Mantelbestimmungen. 2 Abweichungen vom Tarifvertrag Die Tarifvertragsparteien sind bei begünstigenden Abweichungen, von den Bestimmungen dieses Tarifvertrags über einen Einzelfall hinaus, rechtzeitig zu informieren. § 3 Arbeitsvertrag und Probezeit (1) Der Arbeitsvertrag einschließlich Nebenabreden bedarf der Schriftform. Die Vertragssprache ist Deutsch. (2) Als Probezeit gelten die ersten sechs Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, dass a) im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart wird oder b) Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis beim selben Arbeitgeber im erlernten Beruf eingestellt werden. § 4 Wiedereinstellung bei Rentenentzug Wird Arbeitnehmern, die nach Vollendung einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren aufgrund Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ausscheiden, vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung die Rente rechtskräftig wieder entzogen, sind sie auf Antrag vorzugsweise wieder einzustellen, sobald ein für sie geeigneter Arbeitsplatz bei dem Arbeitgeber frei ist, bei dem der Arbeitnehmer ausgeschieden ist. § 5
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Mantelbestimmungen. 2 Abweichungen vom Tarifvertrag Die Tarifvertragsparteien sind bei begünstigenden Abweichungen, von den Bestimmungen dieses Tarifvertrags über einen Einzelfall hinaus, rechtzeitig zu informieren. § 3 Arbeitsvertrag und Probezeit
(1) Der Arbeitsvertrag einschließlich Nebenabreden bedarf der Schriftform. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ge- schlossen werden.
(3) Als Probezeit gelten die ersten sechs Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, dass
a) im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart ver- einbart wird oder
b) Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis beim selben Arbeitgeber im erlernten Beruf eingestellt werden. § 4 Wiedereinstellung bei Rentenentzug Wird Arbeitnehmerneinem Arbeitnehmer, die der nach Vollendung einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren aufgrund Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ausscheidenausscheidet, vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung die Rente rechtskräftig rechts- kräftig wieder entzogen, sind sie ist er auf Antrag vorzugsweise wieder einzustellen, sobald ein für sie ihn geeigneter Arbeitsplatz bei dem Arbeitgeber frei ist, bei dem der Arbeitnehmer ausgeschieden ausge- schieden ist. § 5
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Mantelbestimmungen. 2 Abweichungen vom Tarifvertrag Die Tarifvertragsparteien sind bei begünstigenden Abweichungen, von den Bestimmungen dieses Tarifvertrags über einen Einzelfall hinaus, rechtzeitig zu informieren. § 3 Arbeitsvertrag und Probezeit
(1) Der Arbeitsvertrag einschließlich Nebenabreden bedarf der Schriftform. Die Vertragssprache Vertrags- sprache ist Deutsch.
(2) Als Probezeit gelten die ersten sechs Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, dass
a) im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart ver- einbart wird oder
b) Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis beim selben Arbeitgeber im erlernten Beruf eingestellt werdenwer- den. § 4 Wiedereinstellung bei Rentenentzug Wird Arbeitnehmern, die nach Vollendung einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren aufgrund Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ausscheiden, vor Erreichen Errei- chen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung die Rente rechtskräftig wieder entzogen, sind sie auf Antrag vorzugsweise wieder einzustellen, sobald ein für sie geeigneter Arbeitsplatz bei dem Arbeitgeber frei ist, bei dem der Arbeitnehmer ausgeschieden ausgeschie- den ist. § 5
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Mantelbestimmungen. 2 Abweichungen vom Tarifvertrag Die Tarifvertragsparteien sind bei begünstigenden Abweichungen, von den Bestimmungen dieses Tarifvertrags über einen Einzelfall hinaus, rechtzeitig zu informieren. § 3 Arbeitsvertrag und Probezeit
(1) Der Arbeitsvertrag einschließlich Nebenabreden bedarf der Schriftform. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes geschlossen werden. Dem Arbeitnehmer sowie dem Betriebsrat - im Rahmen der Mitbestimmung - sind der Sach- grund der Befristung mitzuteilen.
(3) Als Probezeit gelten die ersten sechs Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, dass
a) im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart wird oder
b) Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis Ausbil- dungsverhältnis beim selben Arbeitgeber im erlernten Beruf eingestellt werden. § 4 Wiedereinstellung bei Rentenentzug Wird Arbeitnehmerneinem Arbeitnehmer, die der nach Vollendung einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren aufgrund Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ausscheidenausscheidet, vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung die Rente rechtskräftig wieder entzogen, sind sie ist er auf Antrag vorzugsweise wieder einzustellen, sobald ein für sie ihn geeigneter Arbeitsplatz bei dem Arbeitgeber frei ist, bei dem der Arbeitnehmer ausgeschieden ist. § 5.
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