Meldepflicht, Arztzeugnis. 1 Jede Arbeitsunfähigkeit ist der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten sofort zu melden. Dauert die Abwesenheit länger als fünf Arbeitstage, hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unaufgefordert ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, syndicom.ch
Meldepflicht, Arztzeugnis. 1 Jede Arbeitsunfähigkeit ist der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten vorgesetzten Person sofort zu melden. Dauert die Abwesenheit länger als fünf Arbeitstage, hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unaufgefordert ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen.
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Samples: gav-service.ch, www.post.ch
Meldepflicht, Arztzeugnis. 1 Jede Arbeitsunfähigkeit ist der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten sofort zu melden. Dauert die Abwesenheit länger als fünf Arbeitstage, hat die Mitarbeiterin Mitar- beiterin oder der Mitarbeiter unaufgefordert ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen. 2 In besonderen Fällen kann die Arbeitgeberin für Absenzen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bereits ab dem ersten Abwesenheitstag verlangen.
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Samples: gav-service.ch
Meldepflicht, Arztzeugnis. 1 Jede Arbeitsunfähigkeit ist der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten sofort zu melden. Dauert die Abwesenheit länger als fünf Arbeitstage, hat die Mitarbeiterin Mitarbei- terin oder der Mitarbeiter unaufgefordert ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen. 2 In besonderen Fällen kann die Arbeitgeberin für Absenzen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bereits ab dem ersten Abwesenheitstag verlangen.
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Samples: syndicom.ch
Meldepflicht, Arztzeugnis. 1 Jede Arbeitsunfähigkeit ist der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten Führungsperson sofort zu melden. Dauert die Abwesenheit länger als fünf Arbeitstage, hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unaufgefordert ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Postfinance Ag