ändert, sonstigen Angaben in Herstellerprospekten ist der Käufer verpflichtet, die sich daraus ergebenden eventuellen zusätzlichen Kos- ten zu trageneine Haftung ausgeschlossen. Unklarheiten in den vom Käufer gemachten Angaben und Spezifizierungen gehen zu seinen Lasten.
4. Kostenangaben, Zeichnungen und technische Unter- lagen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von VOL-Stahl genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung der Ware. Sie dürfen auch nicht kopiert, reproduziert und an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden. An sämtlichen Unterlagen behält sich VOL-Stahl die Eigentums- und Urheberrechte vor.
5. VOL-Stahl ist berechtigt, konstruktive Abänderungen Technische Änderungen bleiben - im Rahmen des Zumutbaren - vorbehalten und sind durch den Vertragspartner hinzunehmen, wenn die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von EDV ACHENBACH, jedoch spätestens mit der laufenden Fortentwicklung Annahme der Ware Lieferung durch den Kunden zustande.
(3) Inhalt und im Zuge einkaufspolitischer Entscheidungen durchzuführenUmfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von EDV ACHENBACH. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten durch EDV ACHENBACH, vorausgesetzt zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden, kann EDV ACHENBACH dem Auftraggeber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Abweichung ist unter Berücksichtigung Erweiterung möglich ist, soweit EDV ACHENBACH schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Die Angabe von Lieferfristen und Terminen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart.
(5) Teillieferungen in einem zumutbaren Umfang sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt.
(6) Eingetretener Verzug von Lieferungen und Leistungen kann gegenüber EDV ACHENBACH nur dann geltend gemacht werden, wenn bei Auftragsbestätigung ein schriftlicher Fixtermin vereinbart wurde sowie eine angemessene Nacherfüllungsfrist erfolglos verstrichen ist. Der Verzug tritt nicht ein, wenn Ursache des Verzugs die Nichtbelieferung oder verspätete Lieferung durch einen Lieferanten von EDV ACHENBACH ist. EDV ACHENBACH verpflichtet sich in diesem Fall allerdings, den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Interes- sen der VOL-Stahl für den Käufer zumutbarNichtlieferung sind die dafür geleisteten Gegenleistungen dem Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Leistungen. 12.1 Die Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten. Die in Angeboten, Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltenen Angaben sind unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten sowie gegebenenfalls Montagekosten. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Diese können um bis zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen5% unter- oder überschritten werden. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag, Gewichts- und Maß- angaben sind Zirkawerte mit Toleranzspannen und stellen keine Beschaffenheitsgarantien darder durch einen Auftrag an die Gesellschaft in Kraft tritt, drei Wochen gebunden.
2. 2.2 Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem Vertrag. Sie wird nicht garantiert. Abwei- chungen bedürfen der Schriftform.
3. Auf Einsatz- Gesellschaft ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten oder Umgebungsbedingungen (z.B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen)Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen, sofern Tatsachen eintreten, die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Käufer schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die vorge- nannten Normbedingungen von VOL-Stahl maßgeb- lich. Wird nach Vertragsabschluss festgestelltaufzeigen, dass die durch den Käufer zur Vorbereitung des Angebotes übermittelten Unterlagen, technischen Daten und Spezifizierungen unvollständig der Kunde nicht kreditwürdig ist oder falsch sind und hat dies zur FolgeKenntnisse vorliegen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, insbesondere auch dann, wenn der Leistungsumfang Kunde fällige Forderungen der Gesellschaft nicht fristgemäß ausgleicht oder schuldhaft versäumt. Die Gesellschaft kann in letzterem Fall andere Lieferungen und/oder Leistungen aussetzen, bis die fälligen Forderungen beglichen sind.
2.3 Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer ab Lager.
2.4 Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Gesellschaft an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise zwei Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind jedoch stets die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Fristen.
2.5 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von VOL-Stahl ändertAngaben in Prospekten, ist Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Gesellschaft hergeleitet werden können.
2.6 Die Gesellschaft behält sich Teillieferungen und deren Fakturierung vor. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung.
2.7 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Gesellschaft zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Wird auf Wunsch des Kunden die Zustellung oder der Versand verzögert, so kann nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Kunden berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 % begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. Ist eine Zustellung der Ware unter der vom Käufer angegebenen Anschrift nicht möglich, gerät der Käufer verpflichtetin Verzug mit der Annahme der Leistung.
2.8 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Gesellschaft vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei der Gesellschaft oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, Energiemangel, Krieg, Betriebsstörungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Gesellschaft mit einer Lieferung mehr als fünf Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und damit endgültig von der Leistungspflicht befreit wird, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als fünf Wochen andauert oder dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird und dies nicht von der Gesellschaft zu vertreten ist.
2.9 Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Ware wird per Post, Boten oder Systemgut geliefert. Die Versandkosten richten sich nach Gewicht innerhalb Deutschlands. Bei Postversand / Nachnahme wird vom Zusteller zusätzlich eine Nachnahmegebühr von mindestens 6,90 Euro erhoben.
2.10 Bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstleistungs- verträgen wie zum Beispiel Webhosting, SaaS oder einem Software- Pflegevertrag, enthalten die in Rechnung gestellten Positionen jährlich im Voraus anfallende Gebühren für die angebotenen Leistungen, gemäß dem Angebot, das die Gesellschaft dem Kunden unterbreitet hat. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres, die sich daraus ergebenden eventuellen zusätzlichen Kos- ten zu tragenmonatlichen Gebühren anzupassen, wobei die Änderung die jeweilige zwischenzeitliche Erhöhung des amtlichen Verbraucherindexes für die Bundesrepublik Deutschland oder des an seine Stelle tretenden Indexes um nicht mehr als zwei (2) volle Prozentpunkte übersteigen darf. Unklarheiten in den vom Käufer gemachten Angaben und Spezifizierungen gehen zu seinen Lasten.Die Mindestvertragslaufzeit für auf
4. Kostenangaben, Zeichnungen und technische Unter- lagen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von VOL-Stahl genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung der Ware. Sie dürfen auch nicht kopiert, reproduziert und an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden. An sämtlichen Unterlagen behält sich VOL-Stahl die Eigentums- und Urheberrechte vor.
5. VOL-Stahl 2.11 Die Gesellschaft ist berechtigt, konstruktive Abänderungen vom Kunden alle für die Erstellung der Leistungen bzw. der kundenspezifischen Anpassungen benötigten Unterlagen, Informationen und Daten zu verlangen. Hierzu gehören, soweit dies nicht schon vor Angebot bzw. Auftrag erfolgt ist, ein vollständiges Pflichtenheft (mit Anforderungskatalog, Leistungsbeschreibungen), ferner Testdaten, insbesondere für Abnahmetests, in maschinenlesbarer Form. Der Umfang der vorstehenden Informationen ist regelmäßig im Angebot oder Auftrag festzulegen. Soweit im Angebot oder bei Auftragserteilung nichts Besonderes vereinbart wird, müssen die benötigten Unterlagen, Informationen und Daten vor Beginn der Arbeiten in verbindlicher Fassung vorliegen. Soweit der Kunde kein Pflichtenheft bereitstellt und dessen ungeachtet die Gesellschaft mit der Erbringung von Leistungen betraut, werden diese als reine Dienstleistungen erbracht. In diesem Fall ist die Gesellschaft in der Bestimmung der Art und Weise der Anpassungen frei. Beauftragt der Kunde die Gesellschaft mit der Erstellung eines Pflichtenhefts oder Teilen hiervon, so wird es mit der Freigabe durch den Kunden verbindlich. Soweit der Kunde binnen 10 Werktagen nach Vorlage des Pflichtenheftes durch die Gesellschaft keine Erklärung abgibt, wird das vorgelegte Pflichtenheft verbindlich.
2.12 Die Fristen für die Lieferung von kundenspezifischen Softwareentwicklungen verlängern sich entsprechend, wenn im Falle der Erstellung des Pflichtenheftes durch die Gesellschaft dessen Freigabe vom Kunden nach dem vorgesehenen Termin erfolgt oder wenn sonstige zur Erstellung der kundenspezifischen Anpassungen erforderlichen Unterlagen aus von der Gesellschaft nicht zu vertretenden Gründen nicht zum Termin vorliegen, der zum Beginn der Arbeiten vorgesehen ist. Dasselbe gilt, wenn durch eine nachträgliche Änderung des Pflichtenheftes oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Umstände die Gesellschaft in der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages behindert wird. Als von der Gesellschaft nicht zu vertretende Umstände gelten insbesondere Verzögerungen oder Mängel der Leistungen oder der bereit zu stellenden Systemumgebung, die im Rahmen der laufenden Fortentwicklung der Ware Zusammenarbeit vom Kunden zu erbringen sind; ferner höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse wie z. X. Xxxxxx und im Zuge einkaufspolitischer Entscheidungen durchzuführenAussperrung.
2.13 Bei Lieferungen und Leistungen, vorausgesetzt die Änderung die Bereitstellung von Standardsoftware oder Abweichung ist unter Berücksichtigung der Interes- sen der VOL-Stahl für individuell angefertigte Software oder Softwareteile enthalten gilt zusätzlich die jeweils aktuelle Fassung der
2.14 Softwarepflegeleistungen erfolgen ausschließlich gemäß den Käufer zumutbar.jeweils aktuellen zusätzlichen Geschäftsbedingungen für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Leistungen. 13.1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maß- angaben Maßangaben wie Geschwindigkeiten, Brennstoffverbrauch und Bedienungskosten sind Zirkawerte mit Toleranzspannen branchenübliche Annäherungswerte und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Sämtliche Beschreibungen der Gebrauchtgeräte, Zusagen oder sonstigen Äußerungen –vor oder bei Vertragsabschluss – haben keinen Garantiecharakter. STILL ist jederzeit zu Verbesserungen sowie zu Änderungen dieser Unterlagen, Angaben und der Gebrauchtgeräte selbst – z.B. Farbabweichungen und Farbstruktur- berechtigt, soweit diese Verbesserungen und/oder Änderungen für die Kunden zumutbar sind.
23.2. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware Liefergegenstände ergibt sich aus dem Vertragder Auftragsbestätigung von STILL. Sie wird nicht garantiert. Abwei- chungen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bedürfen – soweit nicht nach Ziffer 3.1 zulässig - der Schriftform.
3schriftlichen Vereinbarung. Auf Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z.z. B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Käufer Kunde schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die vorge- nannten vorgenannten Normbedingungen von VOL-Stahl maßgeb- lich. Wird nach Vertragsabschluss festgestellt, dass die durch den Käufer zur Vorbereitung des Angebotes übermittelten Unterlagen, technischen Daten und Spezifizierungen unvollständig oder falsch sind und hat dies zur Folge, dass sich der Leistungsumfang von VOL-Stahl ändert, ist der Käufer verpflichtet, die sich daraus ergebenden eventuellen zusätzlichen Kos- ten zu tragen. Unklarheiten in den vom Käufer gemachten Angaben und Spezifizierungen gehen zu seinen LastenSTILL maßgeblich.
4. Kostenangaben, Zeichnungen und technische Unter- lagen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von VOL-Stahl genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung der Ware. Sie dürfen auch nicht kopiert, reproduziert und an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden3.4. An sämtlichen Unterlagen behält sich VOL-Stahl STILL alle Urheber- und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Kostenanschläge, Zeichnungen und ähnliche Unterlagen dürfen ohne schriftlichen Einwilligung von STILL nicht anderweitig genutzt werden, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind STILL diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben. Das Eigentum an Unterlagen, die Eigentums- und Urheberrechte vorals Begleitdokumente mit dem Gebrauchtgerät an den Kunden übergeben werden, geht mit dem Gebrauchtgerät nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden über. Das Eigentum an allen anderen Unterlagen verbleibt bei STILL.
5. VOL-Stahl ist berechtigt, konstruktive Abänderungen im Rahmen der laufenden Fortentwicklung der Ware und im Zuge einkaufspolitischer Entscheidungen durchzuführen, vorausgesetzt die Änderung oder Abweichung ist unter Berücksichtigung der Interes- sen der VOL-Stahl für den Käufer zumutbar.
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