Common use of Lizenzrechte Clause in Contracts

Lizenzrechte. Der Vertragspartner erkennt das Urheberrecht des Erstellers von PV:KOMPASS und der darin enthaltenen Mo- dule (auch, soweit diese zukünftig implementiert werden) sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte insbeso n- dere von PV an und verpflichtet sich, dieses Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte hinsichtlich Programme und Datenstrukturen, die mit PV:KOMPASS direkt oder indirekt verknüpft werden, zu beachten. PV:KOMPASS wird nicht verkauft, sondern nur zur Nutzung überlassen. PV gewährt dem Vertragspartner das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung von PV:KOMPASS in Deutschland zu den Bedi n- gungen des Vertrags im Umfang von Ziffer IIIa bis IIIc. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf den Quellcode. Mit dem Download der Software PV:KOMPASS komplett erhält der Vertragspartner von PV die Möglichkeit auf eine Benutzerdokumentation in Form eines elektronischen Handbuchs (PDF) zuzugreifen. Hierzu gelten die Bestimmungen zur Software PV:KOMPASS entsprechend. Von PV zur Verfügung gestellte Zugangsschlüssel dürfen ausschließlich zur Nutzung von PV:KOMPASS durch den Vertragspartner selbst entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden. PV ist zur Sper- rung der Nutzungsmöglichkeit von PV:KOMPASS bei Missbrauch berechtigt, insbesondere, wenn ein Zugangs- schlüssel unberechtigt mehrfach verwendet wurde. Der Vertragspartner ist berechtigt, PV:KOMPASS während der Laufzeit des Vertrags nur im eigenen, mit PV kooperierenden Unternehmen, zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Eine zeitgleiche Nutzung ist pro Lizenz nur an einem Standort, dort jedoch an mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig zulässig. Nutzung im Sinne des Vertrags ist – soweit dies alleine zum Zwecke und im Zusammenhang mit der Ausfüh- rung der Software geschieht – jede(s) dauerhafte oder vorübergehende, ganz oder teilweises Vervielfältigen (Kopieren), Verwendung durch Laden und Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software und der Daten. Hierzu gehört auch die Ausführung der Handlungen des vorangehenden Satzes zum Zwecke der Be- obachtung, Untersuchung oder zum Test der Software. Der Vertragspartner darf den Zugang zu PV:KOMPASS eigenen Mitarbeitern und Angestellten ermöglichen, denen insoweit kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung an die dem Vertragspartner gemachten Vorgaben halten müssen. Der Vertragspartner ist ver- pflichtet, seinen Mitarbeitern dieselben Verpflichtungen aufzuerlegen, die ihn nach diesem Vertrag treffen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, unberechtigten Dritten den Zugang zur Software zu ermöglichen. Dem Vertragspartner ist es ausdrücklich verboten, die Nutzungsmöglichkeit (den Zugang) von PV:KOMPASS zu ver- kaufen, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt unberechtigten Dritten zu überlassen; insbesondere darf er den Zu- gang zu PV:KOMPASS nicht vermieten oder verleihen. Es ist verboten, PV:KOMPASS über den Umfang von Xxxxxx XXXx hinaus zu kopieren oder auf eine andere Weise unberechtigten Dritten zugänglich zu machen; hierun- ter fällt nicht die Weitergabe der aus der bestimmungsgemäßen Nutzung hervorgegangenen Daten an Endkun- den (bspw. im Rahmen eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung); ausgenommen von dem vorliegenden Verbot ist auch das Recht des Vertragspartners zu Sicherungszwecken eine und im Rahmen der üblichen Daten- sicherung (Ziffer IV) weitere Sicherungskopien in der erforderlichen Anzahl herzustellen, soweit PV:KOMPASS komplett betroffen ist. Diese Kopien sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige von PV:KOMPASS zur Identifikation dienende Merkmale von PV oder Dritten in oder an PV:KOMPASS dürfen vom Vertragspartner nicht verändert oder entfernt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vervielfältigungen des Begleitmaterials (Dokumentation) anzufertigen. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass bei Verstößen gegen diese Vereinbarung Regressansprüche entstehen und von PV und / oder dem Inhaber der Urheberrechte gegen den Vertragspartner geltend gemacht werden.

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Lizenzrechte. Der Vertragspartner erkennt das Urheberrecht des Erstellers von PV:KOMPASS und der darin enthaltenen Mo- dule Modu- le (auch, soweit diese zukünftig implementiert werden) sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte insbeso n- insbeson- dere von PV an und verpflichtet sich, dieses Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte hinsichtlich Programme und Datenstrukturen, die mit PV:KOMPASS direkt oder indirekt verknüpft werden, zu beachten. PV:KOMPASS wird nicht verkauft, sondern nur zur Nutzung überlassen. PV gewährt dem Vertragspartner das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung von PV:KOMPASS in Deutschland zu den Bedi n- Bedin- gungen des Vertrags im Umfang von Ziffer IIIa bis IIIc. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf den Quellcode. Mit dem Download der Software PV:KOMPASS komplett Smart Client erhält der Vertragspartner von PV die Möglichkeit auf eine Benutzerdokumentation in Form eines elektronischen Handbuchs (PDF) zuzugreifen. Hierzu gelten die Bestimmungen zur Software PV:KOMPASS entsprechend. Von PV zur Verfügung gestellte Zugangsschlüssel dürfen ausschließlich zur Nutzung von PV:KOMPASS durch den Vertragspartner selbst entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden. PV ist zur Sper- rung der Nutzungsmöglichkeit von PV:KOMPASS bei Missbrauch berechtigt, insbesondere, wenn ein Zugangs- schlüssel unberechtigt mehrfach verwendet wurde. Der Vertragspartner ist berechtigt, PV:KOMPASS während der Laufzeit des Vertrags nur im eigenen, mit PV kooperierenden ko- operierenden Unternehmen, zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Eine zeitgleiche zeit- gleiche Nutzung ist pro Lizenz nur an einem Standort, dort jedoch an mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig zulässigzu- lässig. Nutzung im Sinne des Vertrags ist – soweit dies alleine zum Zwecke und im Zusammenhang mit der Ausfüh- rung Ausführung der Software geschieht – jede(s) jedes dauerhafte oder vorübergehende, ganz oder teilweises Vervielfältigen (Kopieren), Verwendung durch Laden und Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software und der Daten. Hierzu gehört auch die Ausführung der Handlungen des vorangehenden Satzes zum Zwecke der Be- obachtungBeobachtung, Untersuchung oder zum Test der Software. Der Vertragspartner darf den Zugang zu PV:KOMPASS eigenen Mitarbeitern und Angestellten ermöglichen, denen de- nen insoweit kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung an die dem Vertragspartner gemachten Vorgaben halten müssen. Der Vertragspartner ist ver- pflichtet, seinen Mitarbeitern dieselben Verpflichtungen aufzuerlegen, die ihn nach diesem Vertrag treffen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, unberechtigten Dritten den Zugang zur Software zu ermöglichen. Dem Vertragspartner ist es ausdrücklich verboten, die Nutzungsmöglichkeit (den Zugang) von PV:KOMPASS zu ver- kaufen, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt unberechtigten Dritten zu überlassen; insbesondere darf er den Zu- gang zu PV:KOMPASS nicht vermieten oder verleihen. Es ist verboten, PV:KOMPASS über den Umfang von Xxxxxx XXXx hinaus zu kopieren oder auf eine andere Weise unberechtigten Dritten zugänglich zu machen; hierun- ter hierunter fällt nicht die Weitergabe der aus der bestimmungsgemäßen Nutzung hervorgegangenen Daten an Endkun- den (bspw. im Rahmen eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung); ausgenommen von dem vorliegenden Verbot ist auch das Recht des Vertragspartners zu Sicherungszwecken eine und im Rahmen der üblichen Daten- sicherung (Ziffer IV) weitere Sicherungskopien in der erforderlichen Anzahl herzustellen, soweit PV:KOMPASS komplett Smart Client betroffen ist. Diese Kopien sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nicht zu anderen Zwecken Zwe- cken genutzt werden. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige von PV:KOMPASS zur Identifikation dienende Merkmale von PV oder Dritten in oder an PV:KOMPASS dürfen vom Vertragspartner nicht verändert oder entfernt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vervielfältigungen des Begleitmaterials (Dokumentation) anzufertigen. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass bei Verstößen gegen diese Vereinbarung Regressansprüche entstehen und von PV und / oder dem Inhaber der Urheberrechte gegen den Vertragspartner geltend gemacht werden.

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Lizenzrechte. Der Vertragspartner erkennt das Urheberrecht des Erstellers von PV:KOMPASS und der darin enthaltenen Mo- dule (auch, soweit diese zukünftig implementiert werden) sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte insbeso n- insbeson- dere von PV an und verpflichtet sich, dieses Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte hinsichtlich Programme und Datenstrukturen, die mit PV:KOMPASS direkt oder indirekt verknüpft werden, zu beachten. PV:KOMPASS wird nicht verkauft, sondern nur zur Nutzung überlassen. PV gewährt dem Vertragspartner das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung von PV:KOMPASS in Deutschland zu den Bedi n- Bedin- gungen des Vertrags im Umfang von Ziffer IIIa bis IIIc. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf den Quellcode. Mit dem Download der Software PV:KOMPASS komplett erhält der Vertragspartner von PV die Möglichkeit auf eine Benutzerdokumentation in Form eines elektronischen Handbuchs (PDF) zuzugreifen. Hierzu gelten die Bestimmungen zur Software PV:KOMPASS entsprechend. Von PV zur Verfügung gestellte Zugangsschlüssel dürfen ausschließlich zur Nutzung von PV:KOMPASS durch den Vertragspartner selbst entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden. PV ist zur Sper- rung der Nutzungsmöglichkeit von PV:KOMPASS bei Missbrauch berechtigt, insbesondere, wenn ein Zugangs- schlüssel unberechtigt mehrfach verwendet wurde. Der Vertragspartner ist berechtigt, PV:KOMPASS während der Laufzeit des Vertrags nur im eigenen, mit PV kooperierenden Unternehmen, zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Eine zeitgleiche Nutzung ist pro Lizenz nur an einem Standort, dort jedoch an mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig zulässig. Nutzung im Sinne des Vertrags ist – soweit dies alleine zum Zwecke und im Zusammenhang mit der Ausfüh- rung der Software geschieht – jede(s) dauerhafte oder vorübergehende, ganz oder teilweises Vervielfältigen (Kopieren), Verwendung durch Laden und Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software und der Daten. Hierzu gehört auch die Ausführung der Handlungen des vorangehenden Satzes zum Zwecke der Be- obachtung, Untersuchung oder zum Test der Software. Der Vertragspartner darf den Zugang zu PV:KOMPASS eigenen Mitarbeitern und Angestellten ermöglichen, denen insoweit kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung an die dem Vertragspartner gemachten Vorgaben halten müssen. Der Vertragspartner ist ver- pflichtet, seinen Mitarbeitern dieselben Verpflichtungen aufzuerlegen, die ihn nach diesem Vertrag treffen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, unberechtigten Dritten den Zugang zur Software zu ermöglichen. Dem Vertragspartner ist es ausdrücklich verboten, die Nutzungsmöglichkeit (den Zugang) von PV:KOMPASS zu ver- kaufen, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt unberechtigten Dritten zu überlassen; insbesondere darf er den Zu- gang zu PV:KOMPASS nicht vermieten oder verleihen. Es ist verboten, PV:KOMPASS über den Umfang von Xxxxxx XXXx hinaus zu kopieren oder auf eine andere Weise unberechtigten Dritten zugänglich zu machen; hierun- ter fällt nicht die Weitergabe der aus der bestimmungsgemäßen Nutzung hervorgegangenen Daten an Endkun- den (bspw. im Rahmen eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung); ausgenommen von dem vorliegenden Verbot ist auch das Recht des Vertragspartners zu Sicherungszwecken eine und im Rahmen der üblichen Daten- sicherung (Ziffer IV) weitere Sicherungskopien in der erforderlichen Anzahl herzustellen, soweit PV:KOMPASS komplett betroffen ist. Diese Kopien sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige von PV:KOMPASS zur Identifikation dienende Merkmale von PV oder Dritten in oder an PV:KOMPASS dürfen vom Vertragspartner nicht verändert oder entfernt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vervielfältigungen des Begleitmaterials (Dokumentation) anzufertigen. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass bei Verstößen gegen diese Vereinbarung Regressansprüche entstehen und von PV und / oder dem Inhaber der Urheberrechte gegen den Vertragspartner geltend gemacht werden.

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Lizenzrechte. Der Vertragspartner erkennt das Urheberrecht des Erstellers von PV:KOMPASS und der darin enthaltenen Mo- dule (auch, soweit diese zukünftig implementiert werden) Mobile sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte insbeso n- dere insbesondere von PV an und verpflichtet sich, dieses Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte hinsichtlich Programme und Datenstrukturen, die mit PV:KOMPASS Mobile direkt oder indirekt verknüpft werden, zu beachten. PV:KOMPASS Mobile wird nicht verkauft, sondern nur zur Nutzung überlassen. PV gewährt dem Vertragspartner das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung von PV:KOMPASS Mobile in Deutschland zu den Bedi n- gungen Bedingungen des Vertrags im Umfang von Ziffer IIIa bis IIIc. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf den Quellcode. Mit dem Download der Software PV:KOMPASS komplett erhält der Vertragspartner von PV die Möglichkeit auf eine Benutzerdokumentation in Form eines elektronischen Handbuchs (PDF) zuzugreifenIIIa. Hierzu gelten die Bestimmungen zur Software PV:KOMPASS entsprechend. Nutzungsumfang Von PV zur Verfügung gestellte Zugangsschlüssel dürfen ausschließlich zur Nutzung von PV:KOMPASS Mobile durch den Vertragspartner selbst entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden. PV ist zur Sper- rung Sperrung der Nutzungsmöglichkeit von PV:KOMPASS Mobile bei Missbrauch berechtigt, insbesondere, wenn ein Zugangs- schlüssel Zugangsschlüssel unberechtigt mehrfach verwendet wurde. Der Vertragspartner ist berechtigt, PV:KOMPASS Mobile während der Laufzeit des Vertrags nur im eigenen, mit PV kooperierenden Unternehmen, zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Eine zeitgleiche Nutzung ist pro Lizenz nur an einem Standort, dort jedoch an mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig zulässig. Nutzung im Sinne des Vertrags ist – soweit dies alleine zum Zwecke und im Zusammenhang mit der Ausfüh- rung Ausführung der Software geschieht – jede(s) - jedes dauerhafte oder vorübergehende, ganz oder teilweises Vervielfältigen (Kopieren), Verwendung durch Laden und Anzeigen, Anzeigen Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software und der Daten. Hierzu gehört auch die Ausführung der Handlungen des vorangehenden Satzes zum Zwecke der Be- obachtungBeobachtung, Untersuchung oder zum Test der SoftwareSOFTWARE. Der Vertragspartner darf den Zugang zu PV:KOMPASS Mobile eigenen Mitarbeitern und Angestellten ermöglichen, denen insoweit kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung an die dem Vertragspartner gemachten Vorgaben halten müssen. Der Vertragspartner ist ver- pflichtetverpflichtet, seinen Mitarbeitern dieselben Verpflichtungen aufzuerlegen, die ihn nach diesem Vertrag treffen. IIIb. Verbot der Weiterveräußerung, Weitervermietung und der Vervielfältigung Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, unberechtigten Dritten den Zugang zur Software zu ermöglichen. Dem Vertragspartner ist es ausdrücklich verboten, die Nutzungsmöglichkeit (den Zugang) von PV:KOMPASS Mobile zu ver- kaufenverkaufen, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt unberechtigten Dritten zu überlassen; insbesondere darf er den Zu- gang Zugang zu PV:KOMPASS Mobile nicht vermieten oder verleihen. Es ist verboten, PV:KOMPASS Mobile über den Umfang von Xxxxxx XXXx XXXx. hinaus zu kopieren oder auf eine andere Weise unberechtigten Dritten zugänglich zu machen; hierun- ter hierunter fällt nicht die Weitergabe der aus der bestimmungsgemäßen Nutzung hervorgegangenen Daten an Endkun- den Endkunden (bspw. im Rahmen eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung); ausgenommen von dem vorliegenden Verbot ist auch das Recht . IIIc. Schutz des Vertragspartners zu Sicherungszwecken eine und im Rahmen der üblichen Daten- sicherung (Ziffer IV) weitere Sicherungskopien in der erforderlichen Anzahl herzustellen, soweit PV:KOMPASS komplett betroffen ist. Diese Kopien sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden. Lizenzmaterials Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige von PV:KOMPASS Mobile zur Identifikation dienende Merkmale von PV oder Dritten in oder an PV:KOMPASS Mobile dürfen vom Vertragspartner nicht verändert oder entfernt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vervielfältigungen des Begleitmaterials (Dokumentation) anzufertigen. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass bei Verstößen gegen diese Vereinbarung Regressansprüche entstehen und von PV und / oder dem Inhaber der Urheberrechte gegen den Vertragspartner geltend gemacht werden.

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