Versicherungsgrundlagen Musterklauseln

Versicherungsgrundlagen. 1.1. Versicherungsträger 32 1.2. Gemeinsame Bestimmungen 32
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Versicherungsträger 34
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Versicherungsträger 54 1.2. Gemeinsame Bestimmungen 54
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Grundsatz 6
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Zweck 46
Versicherungsgrundlagen. Der Versicherungsschutz basiert auf den Allgemeinen Bedingungen für die Allianz Firmen Inhaltsversicherung (BFINH)
Versicherungsgrundlagen. Die schriftlichen Erklärungen des Versicherungsnehmers, des Versicherten - oder sofern letztere nicht volljährig sind bzw. unter Vormundschaft stehen, diejenigen ihres gesetzlichen Vertreters, bzw. Vormundes - sowie alle durch diesen Personenkreis vorgelegten Dokumente bilden die Vertragsgrundlage. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden des Weiteren durch die hier vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Previsia Krankheit) festgelegt. Als Versicherungsnehmer gilt die natürliche Person, die den Versicherungsantrag ausfüllt und sich zur Bezahlung der durch Assura AG in Rechnung gestellten Prämien verpflichtet. Sofern ein Sachverhalt von keinem der obgenannten Dokumente ausdrücklich geregelt wird, kommen die Parteien überein, dass das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 02. April 1908 zur Anwendung gelangt. Für die Leistungen der Deckung Previsia Krankheit hat die Assura AG (nachfolgend Assura) eine Gruppen- versicherungsvereinbarung mit der GENERALI Personenversicherungen AG (nachstehend «GENERALI»), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx abgeschlossen. Die GENERALI ist der Versicherer dieser Deckung und ist als solcher im Falle eines gerichtlichen Verfahrens betreffend die Versicherungsleistungen alleine passivlegimitiert.
Versicherungsgrundlagen allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Schweinen, Schafen und Ziegen (AVSZ 01/95 der VTV), sofern sich aus dem folgenden Wortlaut nichts Abweichendes ergibt • die geltenden Vorschriften für die Verladung und den Transport lebender Tiere • die gesetzlichen Bestimmungen
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Zweck 44 1.2. Versicherungsabschluss 44
Versicherungsgrundlagen. 2.1. Grundlagen des VVG (Großrisiko, laufende Versicherung)