Inkrafttreten der Vereinbarung. PUBLISHER werden mit Abschluss des Vertrages mit dem Vermarkter, dem diese Vereinbarung als Anlage beigefügt ist, Vertragspartei dieser Vereinbarung. Die PARTNER werden durch Beitritt (vgl. Anhang 1) Vertragspartei dieser Vereinbarung. PUBLISHER mit denen der Vermarkter diese Vereinbarung abgeschlossen hat, sind hier xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx aufgelistet.
Inkrafttreten der Vereinbarung. Die vorliegende Zusatzvereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil des Re- gionalen Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel- Stadt und Basel-Landschaft 2013 - 2015. Sie tritt per 1. Januar 2013 in Kraft.
Inkrafttreten der Vereinbarung. Die vorliegende Zusatzvereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil des Ge- samtarbeitsvertrages für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2005 - 2007, verlängert bis zum 31. Xxxx 2009. Sie tritt per 1. April 2007 in Kraft. Basel, 12. April 0000 Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Vorstand Geschäftsführer Gruppe Gipser beider Basel Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Regionalsekretärin Präsident Gruppe Gipser Gewerkschaftssekretär Eingesehen: Ständiges staatliches Einigungsamt Basel-Stadt Die Vertragsparteien im Gipsergewerbe des Kantons Basel-Stadt schliessen hiermit zum Gesamtarbeitsvertrag für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2005 – 2007, verlängert bis zum 31. Xxxx 2009, folgende Zusatzvereinbarung ab:
Inkrafttreten der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung nach Zustimmung des Verwaltungsrats und der Versammlung in Kraft. Sie wird vom Internationalen Büro im Blatt und von der Behörde im Amtsblatt des Europäischen Patentamts veröffentlicht. In diesen Veröffent- lichungen ist der Zeitpunkt des Inkraft- tretens angegeben.
Inkrafttreten der Vereinbarung. Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ist Bestandteil der AGB der Sofa Creative Media GmbH. Die Vereinbarung tritt mit Errichtung des Vertrages, im Falle von Hostingprodukten mit der Beauftragung per Webformular, per Auftragsformular oder per Beauftragung per E-Mail in Kraft. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen tritt die Vereinbarung mit dem Akzeptieren der AGB in Kraft. Sofa Creative Media GmbH Xxxxxxxxxxx 0 / Xxx 0 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx Tel: +00 0 000 00 00 xxx.xxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxx.xx Handelsgericht Wien FN: 385063 w UID: ATU67469937 Bankverbindung: BAWAG IBAN XX000000000000000000 BIC XXXXXXXX
Inkrafttreten der Vereinbarung. (1) Diese Vereinbarung tritt am 1.Januar 1988 in Kraft.
Inkrafttreten der Vereinbarung. Diese Verwaltungsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Inkrafttreten der Vereinbarung. 1 Der Konkordatsrat des Konkordats über die Pädagogische Hoch- schule Zentralschweiz vom 15.12.2000 legt das Datum des Inkrafttre- tens dieser Vereinbarung fest. Bedingung für das Inkrafttreten ist der Beitritt aller Zentralschweizer Kantone.
Inkrafttreten der Vereinbarung. Die vorliegende Zusatzvereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil des Ge- samtarbeitsvertrages für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2005 - 2007, verlängert bis zum 31. Xxxx 2009. Sie tritt per 1. April 2008 in Kraft. Basel, 24. Juni 2008 Xxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxxxx Präsident Geschäftsführer Gruppe Gipser beider Basel Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Regionalsekretärin Präsident Gruppe Gipser Gewerkschaftssekretär Eingesehen:
Inkrafttreten der Vereinbarung. 2.1 Diese Kundenvereinbarung tritt in Kraft, wenn Sie diese online auf unserer Website akzeptieren und wenn wir Sie in Schriftform und/oder auf elektronischem Wege davon in Kenntnis setzen, dass Ihr Konto eröffnet wurde und wir Sie als Kunden akzeptiert haben. Das Unternehmen akzeptiert nur Kunden aus Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Das Unternehmen schließt Personen, deren Wohnort in bestimmte Gerichtsbarkeiten fällt, von der Nutzung seiner Dienstleistungen aus.