Mehrkosten. Im Falle einer versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung erstattet der Versicherer den Versicherten auch alle angemessenen und notwendigen Mehrkosten, die diese nach Zustimmung des Versicherers für die provisorische Aufrechterhaltung oder zur Beschleunigung der Wiederherstellung des Betriebes aufwenden. Mehr- kosten sind Kosten, die zusätzlich zu den gewöhnlichen Kosten der Fortführung des versicherten Betriebes aufgewandt werden müssen, um eine versicherte Cyber-Betriebsunterbrechung zu verhindern oder zu verkürzen. Angemessen sind Mehrkosten, wenn sie sich im Verhältnis zu der versicherten Betriebsunter- brechung als erheblich günstiger darstellen.
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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung