Versicherte Mehrkosten. Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch
Versicherte Mehrkosten a) Versichert sind die im Versicherungsvertrag im einzelnen bezeichneten zeitabhängigen aa und zeitunabhängigen bb Mehrkosten.
Versicherte Mehrkosten. Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungs- summe die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wieder- herstellungsbeschränkungen und Mehrkosten durch Preissteigerun- gen. Die vereinbarte Versicherungssumme gemäß Satz 1 wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß Satz 1 versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Scha- den betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
Versicherte Mehrkosten. Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstan- denen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wieder- herstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Scha- den betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt.
Versicherte Mehrkosten. Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstan- denen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch Die Höchstentschädigung für Mehrkosten infolge behördlicher Wie- derherstellungsbeschränkungen beträgt je Versicherungsfall insge- samt 30 % der Versicherungssumme. Diese Begrenzung gilt nicht für Neubauten während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Beginn der Bezugsfertigkeit.
Versicherte Mehrkosten. Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendun- gen für notwendige Mehrkosten durch
Versicherte Mehrkosten. Versichert ist jede Art von zeitabhängigen Mehrkosten für die Benutzung fremder Grundstücke, Gebäude, Räume, Anlagen oder Einrichtungen, Inanspruchnahme von Lohn-Dienstleistungen, zur Erhaltung des Kundenstamms erforderlichen Maßnahmen, zusätzlichen Personalkosten, Vergabe von Lohndienstleistungen an Fremdbetriebe.
Versicherte Mehrkosten. 4. Sachverständigenverfahren
Versicherte Mehrkosten a) Versichert sind zeitabhängige (aa)) und zeitunabhängige (bb)) Mehrkosten.
Versicherte Mehrkosten. 2.3.1 Kosten durch eine nachhaltige Gestaltung des Gartens Gestaltet der Versicherungsnehmer den Garten nach einem Versicherungs- fall gemäß Ziffer 2.1 nachhaltig um, so erhöht sich die Entschädigungsleis- tung um bis zu 20 % für die Kosten der Umgestaltung, sofern sie nachweis- lich tatsächlich angefallen sind. Nachhaltige Gestaltungen des Gartens sind: ⏹ Anlage einer Bienen- und Hummelwiese ⏹ Anschaffung Insektenhotel, Vogelkasten oder Bienenstock ⏹ Rückbau Steingarten/Kiesgarten ⏹ Anlage Kompost-Station ⏹ Rückbau Zäune und Anlage von Hecken ⏹ Bau einer Teichanlage ⏹ Wassertränken für Tiere aller Art ⏹ Umbau eines Ziergartens in einen Nutzgarten Nach Rücksprache mit dem Versicherer können weitere Umgestaltungen als nachhaltig gelten.