Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 9.1 Der Vertrag über die Basisversion der Software wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragslaufzeit einer kostenpflichtigen Zusatzfunktion beginnt mit dem Tag, der auf die Zahlung folgt, nicht jedoch vor dem achten Kalendertag nach Erwerb des Coupons. Sie endet mit Ablauf der Zeit, für die sie erworben wurde. Hiernach wandelt sich der Vertrag vorbehaltlich eines erneuten Erwerbs kostenpflichtiger Zusatzfunktionen wieder in einen Vertrag über die Basisversion mit unbestimmter Laufzeit um.
9.2 Der Anwender ist berechtigt, den Vertrag jederzeit durch vollständige Deinstallation der Software zu beenden. Sind die zu diesem Zeitpunkt vom Anwender für die Freischaltung kostenpflichtiger Zusatzfunktionen verwendeten Coupons noch nicht vollständig verbraucht, kann der Anwender diese in einer anderen Installation der Software weiterverwenden.
9.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Quartals zu kündigen. Hat der Anwender kostenpflichtige Zusatzfunktionen freigeschaltet, ist abweichend hiervon die Kündigung durch den Anbieter nicht vor Ablauf der Laufzeit des im Zeitpunkt der Kündigung noch am längsten gültigen Coupons des Anwenders möglich.
9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn diesem die weitere Bereitstellung der Software wegen Änderungen an zwingenden gesetzlichen Regelungen (z.B. im Signaturgesetz oder der Signaturverordnung) oder aus Gründen der IT-‐Sicherheit (z.B. der dauerhaften Kompromittierung des Servers zur Authentifizierung der elektronischen Signaturen) unmöglich ist. Ein wichtiger Grund für den Anwender liegt insbesondere dann vor, wenn diesem nach einer Änderung der Software wegen der Abkündigung von für den Betrieb erforderlichen Systemkomponenten durch Dritthersteller die weitere Nutzung der Software wegen des damit für den Anwender einhergehenden Umstellungs-‐ und Investitionsaufwands an seinem eigenen IT-‐System unzumutbar geworden ist.
9.5 Die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten (z.B. zu signierende Dokumente) werden nicht in der Software hinterlegt, sondern auf dem IT-‐System des Anwenders. Eine Verpflichtung des Anbieters zur Herausgabe solcher Daten oder deren Aufbereitung nach Beendigung des Vertrags besteht nicht.
9.6 Mit Beendigung des Vertrags hat der Anwender, sofern dies nicht ohnehin Voraussetzung der Beendigung i...
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 15.1 Der Vertrag über die berufspraktische Ausbildung tritt nach der Unterzeichnung des ersten BPA-Vorblatts in Kraft und wird grundsätzlich für die Dauer der auf dem BPA-Vorblatt angegebenen berufspraktischen Ausbildung geschlossen.
15.2 Der Vertrag endet von Rechts wegen
a. zu dem Zeitpunkt, an dem der Xxxxxxx die berufspraktische Ausbildung mit positiver Beurteilung abgeschlossen hat, oder im Falle eines Wahlmoduls, wenn der Xxxxxxx die berufspraktische Ausbildung abgeschlossen hat.
b. mit Ablauf des auf dem BPA-Vorblatt angegebenen vorgesehenen Abschlussdatums.
c. mit dem Ende des Berufsausbildungsvertrags zwischen dem Xxxxxxx und der Schule.
d. durch Auflösung oder Verlust der Rechtspersönlichkeit des Ausbildungsbetriebs oder wenn der im BPA-Vertrag genannte Beruf im Ausbildungsbetrieb nicht mehr ausgeübt wird.
e. wenn die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb im Sinne von Artikel 7.2.10 WEB abgelaufen ist oder entzogen wurde. Eine Beendigung von Rechts wegen wird dem Xxxxxxx und dem Ausbildungsbetrieb von der Schule schriftlich bestätigt.
15.3 Der Vertrag über die berufspraktische Ausbildung kann nach gemeinsamer Entscheidung von Schule, Xxxxxxx und Ausbildungsbetrieb im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden.
15.4 Der Vertrag über die berufspraktische Ausbildung kann (außergerichtlich) aufgelöst werden
a. durch den Ausbildungsbetrieb, wenn sich der Xxxxxxx trotz nachdrücklicher (wiederholter) Ermahnung nicht an die in Artikel 12.1 und 12.2 dieser allgemeinen Bedingungen genannten Verhaltensregeln hält.
b. durch eine der Parteien, wenn von dieser Partei aufgrund schwerwiegender Umstände nach billigem Xxxxxxxx nicht mehr verlangt werden kann, den Vertrag über die berufspraktische Ausbildung fortzusetzen.
c. durch eine der Parteien, wenn die Schule, der Xxxxxxx oder der Ausbildungsbetrieb die ihr bzw. ihm vom Gesetz oder im Vertrag über die berufspraktische Ausbildung auferlegten Pflichten nicht nachkommt.
d. durch den Xxxxxxx oder Ausbildungsbetrieb, wenn der Arbeitsvertrag (sofern vorhanden) zwischen dem Xxxxxxx und dem Ausbildungsbetrieb beendet wird.
15.5 Eine Vertragsauflösung durch eine der Parteien aufgrund von Artikel 15.4 erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die anderen Parteien unter Angabe des Auflösungsgrunds.
15.6 Vor einer Vertragsauflösung aufgrund von Artikel 15.4 c muss der Partei, die ihren Pflichten nicht nachkommt, von den anderen Parteien die Möglichkeit gegeben werden, ihr Versäumnis innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu he...
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 8.1. Soweit der Vertrag eine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit vorsieht, ist eine ordentliche Kündigung vor dem sich daraus ergebenden Laufzeitende ausgeschlossen. Im Falle einer automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung jeweils zum Ablauf der Verlängerungsperiode möglich. Soweit im Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist angegeben ist, beträgt die ordentliche Kündigungsfrist in allen vorgenannten Fällen 3 Monate zum jeweiligen Laufzeitende.
8.2. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt; ein solches besteht für NUNN insbesondere dann,
(a) wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zweimonatlich wiederkehrenden Rechnungen in Verzug ist; oder
(b) über das Vermögen des Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
8.3. Kündigungen des Vertrags bedürfen der Textform. Hat sich die Geschäftsadresse des Kunden geändert, ohne dass dieser diese Änderung an NUNN mitgeteilt hat, so geht dies zu Lasten des Kunden.
8.4. Eine dauerhafte Stilllegung der Anlage berechtigt den Kunden nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn NUNN die dauerhafte Stilllegung der Anlage verschuldet hat.
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit der Vertrags beträgt mindestens ein Jahr. Der Vertrag verlän- gert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht in Textform gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor dem Ablauf zugegangen sein. Xxxxx § 0 XXX/XX 0000. Weitere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte § 10 Absatz 6, § 11 Absatz 1 Satz 3 sowie § 13 RSB/RR 2016.
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. Der zwischen den Vertragspartnern geschlossene Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht im Vertrag etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 9.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot.
9.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist gekündigt wird. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Zeitraum der Vertragsverlängerung jeweils max. 12 Monate.
9.3 Für die Kündigung des Vertrages ist mindestens die Textform gem. § 126b BGB zu wahren. In der Kündigung sind Name des Kunden, Kundenummer sowie der Vertrag, der gekündigt werden soll, zu benennen. Auch eine Kündigung über das Kundencenter genügt der Textform. Daneben steht dem Kunden für die Kündigung ein kostenfreies Formular im FAQ-Bereich der Webeseite zur Verfügung, welches alle wichtigen Angaben zur schnellen Bearbeitung enthält.
9.4 Beide Parteien sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde: mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät; schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 9.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
9.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
9.3 Für die Kündigung des Vertrages ist mindestens die Textform gem. § 126b BGB zu wahren. In der Kündigung sind Name des Kunden, Kundenummer sowie der Vertrag, der gekündigt werden soll, zu benennen.
9.4 Beide Parteien sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde: • schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 10.1. Der vorliegende Verarbeitungsvertrag - Übermittlung tritt in Kraft, sobald der Verantwortliche dem Verarbeiter die Anweisung für die Übermittlung (i) per E- Mail/Brief oder (ii) durch Aktivierung des betreffenden „Ja“-Kästchens auf der Website des Verarbeiters erteilt, und er bleibt gültig, solange der Verantwortliche dem Verarbeiter nicht ausdrücklich mitteilt, die Übermittlung einstellen zu wollen.
10.2. Mit der Beendigung des Verarbeitungsvertrags - Übermittlung beendet der Verarbeiter die Verarbeitung. Der Verarbeiter wird dann alle personenbezogenen Daten sowie alle vorhandenen Kopien oder Backups, die gemäß Artikel 3.3 des Verarbeitungsvertrags - Übermittlung erstellt wurden und sich im Besitz des Verarbeiters befinden, löschen oder zurückgeben, sofern die Speicherung der personenbezogenen Daten nicht rechtlich vorgeschrieben ist.
10.3. Der Verarbeiter stellt sicher, dass jeder Auftragsverarbeiter bei Beendigung des Verarbeitungsvertrags - Übermittlung die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beendet und alle personenbezogenen Daten aus seinen Dateien entfernt.
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 11.1 Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird der Vertrag für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten abgeschlossen. Danach wird der Vertrag jedes Mal automatisch bis zum Ende des laufenden Kalenderjahrs verlängert, und darauf folgend wieder um ein Jahr, bis der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende des laufenden Kalenderjahrs gekündigt wird.
11.2 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag außergerichtlich zu beenden, wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag zurechenbar nicht nachkommt und dieses Versäumnis nach ordnungsgemäßer schriftlicher Inverzugsetzung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit heilt. Die Beendigung entlässt die Vertragspartei aus keinerlei Zahlungsverpflichtung in Bezug auf Erfüllungsleistungen, die Stabiplan bereits ordnungsgemäß erbracht hat, es sei denn, Stabiplan ist bezüglich einer solchen Leistung in Verzug geraten.
11.3 Die Parteien haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass es dazu einer Inverzugsetzung bedarf und ohne dass sie gegenüber der anderen Partei schadenersatzpflichtig werden, wenn dieser anderen Partei vorläufiger oder endgültiger Zahlungsaufschub gewährt wurde, die Insolvenz dieser Partei beantragt wurde, Eigentum oder Teile des Eigentums dieser Partei gepfändet wurden oder wenn diese Partei liquidiert wurde oder ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat.
11.4 Nach der Beendigung des Vertrags aus gleich welchem Xxxxxx nimmt die Vertragspartei unverzüglich davon Abstand, die Software und/oder den Content weiter zu verwenden, entfernt die Software und/oder den Content dauerhaft von sämtlicher Hardware und gibt alle in ihrem Besitz befindlichen Datenträger mit der Software an Stabiplan zurück.
Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 10.1 Verträge über die Nutzung des Online-Marktplatzes werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.