Common use of Lizenzbeschränkungen Clause in Contracts

Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne Benutzung lizenziert. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers sind Sie mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Fälle nicht berechtigt, (1) jegliche Hinweise oder Beschriftungen zu Patenten, Marken, Urheberrechten oder Handelsgeheimnissen oder andere proprietäre Hinweise oder Beschriftungen von der Software oder der zugehörigen Dokumentation zu entfernen oder (2) die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- und anderer Tests oder Benchmark-Tests der Software gegenüber Dritten offenzulegen.

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