Common use of Meldung der Versicherungssumme Clause in Contracts

Meldung der Versicherungssumme. 4.1 Das Versicherungsjahr hat dem Geschäftsjahr zu entsprechen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres den nach seinen Geschäftsbüchern im abgelaufenen Geschäftsjahr zu melden, welchen Betriebsgewinn und welche Kosten gemäß SVIP-ABS Teil C Ziffer 5 im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftet wurden.

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