Maßgebliche Bedingungen Musterklauseln

Maßgebliche Bedingungen a) Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen („AEB“) finden ausschließlich Anwendung auf alle Einkäufe der deutschen Gesellschaften des MAHLE Konzerns („MAHLE“). Sie gelten in gleichem Maße für den Einkauf von Produktions- material (zum Zweck der eigenen Serienproduktion von MAHLE, insbesondere Rohstoffe, Materialien, Baugruppen, Teile umfassend) wie für den Einkauf von Ersatzteilen, Werkzeugen oder Maschinen so- wie sonstigen Produkten jeder Art (insgesamt die „Produkte“), sofern die Anwendbarkeit einer der folgenden Bestimmungen dieser Einkaufsbedingun- gen nicht ausdrücklich auf einzelne oder bestimmte Arten von Einkaufsgegenständen beschränkt ist. Durch die Lieferung seiner Produkte an MAHLE ak- zeptiert der Lieferant die vorliegenden AEB. b) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn, dass sie von MAH- LE ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AEB gelten auch in allen Fällen, in denen MAHLE die Lieferungen des Lieferanten annimmt, ohne seinen von diesen AEB abweichenden Bedingun- gen (gleich ob MAHLE von ihnen Kenntnis hat oder nicht) zu widersprechen. Xxxxx Bezugnahmen oder Hinweisen des Lieferanten auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. c) Diese AEB gelten auch für alle künftigen Ge- schäfte mit dem Lieferanten. d) Die Bestimmungen dieser AEB gelten neben allen sonstigen etwaigen Vereinbarungen, welche die Parteien zusätzlich schließen, z.B. Rahmenbe- lieferungsvertrag, Qualitätsvereinbarung.
Maßgebliche Bedingungen. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Deutschen Ärzteverlag GmbH (im Folgenden Veranstal- ter genannt) und der Firma, die im Rahmen des Kongresses „Operation Karriere“ eine Standfläche bucht (im Folgenden Aussteller genannt).
Maßgebliche Bedingungen. 1.1 Unsere Bestellungen und Abschlüsse richten sich nach diesen Einkaufsbedingungen und sonstigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen. Hiervon abweichenden Allgemeinen Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten widersprechen wir hiermit; sie gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen oder Lieferungen/Leistungen des Lieferanten vor behaltlos annehmen oder Zahlungen leisten, ausgenommen sind Regelungen in den Lieferbedingungen des Lieferanten über den Eigentumsvorbehalt und die Konzernverrechnung; diese werden anerkannt. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für unsere künftigen Bestellungen und Abschlüsse, selbst wenn darauf im Einzelfall nicht besonders hingewiesen werden sollte. 1.2 Werden für eine bestimmte Bestellung besondere, von diese Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen vereinbart, so gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen nachrangig und ergänzend.
Maßgebliche Bedingungen. Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (nachfolgend gemeinsam "Lieferant" genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Anderslautende Bestimmungen und Geschäftsbedingungen – soweit sie nicht in dieser gesamten Bestellung festgelegt sind – gelten nicht.
Maßgebliche Bedingungen. 1.1 Für unsere Einkäufe, Bestellungen und Aufträge gelten ergän- zend zu den individuellen Vertragsvereinbarungen, unserem Rahmenliefervertrag und den gesetzlichen Bestimmungen aus- schließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen für den ge- samten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Verkäufer, Lieferanten, Dienst- und Werkleister, nachfolgend Lieferant ge- nannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten aus- drücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen ab- weichenden Bedingungen des Lieferanten die Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos annehmen. 1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten im Falle einer laufenden Geschäftsverbindung auch für alle zukünftigen Verträge.
Maßgebliche Bedingungen. 1.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Käufer richten sich ausschließlich nach den folgenden Einkaufs- bedingungen. 1.2 Entgegenstehenden Bedingungen des Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.3 Die vorbehaltlose Annahme von Produkten oder Dienst- leistungen (nachfolgend einheitlich als „Vertragsgegen- stand“ bezeichnet) oder die widerspruchslose Bezahlung durch den Käufer bedeutet in keinem Fall die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten. 1.4 Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
Maßgebliche Bedingungen. Ergänzend zu den individuellen Vertragsvereinbarungen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr mit Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (nachfolgend gemeinsam „Lieferant” genannt), sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferbeziehungen. Andere AGB werden weder durch vorbehaltlose Annahme von Lieferungen oder Leistungen noch deren Bezahlung durch uns Vertragsinhalt. Änderungen oder Ergänzungen aller vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung durch uns. Verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit oder Lieferfähigkeit des Lieferanten in einem Umfang, der die Erfüllung des Vertrages gefährdet oder stellt der Zulieferer seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, besteht für uns ein Rücktrittsrecht, das auch nur teilweise ausgeübt werden kann. Eine Auftragsübergabe an Dritte ohne unsere Einwilligung ist untersagt und berechtigt uns zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Xxxxxxxxxxxxx. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen.
Maßgebliche Bedingungen. 1. Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) finden ausschließlich Anwendung auf alle Einkäufe der RYBU GmbH. Sie gelten in gleichem Maße für den Einkauf von Produktionsmaterial wie für den Einkauf von Ersatzteilen, Werkzeugen oder Maschinen sowie sonstigen Produkten jeder Art (insgesamt die „Produkte“), sofern die Anwendbarkeit einer der folgenden Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich auf einzelne oder bestimmte Arten von Einkaufsgegenständen beschränkt ist. Durch die Lieferung seiner Produkte an RYBU akzeptiert der Lieferant die vorliegenden AEB. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn, dass sie von RYBU ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AEB gelten auch in allen Fällen, in denen RYBU die Lieferungen des Lieferanten annimmt, ohne seinen von diesen AEB abweichenden Bedingungen (gleich ob RYBU von ihnen Kenntnis hat oder nicht) zu widersprechen. Xxxxx Bezugnahmen oder Hinweisen des Lieferanten auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 3. Diese AEB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. 4. Die Bestimmungen dieser AEB gelten neben allen sonstigen etwaigen Vereinbarungen, welche die Parteien zusätzlich schließen, z.B. Rahmenbelieferungsvertrag, Qualitätsvereinbarung.
Maßgebliche Bedingungen. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Deutschen Ärzteverlag GmbH (im Folgenden Veranstal- ter genannt) und der Firma, die im Rahmen des Kongresses „MT next steps“ eine Standfläche bucht (im Folgenden Aussteller genannt).
Maßgebliche Bedingungen. 1.1. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BAUERFEIND-Gruppe (im folgenden „BAUERFEIND“ genannt). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nur an, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. 1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferungen des Lieferanten vorbehaltlos annehmen. Bezugnahmen oder Hinweisen des Lieferanten auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.3. Sobald diese allgemeinen Einkaufsbedingungen einem mit dem Lieferanten abgeschlossenen Rechtsgeschäft zugrundegelegen sind, gelten sie unter Ausschluss abweichender Bedingungen des Lieferanten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen dieses Lieferanten an BAUERFEIND, sofern BAUERFEIND keine anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundelegt oder anderes zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wird. 1.4. Die Regelungen und Bestimmungen der allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch entsprechend für Bestellungen von anderen Gesellschaften der Bauerfeind-Gruppe, vorausgesetzt die Gesellschaft hat spätestens bei der Bestellung ausdrücklich auf allgemeinen Einkaufsbedingungen Bezug genommen. 1.5. Zur, für den Lieferanten verbindlichen Einbeziehung dieser Einkaufsbedingungen sind alle derzeitigen und zukünftigen Unternehmensgesellschaften berechtigt. Zur Einbeziehung der Einkaufsbedingungen bei einer Bestellung durch eine Gesellschaft ist die Überlassung der Einkaufsbedingungen an den Lieferanten nicht erforderlich. Dem Lieferanten gelten die Bedingungen als bekannt. Bei Einbeziehung der Einkaufsbedingungen bei Bestellungen durch einzelne Gesellschaften wird allein die betreffende Gesellschaft und der Lieferant berechtigt und verpflichtet. Eine Gesellschaft wird durch die Einbeziehung durch andere Gesellschaften weder verpflichtet, noch haftet eine Gesellschaft in irgendeiner Form für die Bestellungen der anderen Gesellschaften. Genauso wenig haften die Gesellschaften, welche diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gegenüber dem Lieferanten einbezogen haben für die Verpflichtungen anderer Gesellschaften aus deren Einbeziehung der Bedingungen. Trifft die jeweilige Gesellschaft in ihrer Bestellung Bestimmungen, welche im Widerspruch zu vorliegenden Bed...