Versicherungsgrundlagen. 1.1. Versicherungsträger 16 1.2. Gemeinsame Bestimmungen 16
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Versicherungsträger 18 1.2. Gemeinsame Bestimmungen 18
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Grundsatz 6
1.2. Versicherungsträger 6
1.3. Gegenstand der Versicherung 6 1.4. Allgemeine Versicherungsbedingungen 6
1.5. Bedingungen für die Rahmenverträge resp. Kollektivversicherungen 6
1.6. Versicherungsvertragsgesetz 6
Versicherungsgrundlagen. Versicherungsträger 52 1.2 Gemeinsame Bestimmungen 52 1.3 Zweck 52
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Versicherungsträger 40
1.2. Gemeinsame Bestimmungen 40
1.3. Zweck 40
1.4. Leistungsvoraussetzung 40
1.5. Örtlicher Geltungsbereich 40
1.6. Versicherungsabschluss 40
Versicherungsgrundlagen. Zweck 44 1.2. Versicherungsabschluss 44
Versicherungsgrundlagen allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Schweinen, Schafen und Ziegen (AVSZ 01/95 der VTV), sofern sich aus dem folgenden Wortlaut nichts Abweichendes ergibt • die geltenden Vorschriften für die Verladung und den Transport lebender Tiere • die gesetzlichen Bestimmungen
Versicherungsgrundlagen. Änderung des versicherten Xxxxxx
1) Die Firma ist verpflichtet, der Pensionskasse Änderungen des anrechenbaren Xxxxxx unverzüg- lich mitzuteilen. Nach Eingang der Mitteilung bei der Pensionskasse wird der versicherte Lohn angepasst. Bei rückwirkenden Änderungen des anrechenbaren Xxxxxx sind die Beiträge des Ver- sicherten und der Firma ebenfalls rückwirkend auf den Zeitpunkt der Lohnänderung zu entrichten.
2) Für den Sparplan gilt im Weiteren:
a) Bei Änderung des Beschäftigungsgrads wird der versicherte Lohn neu festgesetzt.
b) Erhöht sich der Koordinationsabzug infolge Verbesserung der AHV-Rente, wird der versicherte Xxxx deswegen nicht herabgesetzt.
c) Wird der anrechenbare fixe Lohnteil nach dem 58. Altersjahr aus einem anderen Grund als der Herabsetzung des Beschäftigungsgrads gekürzt, so kann der Versicherte im Einverständnis mit der Firma den bisherigen versicherten Lohn aufrechterhalten. Erfolgt die Kürzung früher, kann der Versicherte im Einverständnis mit der Firma den bisherigen versicherten Lohn nur vorübergehend aufrechterhalten.
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Versicherer
Versicherungsgrundlagen. 1.1. Versicherungsträger 20
1.2. Gemeinsame Bestimmungen 20
1.3. Zweck 20 1.4. Leistungsvoraussetzung 20