Mahlzeiten Musterklauseln

Mahlzeiten. Die Mahlzeiten werden serviert: Ist beabsichtigt an einer Mahlzeit nicht teilzunehmen, so bitten wir dies rechtzeitig mitzuteilen. Bei Krankheiten oder Behinderungen, die eine Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten nicht zulassen, können die Speisen auf dem Zimmer serviert werden. Bei Abwesenheit über eine Mahlzeit hinweg oder über Nacht wird gebeten, die Mitarbeitenden des Wohnbereichs zu unterrichten.
Mahlzeiten. Im Rahmen der Vollverpflegung werden fünf Mahlzeiten je Tag angeboten. Die Zeiten für die Mahlzeiten sind wie folgt festgelegt: Frühstück (Symposion) 8:20 – 9:15 Uhr Vormittagskaffee/Tee (Café Heuss) nach Vereinbarung Mittagessen (Symposion) 12:30 – 13:15 Uhr Kaffee und Kuchen (Symposion) nach Vereinbarung Abendessen (Symposion) 18:30 – 19:30 Uhr Abweichende Essenszeiten müssen über die Veranstal- tungs-Checkliste (Ziffer 7) gemeldet werden. Sonderkost- wünsche sind mit der Teilnehmerliste 15 Tage vor Veran- staltungsbeginn anzumelden. Sonderveranstaltungen, z. B. Empfänge, Büffets o.ä. bedür- fen der vorherigen Absprache und werden gesondert abge- rechnet. Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grund- sätzlich nicht mitgebracht werden.
Mahlzeiten. Die Leistungen im Zusammenhang mit den Mahlzeiten sind in der Beschreibung der Vertrags- leistungen aufgeführt und in der Buchungsbestätigung enthalten. In dieser Beschreibung sind alle Elemente erschöpfend aufgezählt, nicht erwähnte Elemente außerhalb der genannten Mahlzeiten stellen einen zusätzlichen Verzehr zulasten des Kunden dar. Sofern in der Beschreibung der Vertragsleistung nicht anders angegeben, gilt Folgendes: - Halbpension beinhaltet Frühstück und eine Mahlzeit am Tag (entweder Mittag- oder Abendessen) ohne Getränke. Sie beginnt mit dem Frühstück nach der ersten Über- nachtung und endet mit dem Frühstück nach der letzten Übernachtung. - Vollpension beinhaltet Frühstück, Mittag- und Abendessen ohne Getränke. Sie beginnt mit dem Abendessen vor der ersten Übernachtung und endet mit dem Frühstück nach der letzten Übernachtung. - „All Inclusive“-Angebote beinhalten Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie lokale Getränke. Bestimmte Essenszeiten können vorgegeben werden.
Mahlzeiten. Einfinden vor Check-In
Mahlzeiten. 7.1. Mahlzeiten an Bord, die der Fahrgast bereits online oder im Scandlines Servicecenter mitgebucht hat, werden in die Scandlines Fährbuchung aufgenommen. Bei Vorlage der Buchungsnummer beim Check-in im Hafen wird für diese Zusatzbuchungen ein Essens-Voucher ausgestellt. Der Voucher ist das Zahlungsmittel für das vorausbestellte Essen an Bord und ist beim Personal des jeweiligen Restaurants an Bord einzulösen. 7.2. Die Buchungsbestätigung oder das Fährticket allein werden nicht als Zahlungsmittel an Bord akzeptiert. Vergessene oder verlorene Essens-Voucher werden nicht erstattet, und es ist auch nicht möglich, den reservierten Tisch und die vorgebuchte Mahlzeit an Bord ohne den gültigen Voucher zu erhalten. 7.3. Um den reservierten Tisch in Anspruch nehmen zu können, bitten wir den Fahrgast, seinen Voucher spätestens 15 Minuten nach Abfahrt im Restaurant einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Fahrgast keinen Anspruch mehr auf die Tischreservierung. Der Essens-Voucher behält jedoch nach wie vor seine volle Gültigkeit für die gebuchte Überfahrt. 7.4. Bei Nichtinanspruchnahme von vorgebuchten Mahlzeiten bleibt der Fahrgast zur Zahlung des hierfür entrichteten Preises verpflichtet, abzüglich ersparter Aufwendungen von Scandlines, falls vorhanden. Der Fahrgast ist angehalten, die Nichtinanspruchnahme vor Reiseantritt Scandlines mitzuteilen.
Mahlzeiten. Wir bitten Sie, die Mahlzeiten in den dafür vorgesehenen Räumen einzunehmen. In Krankheits- und Pflegezeiten wird Ihnen das Essen selbstverständlich im Zimmer serviert. Die Mahlzeiten können während der angegebenen Zeiten eingenommen werden: 07.45 Uhr bis 10.00 Uhr Frühstück im Speisesaal 08.00 Uhr bis 09.30 Uhr Frühstück im Aufenthaltsbereich der Wohnbereiche
Mahlzeiten. Das Angebot der Mahlzeiten richtet sich nach dem gebuchten Umfang und erfolgt zu festgesetzten Zeiten. Während der Belegung müssen geringfügige An- und Abmeldungen von Personen zu den Mahl- zeiten einen Tag vorher bis 9:00 Uhr bei der Einrichtungsleitung erfolgen. Auf Allergien und sonstige Essenswünsche wie vegetarisches oder schweinefleischfreies Essen kann, nach vorheriger Anmeldung, eingegangen werden. Dazu steht eine „Küchenliste“ zur Verfügung, die von der Gruppenleitung im Vorfeld ausgefüllt werden sollte.
Mahlzeiten. Wir erwarten verpflichtend, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Frühstuck und Mittagessen von Montag bis Xxxxxxx im Restaurant des Begegnungszentrum HOPE einnehmen. Lebensmittel für indivi- duelles Abendessen und das Wochenende stehen zur Verfügung.
Mahlzeiten. Die Mahlzeiten werden täglich im Wohn- und Aufenthaltsbereich der Wohngruppen gemeinsam mit den Bewohnern vorbereitet und eingenommen. Bei Krankheit, pflegerischer Notwendigkeit oder auf Wunsch (in letzteren Fällen gegen entsprechende Kostenerstattung) werden die Mahlzeiten selbstverständlich im Zimmer serviert und verabreicht. Der aktuelle Speiseplan hängt im Wohnbereich aus. Der Verpflegungsanspruch ist nicht übertragbar. Selbstverpflegung mit entsprechendem Nachlass an den Heimkosten kann nicht gewährt werden. Gerne können auch Angehörige und Besucher gegen Kostenerstattung an den Mahlzeiten teilnehmen.
Mahlzeiten. Das EC-Gäste- und Tagungshaus Haus Friede ist grundsätzlich ein Haus für Übernachtung und Vollverpflegung. In Ausnahmen gibt es die Möglichkeit Übernachtung/Frühstück zu buchen. Zu allen Mahlzeiten halten wir für Sie ein Buffet bereit. Zur Vermeidung von langen Wartezeiten bitten wir Sie, sich an die für jede Gästegruppe gesondert vorgegebenen Essenszeiten zu halten. Das Mitbringen von eigenen Getränken und Lebensmitteln ist nicht gestattet. Gerne stellen wir Ihnen Getränke auf Kommission zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, in den Gästezimmern Speisen zu verzehren.