Mahlzeiten Musterklauseln

Mahlzeiten. Die Mahlzeiten werden serviert: Ist beabsichtigt an einer Mahlzeit nicht teilzunehmen, so bitten wir dies rechtzeitig mitzuteilen. Bei Krankheiten oder Behinderungen, die eine Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten nicht zulassen, können die Speisen auf dem Zimmer serviert werden. Bei Abwesenheit über eine Mahlzeit hinweg oder über Nacht wird gebeten, die Mitarbeitenden des Wohnbereichs zu unterrichten.
Mahlzeiten. Im Rahmen der Vollverpflegung werden fünf Mahlzeiten je Tag angeboten. Die Zeiten für die Mahlzeiten sind wie folgt festgelegt: Frühstück (Symposion) 8:10 – 9:15 Uhr Vormittagskaffee/Tee (Café Heuss) nach Vereinbarung Mittagessen (Symposion) 12:30 – 13:15 Uhr Kaffee und Kuchen (Symposion) nach Vereinbarung Abendessen (Symposion) 18:30 – 19:30 Uhr Abweichende Essenszeiten müssen über die Veranstal- tungs-Checkliste (Ziffer 7) gemeldet werden. Sonderkost- wünsche sind mit der Teilnehmendenliste 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn anzumelden. Sonderveranstaltungen, z. B. Empfänge, Büffets o.ä. bedür- fen der vorherigen Absprache und werden gesondert abge- rechnet. Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grund- sätzlich nicht mitgebracht werden.
Mahlzeiten. 8. Einfinden vor Check-In
Mahlzeiten. 7.1. Mahlzeiten an Bord, die der Fahrgast bereits online oder im Scandlines Servicecenter mitgebucht hat, werden in die Scandlines Fährbuchung aufgenommen. Bei Vorlage der Buchungsnummer beim Check-in im Hafen wird für diese Zusatzbuchungen ein Essens-Voucher ausgestellt. Der Voucher ist das Zahlungsmittel für das vorausbestellte Essen an Bord und ist beim Personal des jeweiligen Restaurants an Bord einzulösen.
Mahlzeiten. Die Leistungen im Zusammenhang mit den Mahlzeiten sind in der Beschreibung der Vertrags- leistungen aufgeführt und in der Buchungsbestätigung enthalten. In dieser Beschreibung sind alle Elemente erschöpfend aufgezählt, nicht erwähnte Elemente außerhalb der genannten Mahlzeiten stellen einen zusätzlichen Verzehr zulasten des Kunden dar. Sofern in der Beschreibung der Vertragsleistung nicht anders angegeben, gilt Folgendes: - Halbpension beinhaltet Frühstück und eine Mahlzeit am Tag (entweder Mittag- oder Abendessen) ohne Getränke. Sie beginnt mit dem Frühstück nach der ersten Über- nachtung und endet mit dem Frühstück nach der letzten Übernachtung. - Vollpension beinhaltet Frühstück, Mittag- und Abendessen ohne Getränke. Sie beginnt mit dem Abendessen vor der ersten Übernachtung und endet mit dem Frühstück nach der letzten Übernachtung. - „All Inclusive“-Angebote beinhalten Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie lokale Getränke. Bestimmte Essenszeiten können vorgegeben werden.
Mahlzeiten. Es werden Mahlzeiten angeboten. Die Verpflegung erfolgt in folgendem Umfang: Frühstück, Mittagessen (Montag bis Xxxxxxx für alle nicht berufstätigen Bewohner, für alle an arbeitsfreien Tagen, Wochenende und Feiertagen), Zwischenmahlzeit, Abendessen, ganztägige Getränkeversorgung (Kaffee, Tee, Mineralwasser), als Normalkost oder bei Bedarf: Schonkost bzw. Diätkost nach ärztlicher Anordnung Der Leistungserbringer bietet der Bewohnerin/ dem Bewohner Mahlzeiten an, die dem allgemeinen Stand ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Die Bereitstellung der Mahlzeiten schließt Geschirr und Tischwäsche in üblichem Umfang ein. Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerin/ des Bewohners werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Bewohnerinnen/ Bewohner werden in die Planung der Mahlzeiten mit einbezogen. Bei Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse der Bewohnerinnen/ Bewohner Rücksicht genommen und ihren Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen. Schonkost oder Diäternährung mit ggf. weiteren Zwischenmahlzeiten wird nach jeweiliger ärztlicher Verordnung bereitgestellt.
Mahlzeiten. Wir erwarten verpflichtend, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Frühstuck und Mittagessen von Montag bis Xxxxxxx im Restaurant des Begegnungszentrum HOPE einnehmen. Lebensmittel für indivi- duelles Abendessen und das Wochenende stehen zur Verfügung.
Mahlzeiten. Die Kindertagesstätte Spielhaus Lohme ist laut Leistungsvereinbarung mit den örtlichen Xxxxxx gesetzlich verpflichtet, für alle Kinder eine Vollverpflegung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören ein Obstangebot am Vormittag, ein warmes Mittagessen, ein Vesperangebot sowie ausreichend Getränke über den Tag verteilt. Bei Bedarf wird auch ein Frühstück zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Vollverpflegung tragen die Eltern. Sie werden pro Anwesenheitstag abgerechnet. Die aktuellen Kosten sind in. der Gebührenordnung aufgeführt. Bei Nichtanwesenheit ist das Kind bis spätestens 8.00 Uhr in der Kindertagesstätte abzumelden,da anderenfalls die vollen Verpflegungskosten berechnet werden müssen.
Mahlzeiten. Wenn Mahlzeiten Teil einer Unterbringung sind, hängt die Anzahl der Mahlzeiten von der Anzahl der Übernachtungen ab. Vollpension beinhaltet in der Regel Frühstück, Mittag- und Abendessen. Halbpension beinhaltet in der Regel Frühstück und Mittag- oder Abendessen, je nach Angebot. Unterbringungen, welche Mahlzeiten beinhalten, beginnen in der Regel mit dem Abendessen am Tag der Ankunft im Hotel und enden mit dem Frühstück (Halbpension) oder dem Mittagessen (Vollpension) am Tag der Abreise. Wenn eine oder mehrere Mahlzeiten nicht eingenommen werden, erfolgt keine Rückerstattung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass, sofern nichts anders auf den Neckermann Reisen Buchungskanälen angegeben ist, Getränke nicht in den Mahlzeiten inbegriffen sind. Wenn Trinkwasser nicht zur Verfügung gestellt wird, hat der Kunde die Kosten für den Kauf derselben selbst zu tragen. Eltern werden gebeten, spezielle Nahrung für ihr Baby mitzubringen, da diese nicht immer vor Ort verfügbar ist.
Mahlzeiten. Wir bitten Sie, die Mahlzeiten in den dafür vorgesehenen Räumen einzunehmen. In Krankheits- und Pflegezeiten wird Ihnen das Essen selbstverständlich im Zimmer serviert. Die Mahlzeiten können während der angegebenen Zeiten eingenommen werden: 07.45 Uhr bis 10.00 Uhr Frühstück im Speisesaal 08.00 Uhr bis 09.30 Uhr Frühstück im Aufenthaltsbereich der Wohnbereiche