Bestellungen und Aufträge Musterklauseln

Bestellungen und Aufträge. 2.1. Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns. 2.2. Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens 14 Kalendertage beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant wird uns die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung gem. Satz 1, schriftlich anzeigen. 2.3. Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen, vom Lieferanten zu vertretenen Umständen (wie z.B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können oder sich die Vermögensverhältnisse des Lieferanten nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung nicht zu rechnen ist. 2.4. Wird der Lieferant als Subunternehmer der TERRITORY bei den für deren Kunden durchgeführten Projekten tätig, dann ist TERRITORY durch den Vertrag mit ihrem Kunden an bestimmte Vorgaben gebunden, die nicht verhandelbar sind. Der Kunde und dessen Anforderungen, etwa seine Einkaufsbedingungen, werden dem Lieferanten im Vorfeld einer Auftragserteilung bekannt gegeben. Im Rahmen des Vertragszwecks erhält TERRITORY vom Lieferanten dauerhaft, räumlich und zeitlich unbeschränkt sowie übertragbar alle Nutzungs- und Bearbeitungsrechte, die erforderlich sind, um die...
Bestellungen und Aufträge. (1) Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten die Bestellungen des Käufers als verbindliche Angebote. Enthalten die Angebote des Käufers nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist, hält dieser sich hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten des Angebots einschließlich der Be- stellunterlagen hat der Verkäufer den Käufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuwei- sen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen. (2) Der Käufer ist berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mittei- lung mit einer Frist von mindestens fünf (5) Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, soweit diese Ände- rungen durch den Verkäufer ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Verkäufers ohne erhebli- chen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens zehn (10) Werktage beträgt. Der Käufer wird dem Verkäufer die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Verkäufers mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Verkäufer wird dem Käufer die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Lieferter- min, mindestens jedoch innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Zugang der Mitteilung des Käufers schriftlich anzeigen. (3) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind die in den Bestellungen ausgewiesenen Preise bindend. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne eventuell anfallende gesetzliche Umsatzsteuer. (4) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung und Transport an die im Vertrag ge- nannte Versandanschrift einschließlich Verpackung ein. (5) Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht einschließt und die Vergütung für die – nicht nur leihweise zur Verfügung gestellte – Verpackung nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist diese zum nachw...
Bestellungen und Aufträge. (1) Vertragsgegenstand einer Bestellung wird lediglich der durch SEW in Schriftform mitgeteilte Inhalt. Mündlich und/oder telefo- nisch erteilte Aufträge, Zusätze oder sonstige Vereinbarungen vor, bei oder nach Vertragsschluss werden erst durch eine schrift- liche Bestätigung von SEW wirksam. (2) Die Schriftform im Sinne dieser AEB wird auch durch die Übermittlung eines Textes per Telefax, per E-Mail oder durch Datenfernübertragung erfüllt. (3) Die Bestellung von SEW gilt frühestens mit schriftlicher Ab- gabe oder Bestätigung als verbindlich. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler in der Bestellung oder in Bestellunterlagen begründen keine Verpflichtung. (4) Der Verkäufer hat Bestellungen von SEW innerhalb einer (1) Woche nach Zugang der Bestellung in Textform zu bestätigen. SEW ist nach Ablauf der Frist nicht mehr an die Bestellung ge- bunden. (5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kostenvor- anschläge des Verkäufers stets verbindlich und von SEW nicht zu vergüten.
Bestellungen und Aufträge. 2.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind für PED unentgeltlich. Geht dem Angebot eine Anfrage von PED voraus, ist auf Abweichungen zur Anfrage deutlich hinzuweisen. PED behält sich vor, Angebote von der Prüfung auszuschließen bzw. zurückzuweisen, die keine ausreichenden Bindefristen enthalten. 2.2. Auf offensichtliche Irrtümer (etwa Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Lieferant PED zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung hinzuweisen. 2.3. Ist die Bestellung ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages, muss die Annahme der Bestellung innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist oder mangels einer solchen in angemessener Frist erfolgen, sonst ist PED an die Bestellung nicht mehr gebunden. PED erwartet vom Lieferanten eine Auftragsbestätigung in der Form, in der die Bestellung erteilt worden ist. Zum Vertragsabschluss kommt es nicht, wenn die Auftragsbestätigung verstätet erteilt wird oder Abweichungen zur Bestellung enthält.
Bestellungen und Aufträge. Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schrift- liche Mitteilung zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehen- den, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten, die er vorab mit uns abgestimmt hat. Wir sind berechtigt, den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes zu kündigen, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Ver- tragsschluss eingetretenen Umständen nicht mehr verwenden können. Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von ihm erbrachte Teilleistung vergüten.
Bestellungen und Aufträge a) Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens sieben Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens vier Wochen beträgt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. b) Wir sind berechtigt, den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes zu kündigen, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen nicht mehr verwenden können. Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von ihm erbrachte Teilleistung vergüten. c) Mit der Annahme unserer Bestellung bestätigen Sie, dass die geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes und Einfuhrlandes eingehalten werden. Sofern das Bestimmungsland bekannt ist, gilt vorher genanntes ebenfalls.
Bestellungen und Aufträge. (1) Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran eine Woche nach dem Datum des Angebotes gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns. (2) Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens zwei Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens fünf Kalendertage beträgt. (3) Wir sind berechtigt, den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes zu kündigen, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen nicht mehr verwenden können. Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von ihm erbrachte Teilleistung vergüten.
Bestellungen und Aufträge. 2.1. Der Lieferant ist gehalten, eine Bestellung von Olympus innerhalb der von Olympus gesetzten Frist entweder schriftlich (Auftragsbestätigung) oder durch vorbehaltlose Erbringung der Leistung (Lieferung) anzunehmen. Sofern das Angebot von Olympus keine ausdrückliche Bindungsfrist enthält, hält sich Olympus hieran für eine Dauer von 2 Wochen nach dem Datum des Angebotes gebunden. Massgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung bei Olympus. Eine verspätete oder das Angebot ändernde Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot, das der Annahme durch Olympus bedarf. 2.2. Angebote sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Bestellungen oder Änderungen der Bestellung sind nur dann verbindlich, wenn sie von Olympus schriftlich bestätigt sind. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. 2.3. Blosse Preisanfragen von Olympus sind freibleibend und nur als Aufforderung an den Lieferanten zu verstehen, seinerseits ein Angebot abzugeben. 2.4. Hat Olympus den Lieferanten über den Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung unterrichtet, so ist der Lieferant verpflichtet, Olympus unverzüglich zu informieren, falls die Lieferung oder Leistung des Lieferanten nicht geeignet ist, diesen Verwendungszweck zu erfüllen. In diesem Fall ist Olympus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne seinerseits Schadensersatz leisten zu müssen. 2.5. Der mit einer Bestellung zusammenhängende Schriftverkehr ist vom Lieferanten nur mit der Abteilung von Olympus, die die Bestellung erteilt hat, unter Angabe der Bestellnummer, Bestelldatum und sonstigen Bestellkennzeichen zu führen. 2.6. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Lieferungen und Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
Bestellungen und Aufträge. 1. Unsere Bestellungen gelten frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen. 2. Soweit unsere Bestellungen nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran 10 Tage nach dem Datum der Bestellung gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.
Bestellungen und Aufträge. (1) Bestellungen und Lieferabrufe sowie deren Annahme, Änderung und Ergänzung bedürfen der Textform, es sei denn, es ist eine strengere Form vereinbart oder zwingend vorgeschrieben. Die Übermittlung der jeweiligen Dokumente kann über Datenfernübertragung erfolgen. (2) Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergän- zungen dieser AEB – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Auftraggeber in Textform, es sei denn, es ist eine strengere Form vereinbart. Dies gilt auch für die Auf- hebung dieses Formerfordernisses. (3) Die Annahme jeder Bestellung ist vom Auftragnehmer unverzüglich nach Eingang, spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang zu bestätigen. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Ein-Wochen-Frist keine Annahme der Bestellung, ist der Auftraggeber nicht mehr an die Bestellung gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme der Bestellung ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber. (4) Auf Irrtümer und Unklarheiten in der Bestellung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer unverzüglich hinzuweisen. Jede Abweichung der Bestellannahme von der Bestellung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung des Auftraggebers. (5) Die Lieferabrufe des Auftraggebers im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung oder im Rahmen der bestehenden Rahmenliefervereinbarungen werden verbindlich, wenn der Auftragnehmer nicht binnen zwei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht. (6) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Ort der vom Auftraggeber genannten Lieferanschrift, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.