Mantelbestimmungen. 2 Abweichungen vom Tarifvertrag Die Tarifvertragsparteien sind bei begünstigenden Abweichungen, von den Bestimmungen dieses Tarifvertrags über einen Einzelfall hinaus, rechtzeitig zu informieren. § 3 Arbeitsvertrag und Probezeit
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Basistarifvertrag