Lieferungen und Leistungen. 2.1 Alle Angebote von der promosi GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Diese Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die pomosi GmbH angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annährend maßgeblich. 2.2 Die promosi GmbH behält sich Änderungen des Vertragsproduktes vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und die Änderungen des Vertragsproduktes dem Kunden zumutbar sind. 2.3 Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Die promosi GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist, der Kunde der promosi GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat und die Verzögerung von der promosi GmbH verschuldet ist. 2.4 Der Kunde trägt ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gelieferten Ware. 2.5 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausge- schlossen. 2.6 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für die promosi GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder von der promosi GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa bei Störungen im Rahmen der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, bei Streiks, bei Aussperrungen bei Betriebsstörungen etc. maximal bis zu 6 Wochen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden. 2.7 Die promosi GmbH behält sich das Recht vor, aus den in Ziffer 2.6. genannten Gründen vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. 2.8 Kommt der Kunde mit der Annahme der von der promosi GmbH angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet. 2.9 Die funktionsfähige Übergabe der Ware bestätigt der Kunde in einer schriftlichen Abnahmeerklärung an die promosi GmbH. 2.10 Die funktionsfähige Übergabe der gelieferten Produkte oder Leistungen ist dann erfolgt, wenn die im Angebot spezifizierten Funktionen in einem Testbetrieb zweckgemäß dargestellt und schriftlich dokumentiert wurden.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Lieferungen und Leistungen. 2.1 Alle Angebote Unter Lieferung werden nachfolgend Warenlieferungen verstan- den. Leistungen sind demgegenüber sämtliche weiteren von der promosi GmbH sind freibleibend und unverbindlichm.a.x. Diese Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die pomosi GmbH angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungenit für den Kunden erbrachten Services wie Dienstleistun- gen, AbbildungenWerkleistungen, Maße, Gewicht oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annährend maßgeblichNutzungsrechteinräumungen etc.
2.2 Die promosi GmbH behält sich Änderungen des Vertragsproduktes vorAngebote der m.a.x. it sind verbindlich. Ein Vertrag kommt mit Bestellung durch den Kunden oder einer schriftlichen Auftragsbe- stätigung der m.a.x. it, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und die Änderungen des Vertragsproduktes dem spätestens jedoch durch Annahme der Lie- ferung oder Leistung durch den Kunden zumutbar sindzustande.
2.3 Die m.a.x. it ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern o- der Leistungen in geänderter Form zu erbringen, soweit deren Funktionstauglichkeit für die mit dem Kunden vereinbarten Zwe- cke dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.4 Das Recht zu Teillieferungen/leistungen und deren Fakturierung bleibt der m.a.x. it ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Ver- tragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin zum Versand überge- ben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Internetübertragung durch Mail und/oder Datenservices gilt der Zeitpunkt der Versendung der Ausgangsmail bzw. der Zeitpunkt der Bereitstellung der Datenser- vices oder sonstigen Leistungen als für die Einhaltung des verein- barten Leistungstermins maßgeblicher Zeitpunkt.
2.6 Alle von m.a.x. it genannten Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlichun- verbindlich, es sei denn, dass ein Termin ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die promosi GmbH kommt Treten Umstände ein, die m.a.x. it eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, so verschiebt sich der Lie- fertermin um einen angemessenen Zeitraum. Solche Umstände und Hindernisse können z. B. Softwarefehler in jedem Fall nur dann in VerzugLizenzprodukten, wenn Krankheit von Mitarbeitern, Internetstörungen, höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigun- gen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, verspä- tete Materiallieferungen oder ähnliches sein, soweit der jeweilige Umstand nicht von m.a.x. it schuldhaft herbeigeführt wurde. Wird der m.a.x. it die Leistung fällig istVertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, der Kunde der promosi GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat und die Verzögerung so wird sie von der promosi GmbH verschuldet ist.
2.4 Der Kunde trägt ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gelieferten Ware.
2.5 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen ihrer Liefer- und Leistungsverzug ausge- schlossen.
2.6 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für die promosi GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder von der promosi GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa bei Störungen im Rahmen der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, bei Streiks, bei Aussperrungen bei Betriebsstörungen etcbzw. maximal bis zu 6 Wochen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des KundenLeistungspflicht befreit.
2.7 Die promosi GmbH behält sich das Recht vor, aus den in Ziffer 2.6. genannten Gründen vom Vertrag - soweit noch Sofern nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
2.8 Kommt der Kunde mit der Annahme der von der promosi GmbH angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkunganders vereinbart, ist er zum Ersatz die m.a.x. it bei Lieferungen be- rechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Xxxx auf Kos- ten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der durch Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtetGefahrenübergang gemäß nachfolgender Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.9 Die funktionsfähige Übergabe der Ware bestätigt der Kunde in einer schriftlichen Abnahmeerklärung an die promosi GmbH.
2.10 Die funktionsfähige Übergabe der gelieferten Produkte oder Leistungen ist dann erfolgt, wenn die im Angebot spezifizierten Funktionen in einem Testbetrieb zweckgemäß dargestellt und schriftlich dokumentiert wurden.
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferungen und Leistungen. 2.1 Alle Die Angebote von der promosi PC POWER GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Diese Angebote werden , ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch die pomosi PC POWER GmbH angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annährend maßgeblichzustande.
2.2 Die promosi PC POWER GmbH behält sich Änderungen ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Vertragsproduktes vorKunden geänderte und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und die Änderungen des Vertragsproduktes dem Kunden zumutbar sindsoweit deren Funktionstauglichkeit gegenüber den bestellten Produkten nicht geringer ist.
2.3 Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Die promosi Das Recht zu Teillieferungen bleibt PC POWER GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist, der Kunde der promosi GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat und die Verzögerung von der promosi GmbH verschuldet istausdrücklich vorbe- halten.
2.4 Der Kunde trägt ab Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertrags- produkt zum vereinbarten Liefertermin dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die nicht von PC POWER GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gelieferten WareKunden eingelagert werden.
2.5 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von PC POWER GmbH vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hin- dernisse vereinbart, unabhängig davon, ob diese bei PC POWER GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Ma- terialanlieferungen. Lieferverlängerungen des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausge- schlossen.
2.6 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für die promosi GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder von der promosi Herstellers hat PC POWER GmbH nicht zu vertretender Hindernissevertreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Sollte PC POWER GmbH mit einer Lieferung mehr als 6 Wochen in Verzug geraten, wie etwa bei Störungen im Rahmen kann der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, bei Streiks, bei Aussperrungen bei Betriebsstörungen etc. maximal bis zu 6 Wochen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden.
2.7 Die promosi GmbH behält sich das Recht vor, aus den in Ziffer 2.6. genannten Gründen Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
2.8 Kommt der Kunde mit der Annahme der von der promosi GmbH angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungzurücktre- ten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als 6 Wochen dauern, ist er PC POWER GmbH zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtetRücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.9 Die funktionsfähige Übergabe der Ware bestätigt der Kunde in einer schriftlichen Abnahmeerklärung an die promosi GmbH.
2.10 Die funktionsfähige Übergabe der gelieferten Produkte oder Leistungen ist dann erfolgt, wenn die im Angebot spezifizierten Funktionen in einem Testbetrieb zweckgemäß dargestellt und schriftlich dokumentiert wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Leistungen. 2.1 Alle Angebote von der promosi GmbH des Auftragnehmers sind freibleibend freiblei- bend und unverbindlich. Diese Angebote werden Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung Auftragsbestätigung durch die pomosi GmbH angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annährend maßgeblichden Auftragnehmer zustande.
2.2 Die promosi GmbH Soweit dem Auftraggeber daraus keine Nach- teile entstehen, behält sich Änderungen des Vertragsproduktes vorder Auftragnehmer zumutbare Abweichungen von den Angaben aus schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, insbesondere Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und die Änderungen Zu- ge des Vertragsproduktes dem Kunden zumutbar sindtechnischen Fortschritts vor.
2.3 Liefer- Alle vom Auftraggeber gelieferten Daten, Kon- trollzahlen, Programme, und Leistungstermine sind unverbindlichandere Angaben zur Leistungserbringung müssen in einem für die Erbringung der Leistung geeigneten Zu- stand sein. Die promosi GmbH kommt in jedem Fall nur dann in VerzugDer Auftragnehmer ist nicht ver- pflichtet, wenn die Leistung fällig ist, der Kunde der promosi GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat erhaltene Daten und die Verzögerung von der promosi GmbH verschuldet istInformationen auf deren logischen Gehalt zu prüfen. Den Auftragnehmer trifft keine Warnpflicht im Sinne des § 1168a ABGB.
2.4 Der Kunde trägt ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden die Versand sämtlicher Materialien und Unter- lagen zum Auftragnehmer und zurück erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gelieferten WareAuftraggebers.
2.5 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausge- schlossenvereinbarten Leistungsumfanges so wird der dafür erforderliche Aufwand vom Auftragneh- mer entsprechend seiner aktuellen Stundens- ätze verrechnet.
2.6 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für die promosi GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt Die Leistung wird vom Auftragnehmer und/oder von der promosi GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa bei Störungen einem im Rahmen Vertrag angeführten Sub- unternehmer erbracht. Die Auswahl der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, bei Streiks, bei Aussperrungen bei Betriebsstörungen etc. maximal bis zu 6 Wochen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des KundenLeistungen ausführenden Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer bzw dem Subunterneh- mer.
2.7 Die promosi GmbH behält sich das Recht vorDurchführung der vertragsgegenständli- chen Leistungen erfolgt, aus soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach Xxxx des Auftragneh- mers in den in Ziffer 2.6. genannten Gründen vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz Geschäftsräumlichkeiten des Auf- traggebers oder teilweise zurückzutretendes Auftragnehmers oder an sonstigen geeigneten Orten (z.B. Geschäfts- räumlichkeiten eines Subunternehmers).
2.8 Kommt Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer – soweit erforderlich – während der Kunde mit der Annahme der von der promosi GmbH angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende MitwirkungVer- tragserfüllung freien und gesicherten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und ist bereit, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtetnot- wenige Arbeitsmittel bzw Räumlichkeiten kos- tenlos zur Verfügung zu stellen.
2.9 Die funktionsfähige Liefer –und Leistungsfrist beginnt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mit dem Da- tum der Auftragsbestätigung.
2.10 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in angemessenen Umfang wegen Verzögerun- gen aufgrund höherer Gewalt und anderer von RI-S nicht zu vertretender Umstände und un- erwarteten Ereignisse (zB Betriebsstörungen, Streiks, Ausfalleines Lieferanten, Verzug des Auftraggebers).
2.11 Teillieferungen und Vorausleistungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Auftrag- geber wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar. Den Beweis der mangelnden Nutzbarkeit hat der Auftraggeber zu erbringen.
2.12 Die Übergabe der Ware bestätigt vereinbarten Leistung erfolgt mit der Kunde in einer schriftlichen Abnahmeerklärung Übernahme durch den Auftraggeber am vereinbarten Lieferort, das ist im Zweifel der Ort der Leistungserbringung. Sofern der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht übernimmt, gilt die Leistung mit der Bereitstel- lung am Lieferort zum vereinbarten Lieferzeit- punkt als an den Auftraggeber übergeben. So- fern Versendung vereinbart wurde, gilt die promosi GmbH.
2.10 Leistung mit Übergabe an den jeweiligen Transporteur als übergeben. Die funktionsfähige Gefahrtra- gung geht mit der Übergabe der gelieferten Produkte oder Leistungen ist dann erfolgtLeistung auf den Auftraggeber über.
2.13 Sofern nichts anders vereinbart wurde, wenn obliegt die Durchführung von Anwender- bzw Pro- grammtests dem Auftraggeber, wobei die Testdaten vom Auftraggeber selbst beizustel- len sind. Unter Anwendertests werden Tests verstanden, die über reine Programmier-, Funktions- und Modultests des Auftragneh- mers hinausgehen und den gesamten Auftrag betreffen.
2.14 Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Komponenten bleiben im Angebot spezifizierten Funktionen in einem Testbetrieb zweckgemäß dargestellt Eigentum der RI-S und schriftlich dokumentiert wurdendürfen vom Auftraggeber nur für die ver- einbarten Test- und Vorführzwecke genutzt werden. Der Auftraggeber trägt diesbezüglich die Gefahr und hat für die ordnungsgemäße Instandhaltung auf eigene Kosten Sorge zu tragen.
2.15 Die Vertragspartner sind während der Leis- tungserbringung für die Beaufsichtigung, Steu- erung und Kontrolle ihrer jeweils eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer verantwort- lich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Leistungen. 2.1 Alle 2.1. Die Angebote von der promosi DeskWare Products GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Diese Angebote werden Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der schriftlichen Auftragsbestätigung der DeskWare Products GmbH, spätestens jedoch durch die pomosi GmbH angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annährend maßgeblichAnnahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Die promosi 2.2. DeskWare Products GmbH behält sich Änderungen ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Vertragsproduktes vorKunden geänderte und angepaßte Vertrags- produkte zu liefern, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und die Änderungen des Vertragsproduktes dem Kunden zumutbar sindsoweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Liefer- 2.3. Das Recht zu Teillieferungen und Leistungstermine sind unverbindlichderen Fakturierung bleibt der DeskWare Products GmbH ausdrücklich vorbehalten.
2.4. Die promosi GmbH kommt in jedem Fall nur dann in VerzugVereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Xxxxxxxxxxxx dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Leistung fällig istVersendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von DeskWare Products GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von DeskWare Products GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei DeskWare Products GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmenge, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte DeskWare Products GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde der promosi GmbH erfolglos eine angemessenenach einer schriftlich gesetzten, schriftliche angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat und die Verzögerung von der promosi GmbH verschuldet ist.
2.4 Der Kunde trägt ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gelieferten Ware.
2.5 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausge- schlossen.
2.6 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für die promosi GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder von der promosi GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa bei Störungen im Rahmen der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, bei Streiks, bei Aussperrungen bei Betriebsstörungen etc. maximal bis zu 6 Wochen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden.
2.7 Die promosi GmbH behält sich das Recht vor, aus den in Ziffer 2.6. genannten Gründen unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch DeskWare Products GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.8 Kommt der Kunde mit der Annahme der von der promosi GmbH angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung2.6. Sofern nicht anders vereinbart, ist er zum Ersatz DeskWare Products GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Xxxx auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der durch Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtetGefahrenübergang.
2.9 Die funktionsfähige Übergabe der Ware bestätigt der Kunde in einer schriftlichen Abnahmeerklärung an die promosi GmbH.
2.10 Die funktionsfähige Übergabe der gelieferten Produkte oder Leistungen ist dann erfolgt, wenn die im Angebot spezifizierten Funktionen in einem Testbetrieb zweckgemäß dargestellt und schriftlich dokumentiert wurden.
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Samples: General Terms and Conditions