Common use of Lizenzrechte Clause in Contracts

Lizenzrechte. 7.1. Sofern dem Kunden unter Geltung dieser AGB von ecotel Software auf Zeit überlassen wird, wird dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit ein Nutzungsrecht in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Distributors eingeräumt. 7.2. Sofern Software durch den Kunden beigestellt wird, räumt der Kunde ecotel sämtliche für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen Nutzungsrechte ein. Wird ecotel von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrech- ten im Zusammenhang mit der durch den Kunden beigestellten Software in An- spruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, ecotel von diesen Ansprüchen freizustellen. ecotel ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Kunden – Vereinbarungen zur Beilegung des Rechtsstreits zu treffen, insbesonde- re einen Vergleich abzuschließen. Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Kosten, Aufwendungen und Schäden, die ecotel aus oder im Zusammen- hang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. 7.3. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend ge- macht werden.

Appears in 3 contracts

Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Lizenzrechte. 7.1. 7.1 Sofern dem Kunden unter Geltung dieser AGB von ecotel Software auf Zeit überlassen wird, wird dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit ein Nutzungsrecht in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Distributors eingeräumt. 7.2. 7.2 Sofern Software durch den Kunden beigestellt wird, räumt der Kunde ecotel sämtliche für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen Nutzungsrechte ein. Wird ecotel von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrech- ten Schutzrechten im Zusammenhang mit der durch den Kunden beigestellten Software in An- spruch Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, ecotel von diesen Ansprüchen freizustellen. ecotel ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Kunden – Vereinbarungen zur Beilegung des Rechtsstreits zu treffen, insbesonde- re insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Kosten, Aufwendungen und Schäden, die ecotel aus oder im Zusammen- hang Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. 7.3. 7.3 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend ge- macht gemacht werden.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions