Loyalität Musterklauseln

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
Loyalität. Sowohl sonible als auch der Kunde verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Im Falle einer Nichteinhaltung der Loyalitätsverpflichtung hat der vertragsbrüchige Teil einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. § 14
Loyalität. Die Partner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung – unter anderem Beisteuerung von Knowhow – der in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten zu.
Loyalität. 8.1 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung ist die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen Vertrags- partners, die in Verbindung mit der Vertragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung dieses Vertrages zu unter- lassen.
Loyalität. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und werden insbesondere eine Beschäftigung von Mitarbeitern des jeweils anderen Vertragspartners innerhalb von sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Dienstvertrages unterlassen. Unter Beschäftigung ist sowohl ein Dienstverhältnis, als auch ein freier Dienstvertrag als auch ein Werkvertrag (direkt oder über Dritte) zu verstehen.
Loyalität a. Auftraggeber und RossData verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Alle während der Zusammenarbeit auftretenden Ereignisse, die den Verlauf der Zusammenarbeit zu beeinflussen geeignet sind, werden dem Vertragspartner unverzüglich mitgeteilt.
Loyalität. 24.1 HiCo-ICS und der VP verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte oder als Werkunternehmer, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 24 (vierundzwanzig) Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Pönale in der Höhe von 2 (zwei) Jahresgehältern des Mitarbeiters zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von € 50.000,-- netto an den jeweils anderen Vertragspartner zu bezahlen. Das Unternehmen xxxxxxxxxxx.xx creative online Systems GmbH wird die Daten des Kunden vertraulich behandeln.
Loyalität. (1) Der Kunde verpflichtet sich dem Provider gegenüber, eine aktive Abwerbung der Mitarbeiter zu unterlassen.
Loyalität blueAlpha und seine Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Vertragsparteien verpflichten sich insbesondere, bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertrages nicht aktiv Arbeitnehmer der jeweils anderen Partei abzuwerben.