Mahnung und Säumnissanktion. Geht der Bericht nicht fristgerecht ein, wird er durch die DFG angemahnt. Bleibt der Bericht weiterhin aus, kann die DFG eine zweijährige Antragssperre aussprechen. Die Antragssperre wird vorzeitig aufgehoben, sobald der Bericht eingereicht wird.
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Mahnung und Säumnissanktion. Geht der Bericht nicht fristgerecht einein (Ziffer 15.3.1), wird er durch die DFG angemahnt. Bleibt der Bericht weiterhin aus, kann die DFG eine zweijährige Antragssperre aussprechenausspre- chen. Die Antragssperre wird vorzeitig aufgehoben, sobald der Bericht eingereicht wird.
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