Common use of Mietzeit Clause in Contracts

Mietzeit. 2.1 Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn bereitstellen. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nur, wenn die Bereitstellung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinses. 2.2 Sollte sich die Mietzeit verkürzen oder verlängern, ist der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmen. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich ist. 2.3 Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes an. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. 2.7 Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort.

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Samples: Mietvertrag

Mietzeit. 2.1 Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum 1. Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen Mieter und Vermieterin vereinbarten Mietbeginn bereitstellenDatum des Mietbeginns in der Auftragsbestätigung; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Mietsache durch Umstände, die die Vermieterin zu verantworten hat, erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. 2. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nurDie Mietzeit endet mit dem vereinbarten Ende der Mietzeit oder, wenn die Bereitstellung eine unbestimmte Mietzeit vereinbart wurde, mit Wirksamwerden der Kündigung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinseseine der Parteien. 2.2 Sollte 3. Vorbehaltlich der Ziffer III.4 und abweichender einzelvertraglicher Regelungen kann der Mietvertrag durch jede der Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. 4. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestmietdauer einen Monat. Wird der Mietvertrag nicht zum Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt, so verlängert er sich die Mietzeit verkürzen oder verlängernnicht auf unbestimmte Zeit, sondern auf rollierender Basis jeweils um einen Monat und zu dem jeweils zu dieser Zeit anwendbaren Mietzins. Während der Mindestmietdauer ist der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmenMietvertrag nicht ordentlich kündbar. Bei Mietzeitkürzungen behält sich vorzeitiger Rückgabe der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnenMietsache stellt Algeco dem Mieter den vollen bis zum Ende der Mindestmietdauer ausstehenden Mietzins zuzüglich Nebenkosten in Rechnung. Dies gilt nicht, sofern keine Ersatzvermietung möglich istder Mieter nach Ziffer III.5 die Kündigung aus wichtigem Grund erklärt hat. Darüber hinausgehende Pflichten des Mieters, insbesondere die Transportkosten zu tragen, bleiben unberührt. 2.3 Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr 5. Das Recht zur Kündigung aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes anwichtigem Grund bleibt unberührt. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. 2.7 Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort.

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Samples: Mietvertrag

Mietzeit. 2.1 Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum 1. Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen Mieter und Ungar Service vereinbarten Mietbeginn bereitstellenDatum des Mietbeginns der Mietsache; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Mietsache durch Umstände, die in der Risikosphäre von uns liegen, erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. 2. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nurDie Mietzeit endet mit dem vereinbarten Ende der Mietzeit oder, wenn die Bereitstellung eine unbestimmte Mietzeit vereinbart wurde, mit Wirksamwerden der Kündigung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinseseine der Parteien. 2.2 Sollte 3. Vorbehaltlich der Ziffer IV/4 und abweichender einzelvertraglicher Regelungen kann der Mietvertrag durch jede der Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 8 Tagen gekündigt werden. 4. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestmietdauer einen Monat. Wird der Mietvertrag nicht zum Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt, so verlängert er sich die Mietzeit verkürzen oder verlängernnicht auf unbestimmte Zeit, sondern auf rollierender Basis jeweils um einen Monat und zu dem jeweils zu dieser Zeit anwendbaren Mietzins. Während der Mindestmietdauer ist der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmenMietvertrag nicht ordentlich kündbar. Bei Mietzeitkürzungen behält sich vorzeitiger Rückgabe der Vermieter das Recht vorMietsache stellt Ungar Service dem Mieter den vollen bis zum Ende der Mindestmietdauer ausstehenden Mietzins zuzüglich Nebenkosten in Rechnung. Darüberhinausgehende Pflichten des Mieters, insbesondere die ursprünglich vereinbarte Mietzeit Transportkosten zu berechnentragen, sofern keine Ersatzvermietung möglich istbleiben unberührt. 2.3 Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr 5. Das Recht zur Kündigung aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes anwichtigem Grund bleibt unberührt. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. 2.7 Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort.

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Samples: Vermietvertrag

Mietzeit. 2.1 Der Vermieter a) Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, an dem das Gerät zur Abholung für den Mieter bereitgestellt wird den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn bereitstellen. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nur, wenn oder zwecks Zustellung an diesen die Bereitstellung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen MietzinsesBetriebsstätte verlässt. 2.2 Sollte b) Bei verschiedenen Geräten wird eine Kaution erhoben, diese ergibt sich die Mietzeit verkürzen oder verlängernebenfalls aus dem Mietvertrag. c) Auftragsänderungen, ist der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulasseninsbesondere Kürzungen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmensind rechtzeitig anzukündigen. Bei Mietzeitkürzungen Auftragskürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die Miete für die ursprünglich vereinbarte bestellte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich istkein Ersatzauftrag beschafft werden kann. Das gleiche gilt für stornierte Reservierungen. 2.3 Mit d) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen beim Vermieter oder zu einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt vereinbarten Mietzeit. e) Gibt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand das gemietete Gerät nicht bis spätestens 30 Tage nach der vereinbarten Mietdauer zurück, ist der Vermieter dazu berechtigt, die Rücknahme des Vertragsgegenstandes an. 2.4 Der Vermieter haftet gemieteten Gerätes abzulehnen. In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, die Miete für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Zeitraum zu bezahlen, bis der Vermieter ein Ersatzgerät beschafft hat. Ferner ist der Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag Neupreis des Ersatzgerätes - zum Zeitpunkt der vereinbarten Xxxxxxxx dem Lieferung an den Vermieter zurückzugebenzu bezahlen. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe Weitergehende Schadensersatzansprüche des Tages und Vermieters bleiben vorbehalten. Weist der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokollsnach, dass der Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, ist dieser zu ersetzen. 2.7 Die Rückgabe des Mietgegenstandes f) Der Mieter hat am Ort Ende der Bereitstellung Mietzeit das Mietgerät insbesondere in gereinigtem, betriebssicherem und funktionsfähigem Zustand zurück zu geben. Gibt der Mieter das gemietete Gerät nicht in gereinigtem, betriebsbereitem Zustand zurück, erfolgt die Reinigung auf Kosten des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen RückgabeortMieters durch den Vermieter.

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Samples: Mietvertrag

Mietzeit. 2.1 Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum 1. Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen Mieter und Algeco vereinbarten Mietbeginn bereitstellenDatum des Mietbeginns der Mietsache; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Mietsache durch Umstände, die in der Risikosphäre von Algeco liegen, erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. 2. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nurDie Mietzeit endet mit dem vereinbarten Ende der Mietzeit oder, wenn die Bereitstellung eine unbestimmte Mietzeit vereinbart wurde, mit Wirksamwerden der Kündigung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinseseine der Parteien. 2.2 Sollte 3. Vorbehaltlich der Ziffer IV/4 und abweichender einzelvertraglicher Regelungen kann der Mietvertrag durch jede der Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. 4. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestmietdauer einen Monat. Wird der Mietvertrag nicht zum Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt, so verlängert er sich die Mietzeit verkürzen oder verlängernabweichend von § 545 BGB nicht auf unbestimmte Zeit, sondern auf rollierender Basis jeweils um einen Monat und zu dem jeweils zu dieser Zeit anwendbaren Mietzins. Während der Mindestmietdauer ist der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmenMietvertrag nicht ordentlich kündbar. Bei Mietzeitkürzungen behält sich vorzeitiger Rückgabe der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnenMietsache stellt Algeco dem Mieter den vollen bis zum Ende der Mindestmietdauer ausstehenden Mietzins zuzüglich Nebenkosten in Rechnung. Dies gilt nicht, sofern keine Ersatzvermietung möglich istder Mieter nach Ziffer IV.5 die Kündigung aus wichtigem Grund erklärt hat. Darüber hinausgehende Pflichten des Mieters, insbesondere die Transportkosten zu tragen, bleiben unberührt. 2.3 Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr 5. Das Recht zur Kündigung aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes anwichtigem Grund bleibt unberührt. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. 2.7 Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort.

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Samples: Mietvertrag

Mietzeit. 2.1 Der Vermieter wird a) Die Mietzeit beginnt mit dem Beginn des vereinbarten Tages oder der vereinbarten Stunde, spätestens jedoch mit Übergabe der Mietsache an den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn bereitstellen. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nurMieter, wenn die Bereitstellung durch vorsätzliches aber auch mit Übergabe an eine Transportperson oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinses. 2.2 Sollte sich die Mietzeit verkürzen oder verlängern, ist mit der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmen. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnenBeladung unseres eigenen Transportmittels, sofern keine Ersatzvermietung möglich die unverzügliche Anlieferung an den Mieter veranlasst ist. 2.3 Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes an. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 b) Der Mieter ist verpflichtetberechtigt, die Mietsache auf Mängel und Gebrauchsbeeinträchtigung zu untersuchen und verpflichtet etwaige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. c) Die Mietzeit endet mit dem Ende des vereinbarten Tages oder der vereinbarten Stunde. d) Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache befreit den Mieter grundsätzlich nicht von der Pflicht, den Mietgegenstand am letzten Tag Mietzins bis zum Ende der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Mietzeit zu bezahlen. e) Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokollsunbeschädigten Xxxxxx. 2.7 Die Rückgabe f) Freimeldungen sind nur in Textform möglich. Vom ersten bis einschließlich dritten Freimeldetag verrechnen wir 10% des vereinbarten Mietpreises. Ab dem vierten Freimeldetag verrechnen wir 50% des vereinbarten Mietpreises. Im Fall von längeren Mietfreimeldungen behalten wir uns das Recht auf die Abholung des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgenzur Weitervermietung, es sei dennohne Anspruch auf Ersatz für einen erneuten Einsatz, jederzeit vor. g) Nachträglich eingereichte Freimeldungen sind nicht möglich. h) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeortsofortige Rückgabe der Mietsache zu verlangen und die Mietsache gegebenenfalls auf Kosten des Mieters abzuholen.

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Mietzeit. 2.1 1.1. Der Vermieter Mietvertrag wird den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn bereitstellensoweit nicht anderslautend vereinbart auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nurWährend der Durchführung des im Mietvertrag genannten Bau- vorhabens des Mieters, wenn die Bereitstellung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinses. 2.2 Sollte sich die Mietzeit verkürzen oder verlängern, ist kann der Vermieter spätestens zwei Tage vorher den Mietvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassenkündigen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmen. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.3 Mit 1.2. Ist eine bestimmte Mietzeit vereinbart, so verlängert sich diese ohne weitere Erklärung, wenn der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls Mieter während der Mietzeit an der Benutzung der Mietsache aus Gründen gehindert ist, die der Vermieter zu vertreten hat. Die Mietzeitverlängerung entspricht dem Zeitraum, an dem der Mieter an der Nutzung der Mietsa- che gehindert war. Übergibt der Vermieter dem Mieter die Mietsache vor dem vereinbarten Termin, so wird hierdurch an der Vereinbarung über die Mietzeit nichts verändert. 1.3. Ist vereinbart, dass die Mietsache innerhalb einer bestimmten Frist nach Abruf durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes an. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dannüberlassen werden muss, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger so ist sie vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens am letzten Tag der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugebenFrist zu üblichen Geschäftszeiten (08.00 bis 17.00 Uhr) anzuliefern. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des RückgabeprotokollsEine Form für einen Abruf ist nicht vorgegeben. 2.7 Die Rückgabe 1.4. Stillstandzeiten sind solche, an denen die Mietsache in Folge von Umständen nicht genutzt werden kann, die weder Vermieter noch Mieter zu vertreten haben (z.B. Hochwasser, Schlechtwetter, Streik, behördliche Anordnungen). Gesetzliche Feiertage sowie der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr, an denen die Nutzung der Mietsache nicht erfolgen wird, gehören ebenfalls zu den Stillstandzeiten. Während dieser Stillstandzeiten besteht keine Verpflichtung des Mietgegenstandes hat am Ort Mieters zur Zahlung der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgenvereinbarten Miete, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeortdenn er hat den Stillstand zu vertreten.

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Samples: Mietvertrag

Mietzeit. 2.1 Der Vermieter wird 1. Die Mietzeit beginnt spätestens mit Auslieferung des Mietgegenstandes an den Mietgegenstand vereinbarten Standort aufgrund des vertraglich vereinbarten Mietzinsbeginns. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung des Mietgegenstandes die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Anlieferung nicht gegeben, beginnt das Mietverhältnis gleichwohl mit dem Zeitpunkt der im Mietvertrag als Mietbeginn bereitstellenangegeben ist. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nur, wenn die Bereitstellung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen MietzinsesAb diesem Zeitpunkt ist der Mietzins geschuldet. 2.2 Sollte sich die Mietzeit verkürzen oder verlängern2. Wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist kann es mit einer Frist von dreißig Tagen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigenSchriftform. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassenAls Xxxxxxxx gilt, wird soweit nicht anders vereinbart, der Vermieter einer Verlängerung zustimmenTag des Einganges des Mietgegenstandes beim Vermieter. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich istzur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 2.3 Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über3. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes anDie Mindestmietzeit beträgt in jedem Fall 30 Tage. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann4. Ist der Mietvertrag über eine feste Laufzeit abgeschlossen worden, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter so ist er vor deren Ablauf nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugebenordentlich kündbar. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. 2.7 Die Auch bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort ist der Bereitstellung Mieter zur Zahlung des Mietgegenstandes zu erfolgenMietzinses für die volle vereinbarte Mietzeit verpflichtet. 5. Beide Vertragsparteien können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Fortsetzung eines vertragswidrigen Gebrauchs des Mieters nach Abmahnung, es sei dennernstliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Mieters, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich Verbringung des Mietobjektes an einen anderen RückgabeortOrt und/oder Untervermietung ohne Einwilligung des Vermieters sowie Zahlungsrückstand des Mieters mit der Bezahlung des Mietzinses für mehr als einen Monat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung