Liquiditätsmanagement. Die KVG verfügt für den AIF über ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem, welches im Einklang mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie und der Struktur der Investmentgesellschaft als geschlossener inländischer Publikums-AIF, bei dem keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten und somit keine Rücknahme oder Umtausch von Anteilen vorgesehen sind, steht. Durch dieses Liquiditätsmanagement soll unter anderem die Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft sowie ein effizienter Zahlungsverkehr fristgerecht sichergestellt werden. Das Liquiditätsmanagementsystem entspricht insbesondere den Anforderungen des § 30 KAGB, den ergänzenden Anforderungen der europäischen Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sowie Verlautbarungen der BaFin. Die KVG hat hierzu schriftliche Grundsätze und wirksame Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken der von ihr verwalteten Investmentvermögen und damit im vorliegenden Fall der Investmentgesellschaft zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen der Investmentgesellschaft mit den zugrunde liegenden Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft deckt. Die KVG überprüft die dokumentierten Grundsätze und Verfahren für das Liquiditätsmanagement mindestens einmal jährlich und aktualisiert sie bei Änderungen oder neuen Vorkehrungen. Sie berücksichtigt in ihrem Liquiditätsmanagementsystem und den betreffenden Verfahren angemessene Eskalationsmaßnahmen, um zu erwartende oder tatsächliche Liquiditätsengpässe oder andere Notsituationen der Investmentgesellschaft zu bewältigen. Die KVG hat unter Berücksichtigung der Anlagestrategie adäquate Limits für die Liquidität oder Illiquidität der Investmentgesellschaft festgesetzt und überwacht deren Einhaltung fortlaufend. Die KVG führt unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils der Investmentgesellschaft und der Anlegerart mindestens jährlich Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des verwalteten Investmentvermögens bewerten kann. Die Stresstests erfolgen dabei unter Zugrundelegung von sowohl normalen als auch außergewöhnlichen Liquiditäts-/Marktbedingungen. Im Hinblick auf das Ergebnis von Stresstests handelt die KVG im besten Interesse der Anleger.
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Liquiditätsmanagement. Die KVG verfügt für den AIF die Investmentgesellschaft über ein angemessenes ange- messenes Liquiditätsmanagementsystem, welches im Einklang mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie und der Struktur der Investmentgesellschaft als geschlossener inländischer in- ländischer Publikums-AIF, bei dem keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten Kündi- gungsmöglichkeiten und somit keine Rücknahme oder Umtausch von Anteilen vorgesehen sind, steht. Durch dieses Liquiditätsmanagement Liquiditätsma- nagement soll unter anderem die Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft sowie ein effizienter Zahlungsverkehr fristgerecht frist- gerecht sichergestellt werden. Das Liquiditätsmanagementsystem entspricht insbesondere den Anforderungen des § 30 KAGB, den ergänzenden Anforderungen der europäischen Europäischen Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sowie Verlautbarungen Verlautba- rungen der BaFin. Die KVG hat hierzu schriftliche Grundsätze und wirksame Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken Liqui- ditätsrisiken der von ihr verwalteten Investmentvermögen und damit im vorliegenden Fall der Investmentgesellschaft zu überwachen über- wachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen der Investmentgesellschaft mit den zugrunde liegenden Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft deckt. Die KVG überprüft die dokumentierten Grundsätze und Verfahren für das Liquiditätsmanagement mindestens einmal jährlich und aktualisiert sie bei Änderungen oder neuen Vorkehrungen. Sie berücksichtigt in ihrem Liquiditätsmanagementsystem und den betreffenden Verfahren angemessene Eskalationsmaßnahmen, um zu erwartende oder tatsächliche Liquiditätsengpässe oder andere an- dere Notsituationen der Investmentgesellschaft zu bewältigen. Die KVG hat unter Berücksichtigung der Anlagestrategie adäquate Limits für die Liquidität oder Illiquidität der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft festgesetzt und überwacht deren Einhaltung fortlaufend. Die KVG führt unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils der Investmentgesellschaft und der Anlegerart mindestens jährlich Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des verwalteten Investmentvermögens bewerten bewer- ten kann. Die Stresstests erfolgen dabei unter Zugrundelegung von sowohl normalen als auch außergewöhnlichen Liquiditäts-/MarktbedingungenLiquidi- täts- / Marktbedingungen. Im Hinblick auf das Ergebnis von Stresstests handelt die KVG im besten Interesse der Anleger.
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Liquiditätsmanagement. Die KVG verfügt Da der Anleger grundsätzlich kein ver- tragliches Recht auf Rückgabe von An- teilen hat, bezieht sich das Liquiditäts- management bei der Investmentgesell- schaft auf das Vorhalten ausreichender Liquidität für das Bestreiten der laufen- den AIF über ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem, welches im Einklang mit Kosten und sonstiger Liquiditäts- abflüsse (zum Beispiel aufgrund be- stehender Widerrufsrechte der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie und Anle- ger oder hinsichtlich von Zahlungen der Struktur Zielfonds an die Investmentgesell- schaft unter Widerrufsvorbehalt) auf Ebene der Investmentgesellschaft als geschlossener inländischer Publikums-AIF, bei dem keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten und somit keine Rücknahme oder Umtausch von Anteilen vorgesehen sind, steht. Durch dieses Liquiditätsmanagement soll unter anderem die Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft sowie ein effizienter Zahlungsverkehr fristgerecht sichergestellt werden. Das Liquiditätsmanagementsystem entspricht insbesondere den Anforderungen des § 30 KAGB, den ergänzenden Anforderungen der europäischen Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sowie Verlautbarungen der BaFinInvestmentgesellschaft. Die KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft hat hierzu schriftliche Grundsätze und wirksame zur Gewährleistung des Liquiditätsma- nagements für die von ihr verwalte- ten Investmentvermögen schriftlich grundsätzliche Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken der von ihr verwalteten Investmentvermögen und damit im vorliegenden Fall Liquiditäts- risiken der Investmentgesellschaft zu überwachen überwachen. Die Kapitalverwaltungs- gesellschaft hat hierzu ein angemes- senes Liquiditätsmanagement, insbe- sondere auf Grundlage von § 30 KAGB, der AIFM-Richtlinie und der Level-2- VO, implementiert. Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wird im Rahmen des Liquiditätsma- nagements stets festgehalten, wel- che Zahlungsverpflichtungen der In- vestmentgesellschaft bestehen oder grundsätzlich entstehen können, und zwar sowohl kurzfristig als auch lang- fristig. Gegengerechnet wird der An- teil der liquiden Vermögensgegen- stände der Investmentgesellschaft für verschiedene Leistungsräume. Für das Liquiditätsmanagement ist zu gewährleistenbe- rücksichtigen, dass der Investment- gesellschaft Einnahmen planmäßig erst nach mehreren Jahren oder zum Ende der Laufzeit zufließen. Die Pla- nung wird daher in Abhängigkeit vom angestrebten Zielfondsportfolio eine ausreichende Liquiditätsreserve um- fassen, um die laufenden Verwaltungs- kosten der Investmentgesellschaft bis zur Einnahmengenerierung zu finan- zieren. Außerdem ist zu berücksichti- gen, dass Auszahlungen der Zielfonds an die Investmentgesellschaft ggf. un- ter Widerrufsvorbehalt stehen können und grundsätzlich von den Zielfonds wieder eingefordert werden können. Das Liquiditätsmanagement umfasst in den ersten Jahren der Halteperiode insbesondere auch die Einzahlung der Beteiligungsbeträge an die Zielfonds, da diese ihre Kapitalabrufe in der Re- gel über mehrere Jahre verteilt vorneh- men. Hierzu sind die Kapitalabrufe der Investmentgesellschaft bei ihren An- legern rechtzeitig vorzunehmen und stets genügend Liquidität vorzuhalten, um den Verpflichtungen nachkommen zu können. Etwaige Verrechnungen von Auszahlungen der Zielfonds mit noch ausstehenden Kapitalabrufen zulasten der Investmentgesellschaft sind möglich. Da die Liquidität der Investmentgesell- schaft, die Marktliquidität der Vermö- gensgegenstände wie auch die Zah- lungsverpflichtungen nicht statisch sind, sondern sich über die Zeit verän- dern und von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wird die Kapital- verwaltungsgesellschaft die Liquidität nach Maßgabe des Vorstehenden stets überwachen. Darüber hinaus werden vorbeugende Maßnahmen und Vor- kehrungen getroffen, um Liquiditäts- engpässe vorab zu prognostizieren und diesen angemessen entgegenzu- wirken. Neben einer langfristigen Liquiditäts- übersicht führt die Kapitalverwaltungs- gesellschaft regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Stresstests durch und legt dabei sowohl normale als auch au- ßergewöhnliche Liquiditätsbedingun- gen zugrunde, die die Bewertung und Überwachung der Liquiditätsrisiken er- möglichen. So wird gewährleistet, dass sich das Liquiditätsprofil Li- quiditätsprofil der Anlagen der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft mit den zugrunde liegenden lie- genden Verbindlichkeiten deckt und Li- quiditätsrisiken, die sich auf Ebene der Investmentgesellschaft deckt. Die KVG überprüft die dokumentierten Grundsätze und Verfahren für das Liquiditätsmanagement mindestens einmal jährlich und aktualisiert sie bei Änderungen oder neuen Vorkehrungen. Sie berücksichtigt in ihrem Liquiditätsmanagementsystem und den betreffenden Verfahren angemessene Eskalationsmaßnahmenauf Ebene der Zweckgesellschaften ergeben kön- nen, um zu erwartende oder tatsächliche Liquiditätsengpässe oder andere Notsituationen der Investmentgesellschaft zu bewältigen. Die KVG hat unter Berücksichtigung der Anlagestrategie adäquate Limits für die Liquidität oder Illiquidität der Investmentgesellschaft festgesetzt und überwacht deren Einhaltung fortlaufend. Die KVG führt unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils der Investmentgesellschaft und der Anlegerart mindestens jährlich Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des verwalteten Investmentvermögens bewerten kann. Die Stresstests erfolgen dabei unter Zugrundelegung von sowohl normalen als auch außergewöhnlichen Liquiditäts-/Marktbedingungen. Im Hinblick auf das Ergebnis von Stresstests handelt die KVG im besten Interesse der Anlegerkontrolliert werden.
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Liquiditätsmanagement. Die KVG verfügt für den AIF über ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem, welches im Einklang mit Der Gesellschaftsvertrag sowie die Anlagebedingungen der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie und der Struktur der Investmentgesellschaft als geschlossener inländischer PublikumsInvestment-AIF, bei dem keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten und somit keine KG sehen eine Rücknahme oder sowie einen Umtausch von Anteilen vorgesehen sindan der Investment-KG nicht vor. Es bestehen keine Vereinbarungen mit den Anlegern über die Rücknahme oder die Aussetzung einer Rücknahme oder eines Umtauschs von Anteilen (siehe hierzu nachstehend auch den Abschnitt 4.7. „Profil des typischen Anlegers“). Aus diesem Grund beschränkt sich das Liquiditätsmanagement der Kapi- talverwaltungsgesellschaft für die Investment-KG auf die Über- wachung der Liquiditätsflüsse und etwaiger Liquiditätsrisiken der Investment-KG bzw. das Vorhalten ausreichender Liquidität, steht. Durch dieses Liquiditätsmanagement soll unter anderem die Zahlungsfähigkeit insbesondere für das Bestreiten der Investmentgesellschaft sowie ein effizienter Zahlungsverkehr fristgerecht sichergestellt werdenlaufenden Kosten auf Ebene der Investment-KG. Das Liquiditätsmanagementsystem entspricht Liquiditätsmanagement stellt die gemäß den Vertragsbe- dingungen für die Investment-KG erforderliche bzw. zulässige Liquidität sicher. Die so ermittelte Liquiditätsmenge wird in zur Liquiditätsanlage geeignete und zugelassene Anlagein- strumente investiert. Mit der Liquiditätsanlage verbundene Risiken werden im Risikomanagement laufend berücksichtigt und gesteuert. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügt sowohl auf Ebene der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst als auch auf Ebene der Investment-KG über ein Liquiditätsmanagementsystem, das insbesondere den Anforderungen des § 30 KAGB, den ergänzenden er- gänzenden Anforderungen der europäischen Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sowie Verlautbarungen der BaFinBaFin entspricht. Die KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft hat hierzu schriftliche Grundsätze und wirksame Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken der von ihr verwalteten ver- walteten Investmentvermögen und damit im vorliegenden Fall auch der Investmentgesellschaft Investment-KG zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen der Investmentgesellschaft mit den zugrunde liegenden Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft deckt. Die KVG überprüft die dokumentierten Grundsätze und Verfahren für das Liquiditätsmanagement mindestens einmal jährlich und aktualisiert sie bei Änderungen oder neuen Vorkehrungen. Sie berücksichtigt in ihrem Liquiditätsmanagementsystem und den betreffenden Verfahren angemessene Eskalationsmaßnahmen, um zu erwartende oder tatsächliche Liquiditätsengpässe oder andere Notsituationen der Investmentgesellschaft zu bewältigen. Die KVG hat unter Berücksichtigung der Anlagestrategie adäquate Limits für die Liquidität oder Illiquidität der Investmentgesellschaft festgesetzt und überwacht deren Einhaltung fortlaufend. Die KVG führt unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils der Investmentgesellschaft und der Anlegerart mindestens jährlich Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des verwalteten Investmentvermögens bewerten kann. Die Stresstests erfolgen dabei unter Zugrundelegung von sowohl normalen als auch außergewöhnlichen Liquiditäts-/Marktbedingungenüberwachen. Im Hinblick auf das Ergebnis Rahmen der konti- nuierlichen Anwendung von Stresstests handelt überprüft und bewertet die KVG im besten Interesse Kapitalverwaltungsgesellschaft die Liquiditätsstruktur der Anlegervon ihr verwalteten Investment-KG unter Berücksichtigung von normalen und außergewöhnlichen Marktbedingungen.
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