Lizenzentgelt Musterklauseln

Lizenzentgelt. 8.1 Der Betrieb zahlt Kiddyspace ein laufendes Lizenzentgelt (dem Angebot entsprechend) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Monat. Dieser Betrag wird per Lastschriftverfahren monatlich abgebucht. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt jeweils im Voraus und zwar zum 10. des jeweiligen Vormonats. Die Leistungserbringung erfolgt nach Zahlungseingang. Zahlungsverzug tritt daher ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
Lizenzentgelt. 8.1 Es gelten die in der NGDA-Preisliste zum Dienst „N-Connect Web-Login“ aufgeführten Lizenzpreise. Die aufgeführten Preise gelten mindestens für die Dauer des Mindest-Vertragszeitraumes (Alternativ: der Kündigungsfrist). Preisanpassungen im Zuge von Vertragsverlängerungen werden von der NGDA min- destens 8 Wochen vor Vertragsverlängerung schriftlich mitgeteilt, und gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widersprochen wird. Alternativ kann die NGDA die weitere Nutzung nach Ablauf der Kündigungsfrist sowie bei Widerspruch von der Anerkennung neuer Preise abhängig machen.
Lizenzentgelt. Das für die Einräumung der Lizenz zu entrichtende Lizenzentgelt ist bereits im Kaufpreis für die Auerswald Geräte enthalten. Für „stand alone“-Software wird entweder ein gesonderter Kaufpreis vereinbart oder Auerswald bietet die Software ausdrücklich als „kostenlos“ ohne Zahlung eines Kaufpreises an.
Lizenzentgelt. 7.1. Das im Punkt 4 dieser Lizenzvereinbarung genannte Entgelt des Lizenzgebers für die Bereitstellung der nicht ausschließlichen Spiellizenz beträgt 70 % (siebzig Prozent) vom Gewinn des Lizenznehmers, welchen er für die jeweilige Abrechnungsperiode erhält, und schließt sämtliche geltende direkte und indirekte Steuern ein.
Lizenzentgelt. Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig. Das Lizenzentgelt bemisst sich nach der vereinbarten Anzahl maximal gleichzeitig aktivierbarer Nutzer.
Lizenzentgelt. 14.1 Für die Einräumung dieser Lizenz zahlt der Lizenznehmer an den Lizenzgeber: Option: [eine [einmalige] [jährliche](Alternative wählen) pauschale Lizenzgebühr von EUR____ für die bisher geleisteten Entwicklungs- und Schutzrechtserteilungskosten, für die Überlassung des Know-How und für die Einräumung der Nutzung der Vertragssoftware, fällig binnen ____(z.B. 14 (vierzehn)) Tagen nach Inkrafttreten der Vereinbarung [nach Beginn eines jeden Kalenderjahres], wobei im ersten Vertragsjahr die jährliche pauschale Lizenzgebühr aliquot fällig wird. Dieses pauschale Lizenzentgelt ist auch bei vorzeitiger Beendigung der Vereinbarung, bei Offenkundigwerden des Know-How oder Einschränkung, Nichtigerklärung oder Nichterteilung der Vertragsschutzrechte nicht rückzahlbar und nicht mit sonstigen Lizenzgebühren verrechenbar.] [eine gemäß Anlage 14./1. von der Erreichung definierter Meilensteine abhängige Mindestlizenzgebühr von EUR____ bei Erreichung von Meilenstein 1, von EUR____ bei Erreichen von Meilenstein ____(Nummer), fällig binnen ____(z.B. 14 (vierzehn)) Tagen nach Erreichen des jeweiligen Meilensteins, die mit umsatzabhängigen Lizenzgebühren [nicht] verrechnet werden kann.] [eine jährliche Mindestlizenzgebühr von EUR____, die mit umsatzabhängigen Lizenzgebühren verrechnet werden kann. [Die Vereinbarung tritt erst mit Zahlung der ersten Mindestlizenzgebühr in Kraft.] Die erste Mindestlizenzgebühr wird unmittelbar nach Inkrafttreten der Vereinbarung fällig. Sonstige Mindestlizenzgebühren werden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.] Alternative: eine Mindestlizenzgebühr von EUR____ für das Kalenderjahr 1, von EUR____ für das Kalenderjahr 2, von EUR____ für das Kalenderjahr____(Zahl), fällig zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, die mit umsatzabhängigen Lizenzgebühren verrechnet werden kann. [eine Lizenzgebühr in der Höhe von ____(Zahl) % seines Umsatzes [und des Umsatzes seiner Unterlizenznehmer] [in den Vertragsgebieten ____(Nummer) im Anwendungsbereich ____(Nummer), fällig mit dem Tag der Lieferung des Lizenznehmers der Vertragsgegenstände an seine Abnehmer. Auf den Eingang der Zahlung kommt es nicht an.] Alternative: eine Lizenzgebühr von EUR____ pro [hergestelltem] [in Verkehr gebrachten](Alternative wählen) Vertragsgegenstand [auch durch seine Unterlizenznehmer] im Anwendungsbereich ____(Nummer) im Vertragsgebiet ____(Nummer).
Lizenzentgelt. Für jede Nutzung von Standard-Softwareprodukten ist das im Angebot bestimmte Lizenzentgelt an den AN zu bezahlen. Der AG ist zur Lizenzentgeltzahlung vor Nutzungsbeginn verpflichtet. Nutzt der AG Softwareprodukte oder Lizenzmodelle über den im Lizenzvertrag festgelegten Lizenzumfang hinausgehend, ist der AN berechtigt, für diese Nutzung vom AG nachträglich zusätzliches Lizenzentgelt zu verlangen. Die Höhe dieses zusätzlichen Lizenzentgelts richtet sich nach der im Nutzungszeitraum gültigen Standard-Softwareprodukt Preisliste. Der AG wird dem AN dazu Auskunft über die Nutzung der Softwareprodukte erteilen.
Lizenzentgelt. 8.1. Für die Abrechnungsperiode vom 01. Mai 2022 bis 01. Mai 2023 wird das im Punkt 4 dieser Lizenzvereinbarung genannte Entgelt des Lizenzgebers für die Bereitstellung der nicht ausschließlichen Spiellizenz beträgt 95% (fünfundneunzig Prozent) vom üblichen Normal Ertrag des Lizenznehmers und 95% (fünfundneunzig Prozent) vom UA-Ertrag des Lizenznehmers berechnet, den er für die jeweilige Abrechnungsperiode erhält, und schließt sämtliche geltende direkte und indirekte Steuern ein („Lizenzgebühr“). Für alle anderen Abrechnungsperioden wird das Entgelt des Lizenzgebers für die Erteilung der nicht ausschließlichen Lizenz für das im Punkt 4 dieser Vereinbarung angegebene Spiel als 70% (siebzig Prozent) vom Normal Ertrag des Lizenznehmers und 95% (fünfundneunzig Prozent) vom UA-Ertrag des Lizenznehmers berechnet, den er für die jeweilige Abrechnungsperiode erhält, und schließt sämtliche geltende direkte und indirekte Steuern ein.
Lizenzentgelt. 6.1 Der Lizenznehmer hat pro mobiler Verkaufseinrichtung und pro Jahr ein Lizenzentgelt von netto EUR 750,-- (EURO siebenhundertfünfzig) zzgl. USt zu entrichten; erstmals und ungekürzt bereits für das Rumpfjahr 2021.
Lizenzentgelt. 8.1 Es gelten die in der NGDA-Preisliste zum Dienst „N-Connect M2M-Login“ aufgeführten Lizenzpreise und Setup-Gebühren für den unterschiedlichen Dienstumfang. Die aufgeführten Preise gelten mindestens für die Dauer des Mindest-Vertragszeitraumes (Alternativ: der Kündigungsfrist). Preisanpassungen im Zuge von Vertragsverlängerungen werden von der NGDA mindestens 8 Wochen vor Vertragsverlänge- rung schriftlich mitgeteilt, und gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich wi- dersprochen wird. Alternativ kann die NGDA die weitere Nutzung nach Ablauf der Kündigungsfrist sowie bei Widerspruch von der Anerkennung neuer Preise abhängig machen.