Lizenzentgelt Musterklauseln

Lizenzentgelt. 8.1. Für die Abrechnungsperiode vom 01. Mai 2022 bis 01. Mai 2023 wird das im Punkt 4 dieser Lizenzvereinbarung genannte Entgelt des Lizenzgebers für die Bereitstellung der nicht ausschließlichen Spiellizenz beträgt 95% (fünfundneunzig Prozent) vom üblichen Normal Ertrag des Lizenznehmers und 95% (fünfundneunzig Prozent) vom UA-Ertrag des Lizenznehmers berechnet, den er für die jeweilige Abrechnungsperiode erhält, und schließt sämtliche geltende direkte und indirekte Steuern ein („Lizenzgebühr“). Für alle anderen Abrechnungsperioden wird das Entgelt des Lizenzgebers für die Erteilung der nicht ausschließlichen Lizenz für das im Punkt 4 dieser Vereinbarung angegebene Spiel als 70% (siebzig Prozent) vom Normal Ertrag des Lizenznehmers und 95% (fünfundneunzig Prozent) vom UA-Ertrag des Lizenznehmers berechnet, den er für die jeweilige Abrechnungsperiode erhält, und schließt sämtliche geltende direkte und indirekte Steuern ein. 8.2. Das Entgelt des Lizenzgebers für die Integration der API Lootdog in das Spiel und die Lizenz für die Veröffentlichung von Spielgegenständen auf Lootdog beträgt 5 % (fünf Prozent) vom gesamten Umfang der Vereinbarungen (gemäß der unter der Internetadresse xxxxx://xxxxxxx.xx/xxxxx veröffentlichten Nutzungsvereinbarung Lootdog), welche die Benutzer auf Lootdog bezüglich der Spielgegenstände in der jeweiligen Abrechnungsperiode abschließen, und schließt sämtliche geltende direkte und indirekte Steuern ein. 8.3. Sämtliche Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung sollen in Euro durch eine Überweisung unter Verwendung der folgenden Bankverbindung des Lizenzgebers erfolgen: [Bankverbindung] 8.4. Für die Zwecke dieses Abschnitts 8 umfasst der Begriff „Steuern“ alle bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und ausländischen Einkommenssteuern, und dazu gehören auch die persönlichen Einkommensteuer und ähnliche Steuern, Steuern bezüglich Gewinne, Lizenzgebühren, Bruttoeinnahmen, Umweltabgaben, Zölle, Grundkapital, Abfindungen, Steuermarken, Gehaltsabrechnungen, Verkäufe, Beschäftigungsverhältnisse, Erwerbstätigkeit, ad valorem, Übertragung, Nutzung, Eigentum, Verbrauchssteuer, Produktion, Wertschöpfung, Gebäudenutzung und sämtliche sonstigen Steuern, Abgaben oder Veranlagungen jedweder Art, sowie alle damit zusammenhängenden Bußgelder und Zinsen, die sich aus der Zahlung, dem Zahlungsverzug oder der Nichtbezahlung der oben aufgeführten Steuern ergeben oder damit im Zusammenhang stehen. 8.5. Der Lizenzgeber bestätigt für die Zwecke dieses Abschnitts ...
Lizenzentgelt. 8.1 Es gelten die in der NGDA-Preisliste zum Dienst „N-Connect Web-Login“ aufgeführten Lizenzpreise. Die aufgeführten Preise gelten mindestens für die Dauer des Mindest-Vertragszeitraumes (Alternativ: der Kündigungsfrist). Preisanpassungen im Zuge von Vertragsverlängerungen werden von der NGDA min- destens 8 Wochen vor Vertragsverlängerung schriftlich mitgeteilt, und gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widersprochen wird. Alternativ kann die NGDA die weitere Nutzung nach Ablauf der Kündigungsfrist sowie bei Widerspruch von der Anerkennung neuer Preise abhängig machen. 8.2 Mit Anmeldung zum vorliegenden Dienst erklärt der Servicebetreiber sein Einverständnis mit der elektro- nischen Zusendung der Rechnung per E-Mail durch die NGDA oder deren Vertragspartner. Der Nutzungsbedingungen „N-Connect Web-Login“ für Servicebetreiber Servicebetreiber verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. NGDA ist zur Annahme eines Auftrages für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail nicht verpflichtet. Der Servicebe- treiber hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rech- nung per E-Mail durch NGDA ordnungsgemäß an die vom Servicebetreiber in den Stammdaten zum Dienst hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Fil- terprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Ant- wortschreiben an die NGDA können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. 8.3 Alle genannten Lizenzpreise verstehen sich zuzüglich der bei Vertragsschluss oder Fälligkeit jeweils gülti- gen Umsatzsteuer. 8.4 Zahlungen haben spesen- und kostenfrei zu erfolgen auf das in der Rechnung der NGDA angeführte Konto.
Lizenzentgelt. Für die Einräumung dieser Lizenz gemäß dieser Vereinbarung zahlt der Lizenznehmer an den Lizenzgeber: Eine Lizenzgebühr in der Höhe von (Zahl) % seines Umsatzes [und des Umsatzes seiner Unterlizenznehmer] [in den Vertragsgebieten (Nummer) im Anwendungsbereich (Nummer)], fällig mit dem Tag der Lieferung des Lizenznehmers der Vertragsgegenstände an seine Abnehmer. Auf den Eingang der Zahlung kommt es nicht an.
Lizenzentgelt. 8.1 Der Betrieb zahlt Kiddyspace ein laufendes Lizenzentgelt (dem Angebot entsprechend) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Monat. Dieser Betrag wird per Lastschriftverfahren monatlich abgebucht. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt jeweils im Voraus und zwar zum 10. des jeweiligen Vormonats. Die Leistungserbringung erfolgt nach Zahlungseingang. Zahlungsverzug tritt daher ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. 8.2 Für Verträge, die vor dem 10. Oktober 2013 geschlossen werden, gilt Folgendes: Die erste Abbuchung erfolgt am 10. Oktober 2013 für den Monat November, in weiterer Folge gilt der vorstehende Absatz sinngemäß. Für Verträge, die nach dem 10. Oktober 2013 abgeschlossen werden, gilt Folgendes: Die erste Abbuchung erfolgt nach Vertragsabschluss und beinhaltet den aliquoten Anteil für den Monat, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, und den Folgemonat, in weiterer Folge gilt der vorvorstehende Absatz sinngemäß. Erfolgt der Vertragsabschluss zwischen 1. und
Lizenzentgelt. 4.1. Das Lizenzentgelt für die Erteilung der Werknutzungsbewilligungen bestimmt sich gemäß dem Gesamtvertrag SVOD aus einer prozentuellen Beteiligung an den für das Service erzielten Nettoeinnahmen des Lizenznehmers unter Zugrundelegung eines Mindestentgelts gemäß Punkt 6.1.b). Das Lizenzentgelt beträgt daher den höheren Betrag von a) 3,0% der Netto-Einnahmen pro Abonnement; und b) einem Mindestsatz von EUR 0,20 pro Abonnent pro Monat. Der Mindestsatz gemäß Punkt 6.1.b) kommt in jenen Fällen zum Tragen, in denen das nach Punkt 6.1.a) berechnete Lizenzentgelt unter dem Mindestsatz liegt, oder wenn fällige Subskriptionsgebühren des Services nicht gezahlt werden, z.B. aufgrund von Zahlungsverzug, Insolvenz etc. Für Abonnenten im Probemonat ist für die Dauer des Probemonats kein Lizenzentgelt seitens der Lizenznehmer zu zahlen. Die Vergütungspflicht setzt mit Ablauf des Probemonats und Beginn der Subskription ein. 4.2. Der Lizenznehmer erklärt zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Einzelvertrags eine Anzahl von ……………………….… monatlichen Abonnenten. 4.3. Die Umsatzsteuer ist in der gesetzlich festgelegten Höhe zusätzlich zu entrichten.
Lizenzentgelt. 14.1 Für die Einräumung dieser Lizenz zahlt der Lizenznehmer an den Lizenzgeber: Option: [eine [einmalige] [jährliche](Alternative wählen) pauschale Lizenzgebühr von EUR____ für die bisher geleisteten Entwicklungs- und Schutzrechtserteilungskosten, für die Überlassung des Know-How und für die Einräumung der Nutzung der Vertragssoftware, fällig binnen ____(z.B. 14 (vierzehn)) Tagen nach Inkrafttreten der Vereinbarung [nach Beginn eines jeden Kalenderjahres], wobei im ersten Vertragsjahr die jährliche pauschale Lizenzgebühr aliquot fällig wird. Dieses pauschale Lizenzentgelt ist auch bei vorzeitiger Beendigung der Vereinbarung, bei Offenkundigwerden des Know-How oder Einschränkung, Nichtigerklärung oder Nichterteilung der Vertragsschutzrechte nicht rückzahlbar und nicht mit sonstigen Lizenzgebühren verrechenbar.] [eine gemäß Anlage 14./1. von der Erreichung definierter Meilensteine abhängige Mindestlizenzgebühr von EUR____ bei Erreichung von Meilenstein 1, von EUR____ bei Erreichen von Meilenstein ____(Nummer), fällig binnen ____(z.B. 14 (vierzehn)) Tagen nach Erreichen des jeweiligen Meilensteins, die mit umsatzabhängigen Lizenzgebühren [nicht] verrechnet werden kann.] [eine jährliche Mindestlizenzgebühr von EUR____, die mit umsatzabhängigen Lizenzgebühren verrechnet werden kann. [Die Vereinbarung tritt erst mit Zahlung der ersten Mindestlizenzgebühr in Kraft.] Die erste Mindestlizenzgebühr wird unmittelbar nach Inkrafttreten der Vereinbarung fällig. Sonstige Mindestlizenzgebühren werden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.] Alternative: eine Mindestlizenzgebühr von EUR____ für das Kalenderjahr 1, von EUR____ für das Kalenderjahr 2, von EUR____ für das Kalenderjahr____(Zahl), fällig zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, die mit umsatzabhängigen Lizenzgebühren verrechnet werden kann. [eine Lizenzgebühr in der Höhe von ____(Zahl) % seines Umsatzes [und des Umsatzes seiner Unterlizenznehmer] [in den Vertragsgebieten ____(Nummer) im Anwendungsbereich ____(Nummer), fällig mit dem Tag der Lieferung des Lizenznehmers der Vertragsgegenstände an seine Abnehmer. Auf den Eingang der Zahlung kommt es nicht an.] Alternative: eine Lizenzgebühr von EUR____ pro [hergestelltem] [in Verkehr gebrachten](Alternative wählen) Vertragsgegenstand [auch durch seine Unterlizenznehmer] im Anwendungsbereich ____(Nummer) im Vertragsgebiet ____(Nummer). 14.2 Insofern der Lizenzgeber verpflichtet ist oder wird, von der Lizenzgebühr Umsatzsteuer abzuführen, erhöht sich die vom Liz...
Lizenzentgelt. 7.1 Der Betrieb zahlt Kiddyspace ein jährliches Lizenzentgelt (Jahresgebühr der Anmeldung entsprechend) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt jeweils im Voraus. Die Leistungserbringung erfolgt nach Zahlungseingang. Zahlungsverzug tritt daher ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. 7.2 Bei verspäteter Zahlung schuldet der Betrieb auch ohne Verschulden Kiddyspace Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent/Jahr sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen. Pro Mahnung wird eine Pauschalgebühr von EUR 14,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnet. Anfallende Kosten, wie Adressnachforschungen oder Betreibungen werden dem Betrieb in Rechnung gestellt. Ab der zweiten Mah- nung ist Kiddyspace berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen gegen den Be- trieb einzustellen. Das Recht von Kiddyspace das vereinbarte Entgelt einzufordern bleibt hiervon jedoch unberührt. Im Übrigen werden im Falle eines Zahlungsrückstandes eingehende Zahlungen zuerst auf Spesen und Zinsen, dann auf die älteste offene Forderung angerechnet, sodass die Bezahlung des Entgelts erst dann rechtswirksam erfolgt ist, wenn sämtliche Rückstände abgedeckt sind.
Lizenzentgelt. 6.1 Der Lizenznehmer hat pro mobiler Verkaufseinrichtung und pro Jahr ein Lizenzentgelt von netto EUR 750,-- (EURO siebenhundertfünfzig) zzgl. USt zu entrichten; erstmals und ungekürzt bereits für das Rumpfjahr 2021.
Lizenzentgelt. Das für die Einräumung der Lizenz zu entrichtende Lizenzentgelt ist bereits im Kaufpreis für die Auerswald Geräte enthalten. Für „stand alone“-Software wird entweder ein gesonderter Kaufpreis vereinbart oder Auerswald bietet die Software ausdrücklich als „kostenlos“ ohne Zahlung eines Kaufpreises an.
Lizenzentgelt. Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig. Das Lizenzentgelt bemisst sich nach der vereinbarten Anzahl maximal gleichzeitig aktivierbarer Nutzer.