Common use of Lohngruppen Clause in Contracts

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten – Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler – anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:

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Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln Reinigungs- und Aufräumarbeiten Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx − Mischen von Mörtel und Xxxxx Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und SchlaghämmerSchlaghäm- mer, Verdichtungsmaschi- nen Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- War- tungs- und Pflegearbeiten Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (WärmedämmverbundsystemWärme- dämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung Einle- gung des Armierungsgewebes Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- von Rohr- und Kabelgräben Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte SpezialtätigkeitenSpezialtä- tigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit Tä- tigkeit findet Baumaschinistenlehrgang anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:: − Vorbereiten des Untergrundes − Erhitzen und Herstellen von Asphalten − Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse − Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten − Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen − Führen von Bestandslisten − Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen − Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen − Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung − Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrungen − Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile − Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen − Herstellen von Verbundbauteilen − Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen − Herstellen von Fugenmörtel aller Art − Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen − Ausführen von Fugarbeiten - auch mit dauerelastischen Fugenmassen - und der erfor- derlichen Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutz- gerüste − Herstellen des Unterbaus − Verlegen von Xxxxxxxxx und Schienen − Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stollenbau − Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten − Vorbereiten des Untergrundes − Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel − Zurichten und Befestigen von Putzträgern − Herstellen und Aufbringen von Putzen − Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste − Herstellen der Unterkonstruktionen − Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzge- rüste − Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten − Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände − Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren − Abdichten von Rohrverbindungen − Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen − Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln − Herstellen von Schalplatten − Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausscha- len − Vorbereiten des Untergrundes − Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut − Einbauen und Verdichten des Mischgutes − Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken − Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten − Herstellen von Betonstraßendecken − Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren − Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch − Herstellen von Terrazzomischungen − Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche − Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo − Herstellen von Uferbefestigungen − Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen − Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten − Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten − Führen von Kraftfahrzeugen Tätigkeit: − Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: − baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr − baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung − anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung − anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Berufserfahrung − anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tä- tigkeit findet, und Berufserfahrung − Berufsausbildung zum Baugeräteführer − Prüfung als Berufskraftfahrer − durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele: keine Tätigkeit: − selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: − baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit − Prüfung als Baumaschinenführer − Berufsausbildung zum Baugeräteführer ab dem dritten Jahr der Tätigkeit − durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele: keine Tätigkeit: − Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch unter eigener Mitarbeit oder selb- ständige Ausführung besonders schwieriger Arbeiten − selbständige Ausführung schwieriger Instandsetzungsarbeiten an Baumaschinen ohne Mitarbeiterführung − Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen einschließlich der Störungserkennung Regelqualifikation: − Vorarbeiterprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter − Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung − Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung Als Vorarbeiterprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 1. Juli 2012. Tätigkeitsbeispiele: keine Tätigkeit: − Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauausfüh- rung auch unter eigener Mitarbeit Regelqualifikation: − Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier − Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier ohne Werkpolierprüfung Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 1. Juli 2012. Für die Prüfungen, die vor dem 1. Juli 2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20. August 2007. Tätigkeitsbeispiele: keine

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Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- Innen- und Montagearbeiten nach Anweisung – einfache Wartungs- Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und Pflegearbeiten schüt- zende Behandlung von Innenbauteilen an Baumaschinen Bauwerken aller Art und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Lagern Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Bau- Autos in Autowaschanlagen und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (RüttlerAutohäusern), PresslufthammerGebäudeeinrichtungen, einschließlich einfacher Wartungs- haustechni- schen Anlagen, technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie zum Bei- spiel Möbel, Mobiliar und Pflegearbeiten – Anbringen Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Be- seitigung von zugeschnittenen Gipskarton- Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und FaserplattenFreiflächen ein- schließlich der Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung - soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird - wie zum Beispiel bei Glas- reinigung von Mobiliar, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen Vitrinen und Dämmmaterial, das Anbringen Glastüren (Beseitigung von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Griffspuren). Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungs- arbeiten). Lohngruppe 3 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung erfordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte). Lohngruppe 4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende* in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler Innen- und LackiererUnterhaltsreinigung. Lohngruppe 5 Entfällt Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, Garten- insbesondere Reinigung, pflegende und Landschaftsbauerschüt- zende Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß Lohngruppe 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Tischler – anerkannte AusbildungBahnen, deren Berufsbild keine Anwendung Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanla- gen (zum Beispiel Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (zum Bei- spiel Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen; Gebäudereiniger-Gesel- len*innen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden. Lohngruppe 7 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:mindes- tens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Lohngruppe 8 Gesellen*innen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlings- ausbildung übertragen worden ist. Lohngruppe 9 Fachvorarbeitende* in der Glas- und Außenreinigung. […]

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Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung § 5 Lohn – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten – Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem ein- fachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler – anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten – Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem einfa- chem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler – anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- Innen- und Montagearbeiten nach Anweisung – einfache Wartungs- Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und Pflegearbeiten schützende Behandlung von Innen- bauteilen an Baumaschinen Bauwerken aller Art und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Lagern Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Bau- Autos in Autowaschanlagen und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (RüttlerAutohäusern), PresslufthammerGebäudeeinrichtungen, haustechni- schen Anlagen, technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie zum Beispiel Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich einfacher Wartungs- der Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung − soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird − wie zum Beispiel bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Pflegearbeiten – Anbringen Glastüren (Beseitigung von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Griffspuren). Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten). Lohngruppe 3 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung erfordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte). Lohngruppe 4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende* in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler Innen- und LackiererUnterhaltsreinigung. Lohngruppe 5 Entfällt Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, Garten- insbesondere Reinigung, pflegende und Landschaftsbauerschützende Behandlung von Glas- flächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß Lohngruppe 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Tischler – anerkannte AusbildungBahnen, deren Berufsbild keine Anwendung Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (zum Beispiel Verkehrs- ampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanla- gen; Gebäudereiniger-Gesellen/innen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrags neu eingestellt werden. Lohngruppe 7 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:mindestens dreijährige Berufs- ausbildung vermittelt werden. Lohngruppe 8 Gesellen/innen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung übertragen worden ist. Lohngruppe 9 Fachvorarbeitende* in der Glas- und Außenreinigung. * Das sind Beschäftigte, die vom Arbeitgeber schriftlich zu Fachvor- beziehungsweise Vorarbeitenden ernannt worden sind.

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Samples: www.zoll.de

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – - einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – - Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle - Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln - Reinigungs- und Aufräumarbeiten - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx - Mischen von Mörtel und Xxxxx - Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich ein- schließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten - Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten Dämm- platten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes - Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten - xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx - xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: - fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und LandschaftsbauerLandschaftsbau- er, Tischler - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche bauge- werbliche Tätigkeit findet - Baumaschinistenlehrgang - anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:- Vorbereiten des Untergrundes - Erhitzen und Herstellen von Asphalten - Aufbringen und Verteilen der Aspahltmasse - Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten - Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüs- tungen - Führen von Bestandslisten - Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen - Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen - Bündeln und Einteilen von Stähle nach Zeichnung - Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrungen - Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile - Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen - Herstellen von Verbundbauteilen - Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen - Herstellen von Fugenmörtel aller Art - Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen - Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erfor- derlichen Arbeits- und Schutzgerüste - Herstellen des Unterbaus - Verlegen von Xxxxxxxxx und Schienen - Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stollenbau - Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten - Vorbereiten des Untergrundes - Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel - Zurichten und Befestigen von Putzträgern - Herstellen und Aufbringen von Putzen - Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderli- xxxx Xxxxxxx- und Schutzgerüste - Herstellen de Unterkonstruktionen - Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste - Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten - Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände - Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verle- gen von Rohren - Abdichten von Rohrverbindungen - Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen - Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Ho- beln - Herstellen von Schalplatten - Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen - Vorbereiten des Untergrundes - Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut - Einbauen und Verdichten des Mischgutes - Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken - Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten - Herstellen von Betonstraßendecken - Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren - Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch - Herstellen von Terrazzomischungen - Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche - Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Ter- razzo - Herstellen von Uferbefestigungen - Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen - Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschi- nen und Geräten - Führen von Kraftfahrzeugen Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung - anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbau- er, Tischler jeweils mit Berufserfahrung - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für baugewerbli- che Tätigkeit findet, und Berufserfahrung - Berufsausbildung zum Baugeräteführer - Prüfung als Berufskraftfahrer - durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten keine selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit - Prüfung als Baumaschinenführer - Berufausbildung zum Baugeräteführer ab dem 3. Jahr der Tätigkeit - durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten keine - Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch unter eigener Mitar- beit oder selbständige Ausführung besonders schwieriger Arbeiten - selbständige Ausführung schwieriger Instandsetzungsarbeiten an Baumaschi- nen ohne Mitarbeiterführung - Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen einschließlich der Störungs- erkennung - Vorabeiterprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter - Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorabeiterprüfung - Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfah- rung Als Vorabeiterprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durch- führung der Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 1. Juli 2012. keine Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bau- ausführung auch unter eigener Mitarbeit - Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier - Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier ohne Werkpolierprüfung Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durch- führung der Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 1. Juli 2012. Für die Prüfungen, die vor dem 1. Juli 2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20. August 2007. keine

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Samples: www.boeckler.de

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung § 5 Lohn – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten – Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem ein- fachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Lohngruppe 2 Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler – anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:

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Samples: www.hwk-dresden.de

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten – Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem einfa- chem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler – anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:

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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- Innen- und Montagearbeiten nach Anweisung – einfache Wartungs- Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und Pflegearbeiten schützende Behandlung von Innenbauteilen an Baumaschinen Bauwerken aller Art und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Lagern Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Bau- Autos in Autowaschanlagen und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (RüttlerAutohäusern), PresslufthammerGebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie zum Beispiel Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich einfacher Wartungs- der Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung – soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird – wie zum Beispiel bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Pflegearbeiten – Anbringen Glastüren (Beseitigung von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Griffspuren). Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten). Lohngruppe 3 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung erfordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte). Lohngruppe 4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende2 in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler Innen- und LackiererUnterhaltsreinigung. Lohngruppe 5 Entfällt Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, Garten- insbesondere Reinigung, pflegende und Landschaftsbauerschützende Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß Lohngruppe 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Tischler – anerkannte AusbildungBahnen, deren Berufsbild keine Anwendung Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (zum Beispiel Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen; Gebäudereiniger-Gesellinnen und Gesellen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden. Lohngruppe 7 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Lohngruppe 8 Gesellinnen und Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung übertragen worden ist. Lohngruppe 9 Fachvorarbeitende3 in der Glas- und Außenreinigung. […]

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Samples: www.gesetze-im-internet.de

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- Innen- und Montagearbeiten nach Anweisung – einfache Wartungs- Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und Pflegearbeiten schützende Behandlung von Innen- bauteilen an Baumaschinen Bauwerken aller Art und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Lagern Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Bau- Autos in Autowaschanlagen und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (RüttlerAutohäusern), PresslufthammerGebäudeeinrichtungen, haustechni- schen Anlagen, technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie zum Beispiel Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich einfacher Wartungs- der Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung – soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird – wie zum Beispiel bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Pflegearbeiten – Anbringen Glastüren (Beseitigung von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Griffspuren). Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten). Lohngruppe 3 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung erfordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte). Lohngruppe 4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende2 in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler Innen- und LackiererUnterhaltsreinigung. Lohngruppe 5 Entfällt Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, Garten- insbesondere Reinigung, pflegende und Landschaftsbauerschützende Behandlung von Glas- flächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß Lohngruppe 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bussen, Tischler – anerkannte AusbildungBahnen, deren Berufsbild keine Anwendung Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (zum Beispiel Verkehrs- ampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsan- lagen; Gebäudereiniger-Gesellinnen und Gesellen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden. Lohngruppe 7 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:mindestens dreijährige Berufsaus- bildung vermittelt werden. Lohngruppe 8 Gesellinnen und Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung über- tragen worden ist. Lohngruppe 9

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Samples: www.hwk-dresden.de

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: – einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung § 5 Lohn – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: – Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle – Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – Reinigungs- und Aufräumarbeiten – Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx und Xxxxx – Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschi- nen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten – Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem einfa- chem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes – Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen – einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten – xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- und Kabelgräben Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: – fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes Berufsbilds oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: – baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe – anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler – anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet – Baumaschinistenlehrgang – anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Lohngruppen. Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt: Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker – Tätigkeit: einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung Regelqualifikation: keine Tätigkeitsbeispiele: Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln Reinigungs- und Aufräumarbeiten Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen – Xxxxxxx xxx Xxxxxx − Mischen von Mörtel und Xxxxx Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und SchlaghämmerSchlag- hämmer, Verdichtungsmaschi- nen Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (WärmedämmverbundsystemWärme- dämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung Ein- legung des Armierungsgewebes Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx xxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx- von Rohr- und Kabelgräben Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer – Tätigkeit: fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte SpezialtätigkeitenSpezial- tätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit Tä- tigkeit findet Baumaschinistenlehrgang anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele:: − Vorbereiten des Untergrundes − Erhitzen und Herstellen von Asphalten − Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse − Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten − Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen − Führen von Bestandslisten − Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen − Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen − Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung − Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrungen − Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile − Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen − Herstellen von Verbundbauteilen − Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen − Herstellen von Fugenmörtel aller Art − Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen − Ausführen von Fugarbeiten - auch mit dauerelastischen Fugenmassen - und der erfor- derlichen Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste − Herstellen des Unterbaus − Verlegen von Xxxxxxxxx und Schienen − Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stollenbau − Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten − Vorbereiten des Untergrundes − Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel − Zurichten und Befestigen von Putzträgern − Herstellen und Aufbringen von Putzen − Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste − Herstellen der Unterkonstruktionen − Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzge- rüste − Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten − Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände − Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren − Abdichten von Rohrverbindungen − Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen − Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln − Herstellen von Schalplatten − Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Aus- schalen − Vorbereiten des Untergrundes − Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut − Einbauen und Verdichten des Mischgutes − Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken − Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten − Herstellen von Betonstraßendecken − Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren − Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch − Herstellen von Terrazzomischungen − Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche − Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo − Herstellen von Uferbefestigungen − Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen − Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten − Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten − Führen von Kraftfahrzeugen Tätigkeit: − Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: − baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr − baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung − anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung − anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Berufserfahrung − anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tä- tigkeit findet, und Berufserfahrung − Berufsausbildung zum Baugeräteführer − Prüfung als Berufskraftfahrer − durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele: keine Tätigkeit: − selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: − baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätig- keit − Prüfung als Baumaschinenführer − Berufausbildung zum Baugeräteführer ab dem dritten Jahr der Tätigkeit − durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten Tätigkeitsbeispiele: keine Tätigkeit: − Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch unter eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung besonders schwieriger Arbeiten − selbständige Ausführung schwieriger Instandsetzungsarbeiten an Baumaschinen ohne Mitarbeiterführung − Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen einschließlich der Störungserkennung Regelqualifikation: − Vorabeiterprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter − Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorabeiterprüfung − Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung Als Vorabeiterprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 1. Juli 2012. Tätigkeitsbeispiele: keine Tätigkeit: − Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauaus- führung auch unter eigener Mitarbeit Regelqualifikation: − Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier − Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier ohne Werkpolierprüfung Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 1. Juli 2012. Für die Prüfun- gen, die vor dem 1. Juli 2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20. August 2007. Tätigkeitsbeispiele: keine

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Samples: www.sozialkasse-berlin.de