Mehrkosten. 4.5.1 Dies sind zeitabhängige Aufwendungen, die im Betrieb des Versicherungsnehmers normalerweise nicht entstehen und nach ei- nem Versicherungsfall zur Fortführung des versicherten Betriebes oder Sicherung seiner zukünftigen Leistung aufgewendet werden müssen. Hierunter fallen keine Schadenminderungsaufwendungen gemäß Ziffer
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