Maßgebliches Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Ikano Bank gilt deutsches Recht. Die Ikano Bank kann nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. (1) Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. (1) Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Sitz des AG.
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. (1) Geltung luxemburgischen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt luxemburgi- sches Recht, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen oder nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Ist der Kunde ein Verbraucher, können auf die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien zwingende verbraucherschützende Vorschriften am Wohnsitz des Kunden zur Anwendung gelangen.
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Sitz des Data Protection Act (BDSG)). Without the prior consent of the AG, the AN shall not be entitled to use either the business relationship with the AG as such or its content for advertising purposes.
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. 19.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. (1) Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Sitz des AG. Einhaltung von Gesetzen und Beachtung allgemein akzeptierter Standards Als Lieferant von Bilfinger werden wir: - Gültige Gesetze und Vorschriften, inklusive ent- sprechender Antikorruptionsvorschriften, befolgen - In Übereinstimmung mit allgemein akzeptierten Prinzipien und Standards bezüglich sozialer und ökologischer Verantwortung und international anerkannter Menschenrechte einschließlich bestehender Gesetze zur Vorbeugung moderner Sklaverei agieren Bekämpfung von Bestechung und Korruption Als Lieferant von Bilfinger werden wir: - An keiner Art von Bestechung oder Korruption teilhaben und sicherstellen, dass Geschäftsentscheidungen nicht durch unangemessene oder illegale Gegenleistungen, weder in Form von Bargeld, Geschenken, Reisen oder anderen Gegenstände von Wert einschließlich immaterieller Leistungen, beeinflusst werden - Keine Einladungen, Geschenke oder andere Gegen- stände von Wert mit der Absicht der Einflussnahme an Mitarbeiter von Bilfinger überreichen - Bilfinger über Forderungen oder Druck jeglicher Art informieren, Amtsträgern oder anderen Parteien direkt oder indirekt Bestechungen (jegliche Art von Vorteil) anzubieten, mit der Absicht, Einfluss auszuüben oder ein unfairer Vorteil zu erlangen Geschäftsbücher und Aufzeichnungen Als Lieferant von Bilfinger werden wir: - Vollständige Geschäftsbücher und Aufzeichnungen pflegen, die genauestens alle Geschäftsvorgänge und - ausgaben dokumentieren und gemäß geltender Gesetze und Vorschriften geführt werden Interessenskonflikte Als Lieferant von Bilfinger werden wir: - Situationen vermeiden, in denen unsere eigenen Interessen mit den Geschäftsinteressen von Bilfinger in Konflikt stehen oder stehen könnten - Bilfinger unverzüglich informieren, falls uns ein Interessenskonflikt bekannt wird; dies gilt auch wenn ein Mitarbeiter von Bilfinger eine finanzielle Beteiligung an unserem Unternehmen hat oder in einer anderen Art und Weise mit unserem Unternehmen in Beziehung steht Schutz von Vermögenswerten und Information Als Lieferant von Bilfinger werden wir: - Dazu beitragen, die Vermögenswerte von Bilfinger vor Diebstahl, Zweckentfremdung oder Verschwendung zu schützen - Notwendige Maßnahmen ergreifen, um uns zugänglic...
Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. (1) Ausschließlich gilt die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.