Mahnungen. Im Falle von Mahnungen des Zahlungsverzugs ist der Überlasser berechtigt, pauschale Mahnspesen (wenn vereinbart) zu fordern. Weiters hat der Nutzer die zur zweckentsprechenden Rechtsver- folgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe zu bezahlen.
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Mahnungen. Im Falle von Mahnungen des Zahlungsverzugs Zahlungsverzuges, ist der Überlasser berechtigt, pauschale berechtigt Mahnspesen (wenn vereinbart) zu fordern. Weiters hat der Nutzer die zur zweckentsprechenden Rechtsver- folgung Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe Höhe, zu bezahlen.
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Mahnungen. Im Falle von Mahnungen des Zahlungsverzugs Zahlungsverzuges, ist der Überlasser berechtigt, berechtigt pauschale Mahnspesen (wenn vereinbart) zu fordern. Weiters hat der Nutzer die zur zweckentsprechenden Rechtsver- folgung Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten bzw. Rechtsanwaltskosten Rechtsanwaltskosten, in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe Höhe, zu bezahlen.
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Mahnungen. Im Falle von Mahnungen des Zahlungsverzugs ist der Überlasser berechtigt, pauschale Mahnspesen (wenn vereinbart) zu fordern. Weiters hat der Nutzer die zur zweckentsprechenden Rechtsver- folgung Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten Inkassokos- ten bzw. Rechtsanwaltskosten in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe zu bezahlen.
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