Maßgebliche Bedingungen Musterklauseln

Maßgebliche Bedingungen. 1. Diese Einkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (nachfolgend gemeinsam „Lieferant“ genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
Maßgebliche Bedingungen. (1) Für unsere Einkäufe, Bestellungen und Aufträge gelten ergänzend zu den individuellen Vertragsvereinbarungen, unserem Rahmenliefer- vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich diese All- gemeinen Einkaufsbedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Verkäufer, Lieferanten, Dienst- und Werkleis- ter, nachfolgend Lieferant genannt. Entgegenstehende oder abwei- chende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten die Lieferung bzw. Leis- tung vorbehaltlos annehmen.
Maßgebliche Bedingungen. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Deutschen Ärzteverlag GmbH (im Folgenden Veranstal- ter genannt) und der Firma, die im Rahmen des Kongresses „Operation Karriere“ eine Standfläche bucht (im Folgenden Aussteller genannt).
Maßgebliche Bedingungen. 1.1 Unsere Bestellungen und Abschlüsse richten sich nach diesen Einkaufsbedingungen und sonstigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen. Hiervon abweichenden Allgemeinen Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten widersprechen wir hiermit; sie gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen oder Lieferungen/Leistungen des Lieferanten vor behaltlos annehmen oder Zahlungen leisten, ausgenommen sind Regelungen in den Lieferbedingungen des Lieferanten über den Eigentumsvorbehalt und die Konzernverrechnung; diese werden anerkannt. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für unsere künftigen Bestellungen und Abschlüsse, selbst wenn darauf im Einzelfall nicht besonders hingewiesen werden sollte.
Maßgebliche Bedingungen a) die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) finden ausschließlich Anwendung auf alle Einkäufe der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH („SKW“). Sie gelten für den Einkauf von Produktionsmaterial (insbesondere Rohstoffe) nd für den Einkauf von Ersatzteilen, Werkzeugen oder Maschinen sowie sonstigen Produkten jeder Art (insgesamt die „Produkte“), sofern die Anwendbarkeit einer der folgenden Bestim- mungen dieser Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklic auf einzelne oder bestimm e Arten von Einkaufsgegenständen beschränkt ist. Durch die Lieferung seiner Produkte an SKW akzeptiert der Lieferant die vorliegenden AEB.
Maßgebliche Bedingungen. 1. Für alle Lieferungen gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Lieferverträge zwi- schen dem Käufer und dem Verkäufer kommen nur dann zustande, wenn der Verkäufer den Liefervertrag schriftlich bestätigt hat. Abänderungen oder Ergänzungen der getroffe- nen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Ver- käufers.
Maßgebliche Bedingungen. (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte miteinander und auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.
Maßgebliche Bedingungen. 1. Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) finden ausschließlich Anwendung auf alle Einkäufe der RYBU GmbH. Sie gelten in gleichem Maße für den Einkauf von Produktionsmaterial wie für den Einkauf von Ersatzteilen, Werkzeugen oder Maschinen sowie sonstigen Produkten jeder Art (insgesamt die „Produkte“), sofern die Anwendbarkeit einer der folgenden Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich auf einzelne oder bestimmte Arten von Einkaufsgegenständen beschränkt ist. Durch die Lieferung seiner Produkte an RYBU akzeptiert der Lieferant die vorliegenden AEB.
Maßgebliche Bedingungen a) Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) finden ausschließlich Anwendung auf alle Einkäufe der deutschen Gesellschaften der HÖRMANN Automotive („HÖRMANN“). Sie gelten in gleichem Maße für den Einkauf von Produktionsmaterial (zum Zweck der eigenen Serienproduktion von HÖRMANN, insbesondere Rohstoffe, Materialien, Baugruppen, Teile umfassend) wie für den Ein- kauf von Ersatzteilen, Werkzeugen oder Maschinen sowie sonstigen Produkten jeder Art (insgesamt die „Produkte“), sofern die Anwendbarkeit einer der folgenden Bestimmungen dieser Einkaufsbedin- gungen nicht ausdrücklich auf einzelne oder bestimmte Arten von Einkaufsgegenständen beschränkt ist. Durch die Lieferung seiner Produkte an HÖRMANN akzeptiert der Lieferant die vorliegenden AEB.