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Logfiles Musterklauseln

Logfiles. Wenn Sie unsere Website besuchen, erheben und speichern unsere IT-Systeme automatisch sog. Logfile-Informationen, die Ihr Internetbrowser an uns übermittelt. Dabei handelt es sich um den Internetbrowsertyp/Version, das verwendete Betriebssystem, die Referrer-URL (die von Ihnen zuvor besuchte Website), den Hostname des zugreifenden Rechners (Ihre IP-Adresse), Datum und Uhrzeit der Anfrage an unseren Server sowie die angefragte Website. Diese Informationen sind z.T. aus technischen Gründen erforderlich, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität gewährleisten zu können. Ungekürzte IP-Adressen werden für die Dauer von 7 Tagen (bei einem Angriff ggf. länger) in unseren Logfiles gespeichert, damit wir im Fall eines Angriffs auf unsere IT-Systeme unsere Rechte verfolgen und die Sicherheit der IT-Systeme wiederher- stellen können. Wir können die Daten mit Ausnahme der IP-Adresse keiner Person zuordnen. Eine Zuordnung der IP-Adresse erfolgt nur im Fall eines Angriffs. Darüber hinaus findet eine Zusammenführung der Daten mit anderen Datenquellen nicht statt. Logfile-Informationen mit gekürzter IP-Adresse werden innerhalb von 7 Tagen anonymisiert.
Logfiles. Das Mitglied wird darüber informiert, dass Zutritte zu den Vereinsräumen elektronisch erfasst und gespeichert werden. Diese nachfolgend genannten Logfiles werden nach 180 Tagen automatisch gelöscht. Die Logfiles enthalten die Transponder ID sowie den genauen Zeitpunkt des Zutritts. Der Vorstand darf diese Logfiles in besonderen Fällen, z.B. Versicherungsschänden, Einbruch oder Diebstahl einsehen und auswerten.
Logfiles. Bei einem Zugriff auf das Online-Portal werden folgende Angaben automatisch vom Webserver protokolliert: ▪ Browsertyp und –version ▪ Verwendetes Betriebssystem ▪ IP-Adresse des anfordernden Rechners ▪ Datum und Uhrzeit Ihres Zugriffs auf unsere Webseiten ▪ Webseite, von der aus Sie uns besuchen (Referrer URL) ▪ Webseite, die Sie besuchen ▪ vom anfordernden Rechner gewünschte Zugriffsmethode/Funktion ▪ vom anfordernden Rechner übermittelte Eingabewerte (z. B. Dateiname) ▪ Zugriffsstatus des Webservers (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando nicht ausgeführt, etc.) GEA Publishing erhebt diese Daten, um ihre berechtigten Interessen an der Sicherstellung der Integrität und Betriebssicherheit ihrer Systeme und der kontinuierlichen Verbesserung des Online-Portals und seiner Dienste zu wahren. Diese Angaben werden daher zu Zwecken der Identifikation und Rückverfolgung unzulässiger Zugriffe auf den Webserver und sonstiger Straftaten verwendet, sowie dazu, die Daten zur Optimierung unseres Online-Portals und der Leistungen statistisch auszuwerten. So erfährt GEA Publishing zum Beispiel, zu welchen Zeiten die Nutzung besonders intensiv ist, wie die Navigation verläuft oder an welchen Produkten ein besonders großes Interesse besteht. Diese Daten werden getrennt von Ihren eventuell angegebenen Bestands- und Inhaltsdaten gespeichert und lassen so keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu. Nach der Auswertung werden diese Daten gelöscht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Logfiles. 1. Logfiles werden sieben Tage gespeichert. Rechtsgrundlage fu¨r die voru¨bergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, denn es besteht ein berechtigtes In- teresse der Universit¨at zu Ko¨ln zur Erkennung und Beseitigung von Sto¨rungen sowie zur Seitenoptimierung. Die Auswertung er- folgt nicht personenbezogen und nicht aus Marketingzwecken, sondern nur zur Erhebung der Nutzungstatistik.

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  • Reparaturen Reparaturen, die notwendig werden um die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 14). Reparaturen die notwendig werden um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, müssen vom Mieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für die Weiterbeförderung des Mieters und der Insassen seines Fahrzeuges.

  • Informationsaustausch 1. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Anwendung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten, ihrer politischen Unterabteilungen oder ihrer lokalen Körperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Informationsaustausch ist durch die Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt. 2. Alle Informationen, die ein Vertragsstaat nach Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen; sie dürfen nur den Personen oder Behörden, einschliesslich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden, zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder der Erhebung, mit der Vollstreckung oder der Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsmitteln hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht über die vorgenannten Personen oder Behörden befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie können die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offenlegen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann ein Vertragsstaat die erhaltenen Informationen für andere Zwecke verwenden, wenn solche Informationen nach dem Recht beider Staaten für solche andere Zwecke verwendet werden können und die zuständige Behörde des übermittelnden Staates dieser anderen Verwendung zustimmt. 3. Die Absätze 1 und 2 sind nicht so auszulegen, als verpflichteten sie einen Vertragsstaat: a) Verwaltungsmassnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen und der Verwaltungspraxis dieses oder des anderen Vertragsstaats abweichen; b) Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren dieses oder des anderen Vertragsstaats nicht beschafft werden können; c) Informationen zu erteilen, die ein Handels-, Geschäfts-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren preisgeben würden oder deren Erteilung dem Ordre public widerspräche. 4. Ersucht ein Vertragsstaat um Informationen nach diesem Artikel, so nutzt der andere Vertragsstaat die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beschaffung dieser Informationen, selbst wenn dieser andere Staat sie für seine eigenen steuerlichen Zwecke nicht benötigt. Die im vorhergehenden Satz enthaltene Verpflichtung unterliegt den Beschränkungen nach Absatz 3, die jedoch in keinem Fall so auszulegen sind, dass ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen kann, weil er kein innerstaatliches Interesse an solchen Informationen hat. 5. Absatz 3 ist in keinem Fall so auszulegen, als könne ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen, weil sich die Informationen bei einer Bank, einem sonstigen Finanzinstitut, einem Bevollmächtigten, Beauftragten oder Treuhänder befinden oder weil sie sich auf Eigentumsrechte an einer Person beziehen. Ungeachtet des Absatzes 3 oder entgegenstehender Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts verfügen die Steuerbehörden des ersuchten Vertragsstaats über die Befugnis, die Offenlegung der in diesem Absatz genannten Informationen durchzusetzen, sofern dies für die Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Absatz erforderlich ist.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  • Dokumentation Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

  • Information Die Pflegeeinrichtung wird über das Ergebnis der Überprüfung nach § 23 und die daraus resultierende Entscheidung der Pflegekasse informiert.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Updates Die Software kann regelmäßig nach Updates suchen, sie herunterladen und für Sie installieren. Sie sind nur berechtigt, Updates von Microsoft oder autorisierten Quellen zu beziehen. Microsoft muss möglicherweise Ihr Systems aktualisieren, um Ihnen Updates bereitzustellen. Sie erklären sich damit einverstanden, diese automatischen Updates ohne weitere Benachrichtigung zu erhalten. Updates enthalten oder unterstützen unter Umständen nicht alle vorhandenen Softwarefunktionen, Dienste oder Peripheriegeräte.