Mindestlöhne. 39.1 Die Vertragsparteien setzen die vertraglichen Mindestlöhne fest. Diese bemessen sich auf der 40-Stunden-Woche. 39.2 Ausnahmen betreffend Unterschreitung der Mindestlöhne sind ge- stützt auf Art. 10.2 lit. k) und Art. 11.4 lit. h) GAV der zuständigen PK bzw. der PLK zu unterbreiten. Diese entscheidet auf Antrag hin.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Mindestlöhne. 39.1 Die Vertragsparteien setzen die vertraglichen Mindestlöhne fest. Sie werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Diese bemessen sich auf Grundlage der 40-Stunden-Woche.
39.2 Ausnahmen betreffend Unterschreitung der Mindestlöhne sind ge- stützt auf Art. 10.2 lit. k) und Art. 11.4 lit. h) GAV der zuständigen PK bzw. der PLK zu unterbreiten. Diese entscheidet auf Antrag hin.
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