Common use of Lieferzeiten Clause in Contracts

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Rental Agreement

Lieferzeiten. 1Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Der Lieferant plant die Anlieferung aus Gründen der Planungssicherheit so, daß die Anlieferung unter Zugrundelegung regulärer Straßenverkehrsverhältnisse 15 Minuten (bei Entfernungen bis zu 20 km zwischen Lieferantenwerk und Lieferort) und 30 Minuten (bei einer Entfernung von mehr 20 km zwischen Lieferantenwerk und Lieferort) erfolgt. Kommt es zu verkehrsbedingten Verzögerung mit der Folge, daß ein Fixtermin nicht eingehalten werden kann, kann der Abnehmer keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen, ferner nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzliches Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen. Die Lieferfrist beginnt mit dem TagEinhaltung der Liefertermine und Lieferfristen setzt die Klärung aller technischen Einzelheiten sowie das Beibringen etwaiger erforderlicher Genehmigungen, welcher Unterlagen usw. voraus. Lieferverzug tritt nicht ein, wenn im Betrieb des Lieferanten oder in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben einem für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere für den Lieferanten unabwendbare oder unvorhersehbare Umstände oder durch Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird. Soweit SAFELIFT Der Lieferant wird den Abnehmer über, die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Artvorher genannten Umstände unverzüglich informieren. 13 NrBei Vorliegen der vorher genannten Verursachungsfälle werden die Lieferzeiten entsprechend verschoben. 3) Wird eine Verschiebung für den Abnehmer unzumutbar oder Kaution (siehe Artsind Teillieferungen für ihn nicht möglich, so steht ihm ein Rücktrittsrecht zu, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. 14) gefordert hatWird die Lieferung durch die vorher genannten Umstände unmöglich, beginnt die Lieferfrist an dem Tagso kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Der Rücktritt ist eingehalten, wenn die Mietsache bis in jedem Fall schriftlich zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder ierklären. Im Falle des Lieferverzuges kann der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals Abnehmer dem Lieferanten schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis daraufsetzen, mit dem Hinweis, dass SAFELIFT er die Abnahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist berechtigt ist der Abnehmer berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Lieferanten oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 0,5 % für jede vollendete Arbeitswoche der Verspätung und insgesamt auf maximal 5 % des Wertes der betroffenen (Teil-) Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind, auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Lieferung unmöglich ist, das Mietverhältnis fristlos ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigenverlangen. Verhindert Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder verweigert statt der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Mietpreises zu leistenWertes desjenigen Teils der Lieferung, wenn der wegen der Unmöglichkeit nicht SAFELIFT einen höheren genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweistGesundheit gehaftet wird. Weitere Ansprüche Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Bei Versendung auf Verlangen des Abnehmers geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der SAFELIFT bleiben davon unberührtzufälligen Verschlechterung mit Abschluss der Verladearbeiten oder Übergabe an den Transporteur auf den Abnehmer über. Bei Lieferung frei Anlieferungsort trägt der Lieferant die Gefahr bis dorthin. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Ragano Betonfertigteilen Und Betonsteinen

Lieferzeiten. Der Versand der im Webshop angebotenen Waren erfolgt bei Artikeln mit der grünen Kennzeichnung “sofort lieferbar“ innerhalb von 1) -2 Werktagen nach Eingang der Bestellung. Diese Artikel sind entweder vorrätig oder können innerhalb eines Tages vom Großhandel bezogen werden. Artikel mit der gelben Kennzeichnung “Lieferzeit“ können erst innerhalb von 3-10 Werktagen versendet werden, da sich diese Artikel weder in unserem Lager noch im Lager unseres Großhandels befinden und direkt beim Hersteller bezogen werden müssen. Die Lieferfrist beginnt Bestellung der Artikel mit dem Tagroter Kennzeichnung “z.Zt. nicht lieferbar“ ist leider nicht möglich. Der Versand von in Katalogen, welcher in Broschüren und anderen Werbemitteln angebotenen Waren erfolgt innerhalb von 1-2 Werktagen nach Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung Bestellung. Sollte ein Informations- oder Beratungsbedarf bestehen, wird der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem TagKunde unverzüglich kontaktiert, der auf Versand der Ware erfolgt dann ggf. nach dem Informations- oder Beratungsgespräch. Sollte sich der Versand ein oder mehrerer bestellter Produkte verzögern oder die Lieferung nicht möglich sein, werden wir den Eingang Kunden unverzüglich informieren, der Vorauszahlung Kunde kann ggf. seine Bestellung stornieren. Sollten Nachlieferungen notwendig sein, sind diese selbstverständlich versandkostenfrei. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Deshalb können wir keine Liefergarantie geben, Aktionsangebote gelten nur solange der Vorrat reicht. Sollte ein Produkt aufgrund von höherer Gewalt oder Produktionseinstellung nicht lieferbar sein und wir die bestellten Waren nicht unter zumutbaren Bedingungen beschaffen können, die Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sein, und wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, so werden wir von der Lieferpflicht befreit. Hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert. Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Wir behalten uns vor, nur haushaltsübliche Mengen zu liefern. Die Versandzeiten des Partnerunternehmens DHL betragen in Deutschland nach dessen Information 1 bis 3 Werktage, bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber Expresslieferung 1 Werktag, der SAFELIFT folgtgenaue Zeitpunkt der Lieferung kann telefonisch vereinbart werden. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferzeiten. 1) . Die Lieferfrist beginnt mit dem TagEinhaltung von vertraglich fest vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, welcher in erforderliche Genehmigungen, Freigaben und sonstige Informationen, welche für die Vertragserfüllung für uns notwendig sind, insbesondere von Plänen sowie von technischen Angaben, sowie die Einhaltung der schriftlichen Annahmeerklärung vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben, was der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert Besteller zu beweisen hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten. Ist die Auslieferungszeit nicht fest verbindlich vereinbart, wenn sondern nur annähernd bezeichnet, hat der Besteller zunächst bei Nichteinhaltung der annähernd bezeichneten Auslieferungsfrist uns gegenüber eine weitere Auslieferungsfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen, wobei Schadensersatzansprüche für diese Zeit ausgeschlossen sind. Kommen wir innerhalb der vorgenannten Auslieferungsfrist der Auslieferung nicht nach, so hat der Besteller eine weitere Nachauslieferungsfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten Annahme der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden istWare ablehnt. 3) Haben . Ist die Parteien Nichteinhaltung der Lieferfristen gemäß vorgenannter Ziff. 1. und Ziff. 2. auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Terror, Naturkatastrophen, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sindFristen angemessen. 4) Verweigert . Werden Versand, Zustellung, Montage oder verhindert Aufstellung auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen, die der Mieter die Annahme der MietsacheBesteller zu vertreten hat, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist nach Anzeige unserer Versandbereitschaft verzögert, können wir für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 25 0,5 % des Mietpreises zu leistenPreises der Gegenstände der Lieferung, wenn nicht SAFELIFT einen höheren höchstens jedoch insgesamt 5 % gegenüber dem Besteller, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, berechnen. Der Nachweis höherer oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtniedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in Lieferzeit versteht sich jeweils ab Werk der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wirdIRO GMBH. Soweit SAFELIFT nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Artgenannte Lieferzeit annähernd und ohne Gewähr. 13 Nr. 3Zum Nachweis dafür, dass ein verbindlicher Liefer- oder Übergabetermin vereinbart wurde, ist eine schriftliche Erklärung des Lieferers erforderlich. a) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, Bei fest vereinbarter Lieferfrist beginnt die Lieferfrist an dem Tagmit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der auf den Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigun- gen, Freigaben sowie vor Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT einer etwa vereinbarten Anzahlung oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgteines Akkreditivs. 2b) Die Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich infor- mieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch in- nerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich er- statten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsge- schäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. c) Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferge- genstand das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlän- gert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Mietsache außerhalb es Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden Ablie- ferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch für solche Um- stände bei Unterlieferern. 4d) Verweigert Befindet sich der Lieferer in Verzug und entsteht dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge des eigenen Verschuldens des Lieferers entstanden ist, ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 v. H., im Ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Wert der Gesamtlieferung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit dem Lieferer Vorsatz oder verhindert grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Dem Lieferer bleibt der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis daraufNachweis vorbehalten, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pau- schale entstanden ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tagbeginnt, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hatKlärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist, beginnt sowie die Lieferfrist an dem Tagvom "Käufer" zu beschaffenden Unterlagen beim "Verkäufer" eingegangen sind, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist und ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf Ablaut der Liefergegenstand das Haus des "Verkäufers" verlassen hat oder die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die angegebenen Lieferfristen sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt durch den "Verkäufer" zugesichert worden ist, das Mietverhältnis fristlos lediglich als Annäherungs- bzw. Erfahrungswerte zu kündigenbetrachten. Verhindert oder verweigert der Mieter Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn einerseits eine Lieferfrist ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde, und andererseits eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt wurde, wobei die Annahme erneut oder lässt er Nachfristsetzung mit dem Eingang dieser bei uns beginnt, und auch die Nachfrist fruchtlos verstreichendurch den "Verkäufer" nicht eingehalten worden ist. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse beim "Verkäufer" und/oder dessen Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen wie höherer Gewalt und unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstande - z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten u. s. w. – verlängert sich, wenn der "Verkäufer" an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist, die Lieferfrist um die Dauer, der durch diese Umstande bedingten Leistungsstörung. Auf die genannten Umstände kann SAFELIFT sich der "Verkäufer" allerdings nur berufen, wenn er den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen"Käufer" unverzüglich benachrichtigt. Der Mieter hat Diese Umstande berechtigten den "Käufer" zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt, wobei die Haftung auf Schadensersatz wegen Verzuges, Unmöglichkeit der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Leistung und Nichterfüllung - soweit gesetzlich zulässig – gegen den "Verkäufer" und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen wird, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird der Versand auf Wunsch des "Käufers" verzögert, so wird ihm beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 25 1% des Mietpreises zu leistenRechnungsbetrages für jeden Monat berechnet; maximal aber 5% des Rechnungsbetrages. Dem "Verkäufer" und dem "Käufer" bleibt vorbehalten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweistnachzuweisen. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtDer "Verkäufer" ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem "Käufer" mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Lieferzeiten. (1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in Von uns angegebene Fristen und Termine für den Versand der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden zwei Kalenderwochen überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. (2) Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen mit Freigabe der Produktspezifikationen durch den Kunden und (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) und oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages oder (c) wenn eine Anzahlung vereinbart ist, am Tag des Eingangs der Anzahlung. (3) Haben Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Parteien wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die Montage voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist der Mietsache Kunde Verbraucher kann er auch uns eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehaltenunseren Zulieferer, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. (4) Verweigert Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung (Fax oder verhindert E-Mail ausreichend) durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Mieter die Annahme Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis daraufverspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SAFELIFT nach Ablauf dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. (5) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Nachfrist berechtigt istWare an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich. Sofern Montagearbeiten Bestandteil des Auftrags sind, das Mietverhältnis fristlos schulden wir jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu kündigendem vertraglich vereinbarten Termin. Verhindert Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass die technischen, rechtlichen und personellen Rahmenbedingungen durch den Kunden bereitgestellt werden (z.B. elektrische Anschlüsse, Ansprechpartner des Kunden vor Ort). (6) Die Rechte des Kunden gem. § 7 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder verweigert Unzumutbarkeit der Mieter die Annahme erneut Leistung und/oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichenNacherfüllung), kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5(7) AbsKommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. 4 gilt sinngemäßHierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. EUR 25 pro Kalendertag, wenn beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung) bleiben unberührt; die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglichtNachweis gestattet, die Montage durchzuführendass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag4.1. Xxxxxxxxxxxxx, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtLieferzeiten und Ausführungsfristen sind verbindlich. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten4.2. Kommt der Lieferer mit Lieferungen oder Leistungen in Verzug, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbartkönnen wir Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Wir sind ferner berechtigt, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für zu setzen und – ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf – nach deren erfolglosem Ablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder/und vom Vertrag zurückzutreten. Die Annahme verspäteter Lieferungen enthält in keinem Fall einen Verzicht auf irgendwelche Ersatzansprüche. 4.3. Sieht der Lieferer Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung oder der Fertigung voraus oder treten von ihm nicht zu beeinflussende Umstände auf, die Annahme setzen unter Hinweis daraufihn an der termingemäßen Lieferung in der vorgeschriebenen Qualität hindern könnten, dass SAFELIFT nach Ablauf hat der Nachfrist berechtigt Lieferer dies unserer Einkaufsabteilung unverzüglich mindestens in Textform mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung, haftet er in gleicher Weise wie bei von ihm verschuldeter Lieferverzögerung. 4.4. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen sowie Fälle höherer Gewalt – insbesondere auch Pandemiesituationen – von denen unser Unternehmen direkt oder indirekt betroffen ist, das Mietverhältnis fristlos befreien uns während der Dauer des Ereignisses von der Verpflichtung zur Abnahme. In diesen Fällen, ferner bei von uns nicht verschuldeter Betriebseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit unserer Abnehmer und deshalb ausgesetzter oder beendeter Lieferbeziehung mit unserem Abnehmer sind wir berechtigt, hinsichtlich der hiervon betroffenen Bestellungen beim Lieferer nach unserer Xxxx Lieferung zu kündigen. Verhindert einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt zu verlangen oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt von dem Vertrag insoweit zurückzutreten, als er die Nachfrist fruchtlos verstreichenvom Lieferer noch nicht ausgeführt ist, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtohne dass dem Lieferer hieraus irgendwelche Ersatzansprüche gegen uns zustehen. 5) Abs4.5. 4 gilt sinngemäßDie Warenannahme erfolgt an Arbeitstagen Mo. – Do. 08:00 – 16:00 h und Fr. 08:00 – 14:30 h (ausgenommen jeweils 12:00 – 12.30 h), wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT soweit nicht ermöglicht, die Montage durchzuführenanders ausdrücklich vereinbart.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferzeiten. 1) 4.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tagvon uns angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtsofern nicht ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist 4.2 Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sindder Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. 4) Verweigert 4.3 Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verhindert verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 4.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Mieter Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzugs eintreten. Der höheren Gewalt stehen gleich währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung, sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Annahme Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der Mietsachevorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, was spätestens nach einer Dauer von länger als vier Monaten anzunehmen ist, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis daraufdurch unverzügliche schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. 4.5 Auf Ersatz des Verzugsschadens haften wir, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt istsoweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung beschränkt auf vertragstypische, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichenvorhersehbare Schäden, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 höchstens jedoch auf 10 % des Mietpreises zu leistenvereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Ware, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtmit dessen Lieferung wir uns in Verzug befinden. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt Für Luminal Park ist es sehr wichtig, dass Sie sowohl mit dem Taggekauften Produkt als auch mit dem geleisteten Service zufrieden sind. Aus diesem Grund versuchen wir, welcher schnell und zuverlässig in der schriftlichen Annahmeerklärung Verarbeitung und Lieferung Ihrer Bestellung zu sein. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse frei Bordsteinkante durch einen von Luminal Park ausgewählten Paketdienst. Änderungen an der SAFELIFT als Liefertag angegeben Lieferadresse können bis zur Auftragsausführung vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt ist bis zum ersten Zustellversuch keine Änderung mehr möglich. Sobald Ihr Auftrag an den Spediteur übergeben wird, erhalten Sie per E-Mail die Trackingnummer, um die Sendung auf seiner Internetseite verfolgen zu können. Soweit SAFELIFT Die Lieferzeit beträgt 3 bis 5 Werktage; die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hatangegebene Lieferzeit kann aufgrund äußerer Einflüsse höherer Gewalt, beginnt die Lieferfrist an dem TagVerkehrsbedingungen, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT Verkehrslage im Allgemeinen oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) aufgrund behördlicher Handlungen variieren. Die Lieferfrist ist eingehaltenStandardlieferung findet, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT nicht anders vereinbart, so von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) zwischen 8 und 18 Uhr statt. Bei Annahme der Sendung ist die Lieferfrist eingehaltenUnterschrift des Empfängers erforderlich. Bei Abwesenheit können Sie die Adresse einer vertrauten Person angeben, die die Sendung in Ihrem Namen entgegennehmen kann. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich sein, wird das Paket an die nächstgelegene Postfiliale oder an eine Packstation geliefert. In beiden Fällen legen Zusteller eine Benachrichtigungskarte in Ihren Hausbriefkasten. Sie können telefonisch oder online, nachdem Sie sich angemeldet haben, einen zweiten Zustellversuch beauftragen. Sollten Sie keine Benachrichtigungskarte in Ihrem Briefkasten vorfinden, können Sie in der Online- Sendungsverfolgung nachschauen, wo genau Ihr Paket abgegeben wurde. Bitte nehmen Sie zur Abholung Ihren Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) mit! Sollte die Ware nicht fristgemäß angenommen oder abgeholt werden, gilt die Bestellung als abgelehnt und die Ware wird an uns zurückgesandt. Bitte beachten sie, dass wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache Sie bei Annahme der Sendung abwesend sind oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter wenn Sie die Annahme der MietsacheSendung verweigern, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten werden Rücksendekosten im Höhe von 7,00 € von Ihrer Erstattung abgezogen. Sollte die Sendung zu groß sein, wird die Ware mit dem Kurierdienst BRT versandt. Wenn Sie die Ware zurückschicken möchten, muss in diesem Fall ein Abholtermin mit BRT mit unserem Kundendienst vereinbart werden. Es entstehen in beiden Fällen keine zusätzlichen Kosten für Sie. Luminal Park verwendet für den Warentransport mit Klebeband verschlossene Kartons. Das Paketband ist mit dem Firmenlogo und eine angemessene Nachfrist den Firmendaten versehen und dient als Sicherheitssiegel zur Verhinderung von Manipulation durch Dritte. Beim Warenempfang muss der Empfänger sofort überprüfen: ● dass die Anzahl der gelieferten Pakete mit der auf dem Lieferschein angegebenen Anzahl übereinstimmt; ● dass die Verpackung vollständig, nicht beschädigt, durchnässt oder sogar verfälscht ist. Um den Inhalt des Paketes zu prüfen, muss die Sendung schon angenommen worden sein. Der Paketdienst haftet nur für die äußere Verpackung und für die Anzahl der Pakete, nicht für deren Inhalt. Eventuelle Mängel oder Beschädigungen der Verpackung und/der Produkte oder die Nichtübereinstimmung der Paketenanzahl müssen sofort dem Kurier gemeldet werden, indem man den Zustellnachweis mit dem Vermerk "Annahme setzen unter Hinweis daraufVorbehalt, dass SAFELIFT Paket ist beschädigt", "Annahme unter Vorbehalt, Paket wurde geöffnet" oder "Annahme unter Vorbehalt, fehlende Pakete" versieht. Schäden und Fehlmengen müssen außerdem per E-Mail an xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx unverzüglich mitgeteilt werden. Nach der Unterzeichnung kann der Kunde keine Beanstandungen hinsichtlich des Zustands der gelieferten Ware mehr vorbringen. Auch bei unbeschädigter Verpackung muss die Ware innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigenErhalt überprüft werden. Verhindert Eventuelle Schäden oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtversteckte Mängel müssen schriftlich per E-Mail an xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx mitgeteilt werden. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Sales Contracts

Lieferzeiten. 1) 4.1 Termine für unsere Lieferungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tagder Absendung der Auftragsbestätigung, welcher in jedoch nicht vor Beibringung der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hatvom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtfalls solche erforderlich sind. 2) 4.2 Die Lieferfrist oder der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sindder Liefergegenstand an den Frachtführer übergeben wurde. 44.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen: - wenn BINDER die Angaben, die wir zur Vertragserfüllung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Besteller nachträglich Änderungen oder Ergänzungen an der ursprünglich bestellten Ware verlangt. - wenn Hindernisse auftreten, die BINDER trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei BINDER, beim Besteller oder bei einem Dritten (bspw. bei einem Lieferanten von BINDER) Verweigert entstehen. Als solche Hindernisse gelten beispielsweise Export- und Importbeschränkungen, Boykottanordnungen staatlicher oder verhindert überstaatlicher Organisationen, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen; Arbeitskonflikte, und andere unverschuldete Betriebsstörungen; Epidemien, Naturereignisse; Hackerangriffe und terroristische Aktivitäten sowie Krieg. - wenn der Mieter Besteller oder von ihm beigezogene Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im zeitlichen Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, oder wenn der Besteller die Annahme Zahlungsbedingungen nicht einhält. 4.4 Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. 4.5 Bei Vorauskassenaufträgen wird erst nach Erhalt der MietsacheZahlung der Auftrag eingeplant. Der Besteller erhält ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 24h unsere Auftragsbestätigung unter Bekanntgabe eines Versandtermins. 4.6 Höhere Gewalt, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist Betriebsstörungen, Streiks, Pandemien oder andere, von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns für die Annahme setzen unter Hinweis daraufDauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Sollten wir uns bereits in einem Lieferverzug befinden, verlängert sich der Verzug nicht durch Eintritt einer der o.g. Umstände. Wir werden den Besteller zeitnah nach Eintritt solcher Umstände darüber informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn Hindernis nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtmehr besteht. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferzeiten. 1) . Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtBestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. 2) . Die Lieferfrist Lieferzeit beginnt, sofern nicht datumsmäßig genau festgelegt, mit dem Datum der Annahme der Bestellung. 3. Der Lieferant ist eingehaltenverpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. 4. Im Falle des Lieferverzuges, der vom Lieferanten zu vertreten ist, sind wir berechtigt, pro vollendeter Woche Verzug eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der vereinbarten Netto- Auftragssumme, maximal jedoch nicht mehr als 5 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, eine Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Auch bei Annahme der Lieferung durch uns können wir den Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen. Ausdrücklich behalten wir uns weitergehende Ansprüche und Rechte vor, die uns gesetzlich zustehen. 5. Alle durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehenden Mehrkosten hat der Lieferant zu ersetzen, wenn die Mietsache bis Lieferzeitüberschreitung von ihm zu ihrem Ablauf das Werk Witten vertreten ist. 6. Die Annahme der SAFELIFT verlassen hat verspäteten Lieferung oder Leistung durch uns enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. 6. Bei Lieferverzug des Lieferanten stehen uns im Falle Übrigen die gesetzlichen Ansprüche zu. Wir sind insbesondere berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden istLeistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. 3) Haben 7. Wir sind berechtigt, Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin, unvollständige Lieferungen oder nicht von unserer Zustimmung getragene Teillieferungen zurückzusenden oder die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis hierfür entstehenden Mehrkosten zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sindberechnen. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tagbeginnt, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hatKlärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist, beginnt sowie die Lieferfrist an dem Tagvom „Käufer“ zu beschaffenden Unterlagen bei uns eingegangen sind, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist und ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die angegebenen Lieferfristen sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt durch den „Verkäufer“ zugesichert worden ist, das Mietverhältnis fristlos lediglich als Annäherungs- bzw. Erfahrungswerte zu kündigenbetrachten. Verhindert oder verweigert der Mieter Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn einerseits eine Lieferfrist ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde, und andererseits eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt wurde, wobei die Annahme erneut oder lässt er Nachfristsetzung mit dem Eingang dieser bei uns beginnt, und auch die Nachfrist fruchtlos verstreichendurch den „Verkäufer“ nicht eingehalten worden ist. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse bei uns und/oder unseren Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen wie höherer Gewalt und unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten u.s.w. – verlängert sich, wenn der „Verkäufer“ an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist, die Lieferfrist um die Dauer, der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Auf die genannten Umstände kann SAFELIFT sich der „Verkäufer“ allerdings nur berufen, wenn er den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen„Käufer“ unverzüglich benachrichtigt. Der Mieter hat Diese Umstände berechtigten den „Verkäufer“ zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt, wobei die Haftung auf Schadensersatz wegen Verzuges, Unmöglichkeit der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Leistung und Nichterfüllung – soweit gesetzlich zulässig – gegen den „Verkäufer“ und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen wird, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird der Versand auf Wunsch des „Käufers“ verzögert, so wird ihm beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 25 1 % des Mietpreises zu leistenRechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem „Verkäufer“ und dem „Käufer“ bleibt vorbehalten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweistnachzuweisen. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtDer „Verkäufer“ ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem „Käufer“ mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Lieferzeiten. 1a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die angegebenen Lieferzeiten annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem TagTag der Bestellungsannahme durch uns, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wirdjedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, Übergabe vom Kunden zu beschaffender Werksgegenstände bzw. Soweit SAFELIFT die Leistung nicht vor Vorlage vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, technischer Angaben, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer Vorauszahlung (siehe Arteventuell vereinbarten Anzahlung. 13 NrRichtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. 3) oder Kaution (siehe ArtSich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Kunden so bald wie möglich mit. 14) gefordert hat, Bei Sonder- anfertigungen beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den erst nach Eingang der Vorauszahlung bei (vgl. 4. c) ), soweit diese berechnet wurde. Wird zum vereinbarten Reparatur-/Montagetermin der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber Vertragsgegenstand nicht übergeben und ziehen wir zur Schadensminimierung deshalb einen eigentlich zeitlich nachfolgend geplanten Auftrag vor, so beginnt die vereinbarte Lieferfrist nicht vor Abschluss des vorgezogenen Auftrages und nur, soweit dann der SAFELIFT folgtVertragsgegenstand uns übergeben ist. 2b) Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Abholbereitschaft eingehalten. Ist die Versendung vereinbart, ist diese mit der Mitteilung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Mietsache Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Für den Fall, dass die Ware von uns zu versenden ist, gilt als Xxxxxxxxx der Tag der Versendung. Ist Abholung vereinbart, gilt als Tag der Lieferung der Tag der Meldung der Versandbereitschaft. Sind nur annähernde Lieferzeiten genannt, kann der Kunde uns frühestens nach Ablauf von zehn Werktagen nach Verstreichen dieser Lieferzeit in Verzug setzen. c) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu ihrem Ablauf vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, haben sowohl der Kunde als auch wir das Werk Witten Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sind dauernd, wenn sie mindestens zwei Monate andauern. d) Schadensersatzansprüche gegen uns aus dem Gesichtspunkt des Lieferverzuges können nur unter den Voraussetzungen der SAFELIFT verlassen hat nachstehenden § 10 c) bis e) geltend gemacht werden. Soweit wir danach haften, begrenzen wir die Höhe des Schadensersatzanspruches, soweit wir oder ioder unsere Erfüllungsgehilfen nur wegen Fahrlässigkeit oder leichter Fahrlässigkeit haften, auf 0,5% des vereinbarten Preises für jede volle Woche, höchstens aber auf 5% des vereinbarten Preises. e) Verzögert sich der Versand bzw. die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als einen Monat ab Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbartEinlagerung bei uns, so ist die Lieferfrist eingehaltensind wir berechtigt, wenn bis 0,125 % des vereinbarten Preises pro volle Woche zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigenberechnen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen Nachweis eines geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtSchadens bleibt dem Kunden unbenommen. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferzeiten. 1) . Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auf- tragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. 2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftrags- bestätigung und nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, vereinbarten Anzahlungen und evtl. Einwilligungen des Auftraggebers in die Ausführungsvorlagen. Sie endet mit dem Tag, welcher in an dem der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben Liefergegenstand das Werk des Auftragneh- mers verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingela- gert wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hatVerlangt der Auftraggeber nach der Auftrags- bestätigung Änderungen des Auftrags, so beginnt die neue Lieferfrist an erst mit dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung Bestätigung der Änderungen bei dem Auftragnehmer. Voraussetzung für die Einhaltung der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehaltenrichtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten sofern der SAFELIFT verlassen hat oder Auf- tragnehmer sie mit der im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden istkaufmännischen Verkehr übli- chen Sorgfalt ausgewählt hat. 3) Haben die Parteien die Montage . Hält der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbartAuftragnehmer eine vereinbarte Frist infolge eines Umstandes nicht ein, den er zu vertreten hat, so ist die Lieferfrist eingehaltender Auftraggeber verpflichtet, wenn bis ihm eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Lieferung zu ihrem setzen. Nach deren Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sindist der Auftraggeber berechtigt, vom Ver- trag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausge- schlossen. 4) Verweigert . Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hin- dernisse eintreten, die vom Auftragnehmer nicht beein- flußbar sind, z. B. Naturkatastrophen, behördliche Ein- griffe, Versagen der Verkehrsmittel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsachevon Ener- gie, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis daraufKrieg oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt Aus- 5. Abrufaufträge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert innerhalb von 6 Monaten nach der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigenAuftragsbestätigung abzunehmen. Der Mieter Auftraggeber hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % den Abruf rechtzeitig vorher mitzuteilen. Die Bezahlung hat mangels anderer Vereinbarungen unter Maßgabe des Mietpreises Abschnitts IV jeweils nach Lieferung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auf- tragsbestätigung, zu leistenerfolgen, auch wenn ein vollständi- ger Abruf noch nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührterfolgt ist. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT Der Beginn von uns angegebenen Lieferzeit gilt erst nach vollständiger technischer Klärung (setzt die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtAbklärung aller technischen Fragen voraus.). 2) . Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann sich die Frist verlängern um die Dauer der Verzögerung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Teillieferungen sind in einem dem Kunden zumutbaren Maß und Abweichungen von den Bestellmengen zulässig. Sie richtet sich nach den Artikelgruppe und kann bei speziellen Fertigungen bis zu +/- 10 % betragen. Die Lieferfrist ist mit Meldung der Versandbereit- schaft eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist . Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sindder Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. 4) Verweigert . Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verhindert verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwen- dungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 5. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Mieter Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 6. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Annahme nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten. 7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der MietsacheBehinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen gleich währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstö- rungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung, sowie alle sons- tigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Liefer- werk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durch- führung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für durch unverzügliche Erklärung in Textform von dem Vertrag zurücktreten. 8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu ver- tretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. 9. Verzögert sich der Versand oder die Annahme setzen unter Hinweis daraufZustellung auf Wunsch des Kunden, dass SAFELIFT so können wir, beginnend zwei Wochen nach Ablauf Anzeige der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 25 0,5% des Mietpreises zu leistenNettorech- nungsbetrages für jeden angefangenen Monat, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweisthöchstens 5% berechnen. 10. Weitere gesetzliche Ansprüche der SAFELIFT und Rechte des Bestellers bleiben davon unberührtvorbehalten. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag4.1. Lieferfristen und Termine sind freibleibend, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden sofern nicht eine bestimmte Lieferzeit vereinbart ist. 3) Haben die Parteien die Montage 4.2. Die Einhaltung der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer baldmöglichst mit. Die Lieferzeit ist die Lieferfrist eingehaltenein gehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk/Lager des Lieferers verlassen hat oder die Mietsache Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Ausführungsfrist für abzunehmende Leistungen ist mit der Anzeige der Abnahmebereitschaft eingehalten. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (wie z. B. Betriebsstörungen, Liefersperren, Transportmangel, behördliche Maßnahmen) und in Fällen höherer Gewalt, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden Ablieferung des Liefergegenstandes von maßgeblichem Einfluss sind. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. 4) Verweigert 4.3. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die fristgerechte Vertragserfüllung und Mitwirkung durch den Besteller, z.B. im Hinblick auf die Bereitstellung von Dokumentation, Berechnungen, Lastkollektiven, Genehmigungen, Freigaben sowie Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder verhindert der Mieter Stellung von Zahlungssicherheiten, voraus. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs, die Annahme der Mietsachedurch den Lieferer angenommen werden, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und haben eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf Verlängerung der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigenLieferzeit zur Folge. 4.4. Der Mieter Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der SAFELIFT dann Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Kaufpreis zu zahlen. Im Übrigen gilt Ziff. 9 dieser Bedingungen. 4.5. Kommt der Lieferer in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Gewährt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Er verpflichtet sich, auf Verlangen des Lieferers in angemessener Frist zu erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. 4.6. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers, mindestens jedoch 0,5 % des Mietpreises zu leistenRechnungsbetrages für jeden Monat berechnet, wenn soweit der Besteller nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden geringere Kosten nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5) Abs4.7. 4 gilt sinngemäßDer Lieferer ist jedoch berechtigt, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben nach Setzung und der Mieter es der SAFELIFT fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. 4.8. Weitergehende Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Verzug sind ausgeschlossen, soweit sich nicht ermöglicht, die Montage durchzuführenaus Ziff. 9 etwas anderes ergibt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeiten. 15.1.) Die Lieferfrist beginnt mit dem in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nach Absprache zulässig. 5.2.) Der AN ist verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Um- stände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Lieferzeit kann nur durch Erklärung seitens des AG verlängert werden. 5.3.) Lässt sich der Tag, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT an dem die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert Lieferung spätestens zu erfolgen hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tagaufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtAN mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung seitens des AG bedarf. 25.4.) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder iIm Falle des Lieferverzugs stehen dem AG uneingeschränkt die gesetzlichen An- sprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden istLeistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. 35.5.) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbartDer AG ist berechtigt, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und bei schuldhaften Lieferverzögerungen nach vorheriger schrift- licher Androhung gegenüber dem AN für jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz Vertragsstrafe in Höhe von 25 % 0,5%, maximal 5%, des Mietpreises jeweiligen Auftragswerts zu leistenver- langen, es sei denn, der AN weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf den vom AN zu er- setzenden Verzugsschaden anzurechnen. 5.6.) Tritt der AG vom Vertrag zurück, so haftet der AN für alle Schäden, die dem AG aus der schuldhaften Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. 5.7.) Der AN ist ohne vorherige Zustimmung seitens des AG zu Teillieferungen nicht be- rechtigt. 5.8.) Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf den AG über, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtihm die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Lieferzeiten. 1) 4.1 Von uns genannte Lieferfristen und -termine gelten mangels anderer Vereinbarung nur annähernd. 4.2 Der Beginn der Lieferzeit setzt in jedem Fall die Abklärung aller liefertechnischen Fragen voraus. Die Lieferfrist beginnt mit dem TagEinhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers, welcher in insbesondere die Beibringung der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hatvon ihm gegebenenfalls zu beschaffenen Unterlagen, beginnt die Lieferfrist an dem TagGenehmigungen, der auf Freigaben sowie den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgteiner etwaig vereinbarten Anzahlung voraus. 2) Die Lieferfrist ist 4.3 Sofern eine Lieferung „ab Lager“ oder „ab Werk“ erfolgt, sind die Lieferfristen und / oder -termine eingehalten, wenn die Mietsache bis Ware innerhalb der Lieferzeit oder zu ihrem Ablauf dem Liefertermin das Lager oder Werk Witten verlässt; sie gelten ferner mit der SAFELIFT verlassen hat oder Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. 4.4 Bei auf Importen basierenden Streckengeschäften gelten die Lieferfristen und -termine als eingehalten, wenn von uns die Verschiffungsbereitschaft der Ware gemeldet wird. 4.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ausnahmsweise ein Fixgeschäft im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden Sinne von § 376 HGB ist. 3) Haben 4.6 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen oder Vertreter beruht oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet werden kann, haften wir der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs ausgeschlossen. 4.7 Basiert die Parteien die Montage Verzögerung der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbartLieferung auf Ereignissen höherer Gewalt, so ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen. Der höheren Gewalt steht insoweit der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse gleich, die Lieferfrist eingehaltenaußerhalb unseres Willens liegen, wenn bis z. B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote oder Verkehrsstörungen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, die Lieferzeit angemessen zu ihrem Ablauf verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Besteller kann von uns in einem solchen Fall die Mietsache Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sindinnerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir nicht innerhalb angemessener Frist zu liefern, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT 4.8 Teillieferungen sind zulässig; sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtgelten als selbständiges Geschäft. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferzeiten. 1) 6.1 Bestimmte Leistungsfristen und –termine gelten nur dann, wenn sie im Einzelfall mit dem Besteller ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. 6.2 Die Lieferfrist Lieferzeit beginnt mit dem TagTag unserer Auftragsbestätigung, welcher in jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der schriftlichen Annahmeerklärung Ausführung. Die Einhaltung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT Termine und Fristen setzt insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, etwa erforderlicher Genehmigungen, Freigaben und Klarstellungen sowie die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtrechtzeitige Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten voraus. 2) 6.3 Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. 6.4 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Mietsache der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das unser Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Das gilt auch, falls eine Abnahme zu erfolgen hat. 6.5 Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen unsererseits oder auf Seiten eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse, welche unsere Leistung verzögern, verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. 6.6 Für Verzug haften wir nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 11 dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Überschrift: Schadensersatz, Aufwendungsersatz). 6.7 Liegt ein Fixgeschäft vor, so haften wir jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. 6.8 Sind wir im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbartLeistungsverzug, so ist die Lieferfrist eingehaltenein Rücktritt des Bestellers nur dann zulässig, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und dieser uns eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis daraufgesetzt und erklärt hat, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtLeistung nach Xxxxxxxxxxx ablehne. 5) Abs6.9 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. 4 gilt sinngemäß, wenn In diesem Fall geht auch die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführenGefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung Annahmerklärung der SAFELIFT LGH als Liefertag Xxxxxxxxx angegeben wird. Soweit SAFELIFT LGH die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT LGH oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT LGH folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten Essen der SAFELIFT LGH verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT LGH vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT LGH sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT LGH nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT LGH den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT LGH dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT LGH einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT LGH bleiben davon unberührt. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT LGH vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT LGH nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: General Terms and Conditions

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich. In Auftragsbestätigungen angegebene Liefer- termine sind als vernünftig geplante Liefertermine anzusehen; sie sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als feste Liefertermine zugesagt wurden. Lieferfristen beginnen erst mit dem TagEingang bei uns und nach gegebenenfalls erforderlicher Klarstellung aller für die Ausfüh- rung erforderlichen Unterlagen, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wirdGenehmigungen und Freigaben. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache Ware das Werk oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert Lager verlassen hat oder verhindert der Mieter die Annahme der MietsacheVersandbereitschaft mitgeteilt ist. Sollte eine Lieferung nicht fristgerecht erfolgen, kann SAFELIFT der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos verstrichen ist. Lässt sich ein Liefertermin infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände (z.B. Natur- katastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeits kampf, Untergang der Ware) bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit sich solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes auswirken. Die vorbezeichnet en Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie ihm nochmals schriftlich anbieten während eines bereits vorliegenden Verzu- ges entstehen. Beginn und eine angemessene Nachfrist für Ende derartiger Hindernisse teilen wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mit. Dauern die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT Lieferhindernisse sechs Monate nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichenvereinbarten Lieferfrist noch an, kann SAFELIFT den Mietvertrag jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Überschreitung der Lieferfrist sind aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt- geschlossen. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt Versandzeiten des Partnerunternehmens DHL betragen in Europa nach dessen Information 2 bis 10 Tage, für Länder außerhalb Europas mindestens 5-10 Werktage, können aber im Einzelfall auch wesentlich länger dauern, da Verzögerungen aufgrund schlechter Logistikanbindung, Zollbearbeitung etc. auftreten können. Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig, d.h. mit Übergabe der Ware an den Transporteur und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, es sei denn, dass dieser mit dem TagKunden ausdrücklich vereinbart worden ist. Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei einigen Produkten können Artikelbeschaffungskosten anfallen, welcher die gesondert ausgewiesen werden. Als Zahlungsarten stehen Ihnen Rechnung, Paypal, Rezept (gesetzliche Krankenversicherung), Vorkasse, SEPA-Lastschrift und Kreditkartenzahlung zur Verfügung. Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Bei der Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach Gutschrift des gesamten Kaufpreises, bei der Zahlung mit Rezept erst nach dessen Eingang, der Kunde verpflichtet sich unverzüglich zu zahlen/das Rezept einzusenden. Sie können mit den Kreditkarten von American Express, Master Card oder Visa bezahlen. Ihr Kartenkonto wird erst am Versandtag mit dem Rechnungsbetrag belastet. Die durch falsche Kontoangaben oder Rückbuchungen entstehenden Rückbuchungsgebühren der Banken und Sparkassen, welche nicht auf unserem Verschulden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden. Für Überweisungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: myCARE e.K. • Deutsche Bank AG • BIC: XXXXXXXXXXX • IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck. Wir tragen die Gegenleistungsgefahr bis zur Übergabe der bestellten Waren durch den Transporteur an den Kunden, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Gem. § 286 III BGB kommt der Kunde in Verzug, wenn er die Leistung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung erbringt. Hierauf wird der Kunde nochmals in der schriftlichen Annahmeerklärung Rechnung hingewiesen. Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig, d.h. mit Übergabe der SAFELIFT als Liefertag angegeben wirdWare an den Transporteur. Soweit SAFELIFT Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei einigen Produkten können Artikelbeschaffungskosten anfallen, die Leistung einer Vorauszahlung gesondert ausgewiesen sind. Als Zahlungsarten stehen Ihnen Rezept (siehe Artdeutsche gesetzliche Krankenversicherung), Vorkasse, Paypal und Kreditkartenzahlung zur Verfügung. Bei der Zahlung per Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach Gutschrift des gesamten Kaufpreises. Sie können bei uns mit den Kreditkarten von American Express, Euro Card/Master Card oder Visa bezahlen. Das Kartenkonto wird selbstverständlich erst am Versandtag mit dem Rechnungsbetrag belastet. Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungsarten auszuschließen. Für Überweisungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: myCARE e.K. • BIC: XXXXXXXXXXX • IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck. Das Widerrufsrecht steht nur einem Verbraucher i.S.d. § 13 Nr. 3) BGB zu, sofern der Kunde Waren bei myCARE bestellt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die Lieferfrist an dem Tag, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und/oder die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehaltenHygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde und/ oder die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat schnell verderben können oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden istderen Verfallsdatum schnell überschritten würde, besteht kein Widerrufsrecht. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferzeiten. 1) 5.1 Die Lieferfrist angegebene Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart und nur bei richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung seitens unserer Lieferanten; sie beginnt mit dem TagTag der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferzeit beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der gegebenenfalls vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, welcher Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung; dies gilt insbesondere auch für mit dem Besteller vereinbarte feste Liefertermine. 5.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleich viel ob in unserem Werk oder bei unseren Lieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wirdAnlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, soweit die Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Soweit SAFELIFT Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Wir sind allerdings verpflichtet, dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Dauerhafte Leistungshindernisse berechtigen uns und dem Besteller vom Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag. 5.3 Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hatgeeignet sind, beginnt die Lieferfrist an dem Tagzu beeinflussen, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtverlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden. 2) 5.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus; insoweit gilt ergänzend die Regelung gemäß 5.1. 5.5 Die Lieferfrist bzw. der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist für uns eingehalten, wenn bis zu ihrem deren Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sindVersandbereitschaft mitgeteilt wurde. Ist Gegenstand der Bestellung eine Gesamtanlage, die von uns montiert und geliefert wird, so gilt die Lieferzeit als eingehalten, wenn diese abnahmebereit ist. 4) Verweigert oder verhindert 5.6 Wird die Auslieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, erstmals 14 Tage nach Anzeige der Mieter Versandbereitschaft die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für durch die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz Lagerung entstandenen Kosten berechnet; bei Lagerung in Höhe von 25 unserem Werk berechnen wir pro Monat 1,5% des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtRechnungsbetrages. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß5.7 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ermöglicht, die Montage durchzuführenergeben.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferzeiten. 1) 6.1 Die Lieferzeit beginnt nach technischer und kaufmännischer Klärung. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Fristen und Termine gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Sie verlängern sich unbeschadet unserer weiteren Rechte um den Zeitraum, währenddessen der Besteller seine Verpflichtungen -auch aus anderen Verträgen- nicht erfüllt, zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Zur Teillieferung sind wir berechtigt. 6.2 Die Lieferfrist bei Abrufaufträgen beginnt mit dem TagDatum des Abrufs. Erfolgt die Abnahme nicht, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern; damit gilt die Ware als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgtabgenommen. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten6.3 Der Besteller kann in unserem Verzugsfall nach Ablauf einer angemes- senen Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen unter Ausschluss weiter- gehender Ansprüche den Rücktritt nur hinsichtlich bis dahin noch nicht als versandbereit gemeldeter Lieferteile erklären. Ein Verbraucher kann auch hinsichtlich des gesamten Vertrages, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten teilweise Erfüllung für ihn ohne Interesse ist, oder statt des Gesamtrücktritts, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, soweit der SAFELIFT verlassen hat Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird der Schadensersatzan- BEMM GmbH, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 06.2021 spruch auf den im Falle Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweislich voraus- sehbaren Schaden, höchstens 0,5% für jede volle Verzugswoche, insgesamt aber nicht mehr als 5% des Preises der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden istLieferung beschränkt. 3) Haben 6.4 Alle unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignisse, insbe- sondere Streiks, Aussperrung, Ausschußwerden wichtiger Werkstücke, Betriebsstörungen, politische Unruhen, Transportverzögerungen durch Ver- kehrsstörungen und ähnliche Ereignisse, die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbartwir oder unsere Vorlieferanten nicht zu vertreten haben, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist befreien uns für die Annahme setzen unter Hinweis daraufDauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Lieferverpflichtungen; wir sind jedoch verpflichtet, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt istden Bestellern unverzüglich Anzeige zu machen, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann sofern wir uns auf einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührtleistungsbefreienden Umstand berufen. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen