Common use of Minderung Clause in Contracts

Minderung. Liegen nach Abschluss der Nacherfüllung noch Mängel vor, die nicht erheblich sind, wovon widerlegbar auszugehen ist, wenn die Liefergegenstände noch für die zweckentsprechende Nutzung geeignet sind, ist das Rücktrittsrecht des Bestellers ausge- schlossen. Dem Besteller steht in diesem Fall ein Minderungsrecht zu. Für die Ermittlung der Wertminderung findet § 441 Abs. 3 BGB Anwendung, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Bestellers maßgeblich ist.

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Samples: Lieferbedingungen

Minderung. Liegen nach Abschluss der Nacherfüllung noch Mängel vor, die nicht erheblich sind, wovon widerlegbar auszugehen ist, wenn die Liefergegenstände der Liefergegenstand noch für die zweckentsprechende Nutzung geeignet sindist, ist das Rücktrittsrecht des Bestellers ausge- schlossenausgeschlossen. Dem Besteller steht in diesem Fall ein Minderungsrecht zu. Für die Ermittlung der Wertminderung findet § 441 Abs. 3 BGB Anwendung, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Bestellers maßgeblich ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Reparaturbedingungen

Minderung. Liegen nach Abschluss der Nacherfüllung noch Mängel vor, die nicht erheblich unerheblich sind, wovon widerlegbar auszugehen ist, wenn die Liefergegenstände noch für die zweckentsprechende Nutzung geeignet sind, ist das Rücktrittsrecht des Bestellers ausge- schlossenAuftraggebers ausgeschlossen. Dem Besteller Auftraggeber steht in diesem Fall ein Minderungsrecht zu. Für die Ermittlung der Wertminderung findet § 441 Abs. 3 BGB Anwendung, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Bestellers Auftraggebers maßgeblich ist.

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Samples: Sales Contracts

Minderung. Liegen nach Abschluss der Nacherfüllung noch Mängel vor, die nicht erheblich sind, wovon widerlegbar auszugehen ist, wenn die Liefergegenstände noch für die zweckentsprechende Nutzung geeignet sind, ist das Rücktrittsrecht des Bestellers ausge- schlossenausgeschlossen. Dem Besteller steht in diesem Fall ein Minderungsrecht zu. Für die Ermittlung der Wertminderung findet § §441 Abs. 3 BGB Anwendung, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Bestellers maßgeblich ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen