Common use of Mehrkosten Clause in Contracts

Mehrkosten. 4.5.1 Dies sind zeitabhängige Aufwendungen, die im Betrieb des Versicherungsnehmers normalerweise nicht entstehen und nach ei- nem Versicherungsfall zur Fortführung des versicherten Betriebes oder Sicherung seiner zukünftigen Leistung aufgewendet werden müssen. Hierunter fallen keine Schadenminderungsaufwendungen gemäß Ziffer 4.5.2 Zeitabhängige Mehraufwendungen sind insbesondere 4.5.2.1 Maßnahmen zur Erhaltung von Marktanteilen; 4.5.2.2 Inanspruchnahme von Lohn- oder Dienstleistungen; 4.5.2.3 Benutzung fremder Grundstücke, Gebäude, Räume, Anlagen und Einrichtungen; 4.5.2.4 vorübergehende Installation von Telefon-, Fernschreib- und EDV-Einrichtungen; 4.5.2.5 Einstellung von Personal; 4.5.2.6 Inanspruchnahme von zusätzlichen Transporten und Beförde- rungen des Personals.

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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)