Zusatzrisiken Musterklauseln
Zusatzrisiken. Folgende Zusatzrisiken können im Rahmen der Privat- Haftpflichtversicherung vereinbart werden: – Zusatzbaustein Sorglospaket mit diversen Leistungs- verbesserungen und -erweiterungen, – Zusatzbaustein Ausfalldeckung Plus zur Erweiterung des bestehenden Forderungs-Ausfalldeckung, – Zusatzbedingungen für die Diensthaftpflicht für Lehrer (Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Lehrer gemäß Dienst-HV-Lehrer 2018 für ange- stellte / beamtete Lehrer oder freiberufliche Lehrer, die allein unterrichten und nicht Inhaber besonderer Unterrichtsräume, Plätze oder Fahrzeuge sind; das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln ist je Tarif mit- versichert).
Zusatzrisiken. Bauen mit eigener Leistung (Selbsthilfe bei Bauausführung, Planung, Bauleitung) Bauausführung ⭘ Planung und/oder Bauleitung ⭘ - nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz ✓ - Kfz mit nicht mehr als 6 km/h ✓ - Kfz mit mehr als 6 km/h (Zusatzdeckung) ⭘ - selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit nicht mehr als 20 km/h ✓ - selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr als 20 km/h (Zusatzdeckung) ⭘ - Kraftfahrzeuganhänger ✓ - Ersatzleistung für Sach- und Vermögensschäden bis 1.000.000 EUR ✓ - aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie von Persönlichkeits- und Namensrechten bis 500.000 EUR ✓ - Ersatzleistung bis 100.000 EUR ✓ - Selbstbeteiligung: 250 EUR ✓ ✓ = mitversichert im Rahmen der Versicherungssumme ⭘ = individuell versicherbar Leistungsübersicht für die Haftpflichtversicherung für Bauherren (gewerblich) RBE Bau-Haus Top Fassung September 2021 / ▇▇-▇▇▇-▇▇▇▇ Umwelthaftpflicht-Basisversicherung / Umweltschadens-Basisversicherung ------ --- Umweltschaden-Regressrisiko ✓ Lagerung von Heizöl zum Eigenverbrauch ⭘ Lagerung von Altöl in bauartzugelassenen Anlagen ⭘ Kleingebinde, Einzelbehältnis bis 250 l/kg, Gesamtfassungsvermögen bis 5.000 l/kg ✓ Fett-, Stärke- und Leichtstoffabscheider (Benzin-/Ölabscheider) einschließlich Kfz-Waschplatz ✓ Einleitung von häuslichen Abwässern und Oberflächenabwässern in öffentliche Abwasserkanäle sowie Versickerung von Regenwasser ✓ Betriebsmittel in Kfz/Maschinen ✓ Abfallcontainer für eigene Zwecke (nur unkontaminierte Abfälle aus dem versicherten Betrieb) ✓ Gastanks unter 3 t ✓ Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls, Ersatzleistung bis 500.000 EUR, Selbstbeteiligung: 2.500 EUR ✓ Zusätzlich mitversichert in der Umweltschadens-Basisversicherung, Selbstbeteiligung: 2.500 EUR ✓ -- - - Ausgleichssanierung, Ersatzleistung bis 500.000 EUR ✓ Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken, an fremden Gewässern (außer Grundwasser) und an fremden Böden ✓ Schäden am Grundwasser, an der Biodiversität auf eigenem Grundstück, an eigenen Gewässern und am eigenen Boden (nur bei Gefahr für die menschliche Gesundheit), Ersatzleistung bis 250.000 EUR ✓ Schäden am eigenen Boden wegen schädlicher Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (Bodenkasko), einschließlich Kontamination durch unbekannte Dritte, Ersatzleistung bis 250.000 EUR, Selbstbeteiligung: 5.000 EUR ⭘ ✓ = mitversichert im Rahmen der Versicherungssumme ⭘ = individuell versicherbar
Zusatzrisiken. 1. Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haft- pflicht des Halters von Tieren, die bei der Veranstaltung eingesetzt werden in dieser Eigenschaft
1.1 Eingeschlossen sind - abweichend von Ziffer 7.4 SVAHB - gegenseitige Ansprüche der Versicherten untereinander.
1.2 Besteht für einen unter diesen Versicherungsvertrag geltend gemachten Schaden auch unter einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz, so sind Versicherungsnehmer und versicherte Personen verpflichtet, den Schaden zunächst unter dem anderweitigen
2. Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Einsatz von versicherungspflichtigen und nicht versicherungs- pflichtigen Kraftfahrzeugen im Rahmen der versicherten Veran- staltung - abweichend von Pos. Ziffer IV der Risikobeschreibungen, Besonderen Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversiche- rung von Vereinen (RBE Vereine Top)
2.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Veranstal- ter, die Halter und die mitwirkenden Teilnehmer.
2.2 Eingeschlossen sind - abweichend von Ziffer 7.4 SVAHB - gegenseitige Ansprüche der Versicherten untereinander.
2.3 Besteht für einen unter diesen Versicherungsvertrag geltend gemachten Schaden auch unter einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz, so sind Versicherungsnehmer und versicherte Personen verpflichtet, den Schaden zunächst unter dem anderweitigen Versicherungsvertrag geltend zu machen. Die Leistungspflicht des Versicherers unter diesem Vertrag besteht nur, wenn und insoweit der anderweitige Versicherer für den Schaden nicht leistet. Kommt es zu einer Leistung aus diesem Versicherungsvertrag, weil der Versicherer des anderweitigen Versicherungsvertrages seine Leistungspflicht gegenüber der Versicherungsnehmerin oder einer versicherten Person bestreitet, so sind diese verpflichtet, etwaige Ansprüche aus dem anderweitigen Versicherungsvertrag an den Versicherer dieses Vertra- ges abzutreten.
Zusatzrisiken. 1. Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht des Halters von Tieren, die bei der Veranstaltung eingesetzt werden in dieser Eigenschaft
2. Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Einsatz von versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen im Rahmen der versicherten Veranstaltung
