Ausschluss der Haftung Musterklauseln

Ausschluss der Haftung. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden 11.1. infolge höherer Gewalt; 11.2. die durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind; 11.3. durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme; 11.4. durch Kernenergie; 11.5. an radioaktiven Stoffen; 11.6. an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind; 11.7. durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, sofern diese vom Einlagerer eingelagert oder deren Einwirkungen durch das Lagergut verursacht wurden; 11.8. infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen; 11.9. oder Verluste des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist; 11.10. an bzw. Verluste von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke und Gegenstände im Sinne von Ziffer 3.3, es sei denn, der Einlagerer hat in Textform den Lagerhalter auf den Inhalt hingewiesen, damit dieser besondere Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann; 11.11. der Funktion von Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen Geräten; 11.12. am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Einlagerer gepackt wurden und/oder in verschlossenem Zustand dem Lagerhalter übergeben wurden und/oder nach der ordnungsgemäßen Verpackung vom Einlagerer verschlossen wurden; 11.13. an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren.
Ausschluss der Haftung. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden 11.1. infolge höherer Gewalt;
Ausschluss der Haftung. 4.1 Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr übermittelten E-Banking-Da- ten sowie der übrigen via E-Banking-Kanäle zugänglichen Informationen. Insbesondere gelten Angaben über Konten (Salden, Auszüge, Transaktionen, etc.) sowie allgemein zugängliche Informationen wie Börsen- oder Devisenkurse als vorläufig und unverbindlich, ausser diese werden aus- drücklich als verbindlich deklariert. Auch handelt es sich dabei nicht um Empfehlungen oder Angebote zum Ab- schluss eines Rechtgeschäftes (z.B. zum Kauf oder Verkauf von Anlageinstrumenten), es sei denn, die Informationen werden ausdrücklich so bezeichnet. Die Bank lehnt zudem jede Verantwortung ab für die Inhalte auf externen Webs- ites, auf die von den öffentlich zugänglichen Inhalten der E-Banking-Kanäle gegebenenfalls verlinkt wird. Diese Websites sind dem Einfluss der Bank vollständig entzo- gen. Das Herstellen von Verbindungen zu diesen Websi- tes und deren Inhalten erfolgt auf eigenes Risiko. 4.2 Die Bank kann weder den jederzeit störungsfreien noch ununterbrochenen Zugang gewährleisten. Sie ist berech- tigt, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder für War- tungszwecke den Zugang vorübergehend zu unterbre- chen. Solange die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, entfällt jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden infolge Störungen, Unterbrüchen, Überlastun- gen, rechtswidriger Eingriffe in die Infrastruktur der Netz- betreiber oder mutwilliger Blockierung von elektronischen Zugängen durch Dritte. Der technische Zugang zu den E- Banking-Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die Bank lehnt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jede Haf- tung für die Hard- und Software des Kunden oder jene des Netzbetreibers ab. 4.3 Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der − auch missbräuchlichen − Verwendung seiner Legitimationsmittel oder jener seines Bevollmächtigten ergeben, es sei denn, die Bank habe die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Ebenso trägt der Kunde die Folgen, die sich aus einer Ver- letzung seiner Sorgfaltspflichten (auch bei Einrichtung ei- nes Jailbreaks oder eines Root-Zugriffs sowie der Installa- tion von unerlaubten Apps) oder jener seiner Bevollmäch- tigten ergeben.
Ausschluss der Haftung. Die Haftung von BeeOne ist auf den aktuellen Wert der vom Kunden während der letzten 12 Monate bezahlten Dienstleistungen beschränkt, in jedem Fall aber auf einen Maximalwert von CHF 20'000. BeeOne haftet nur für Schäden, die absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und/oder Folgeschäden durch Downloads ist ausgeschlossen. Die Haftung von BeeOne ist auch im Falle einer rechtswidrigen oder nicht bestimmungsgemässen Nutzung der Leistungen sowie im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen.
Ausschluss der Haftung. Im Übrigen ist die Haftung von ANYBILL, gleich aus welchem Rechts- und Sachgrund, ausgeschlossen. Alle Haftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten.
Ausschluss der Haftung. 10.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden infolge höherer Gewalt, durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme sowie durch Kernenergie. 10.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere sowie infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen . 10.3 Der Lagerhalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist; 10.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 10.2 und Ziffer 10.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in Ziffer 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
Ausschluss der Haftung. 1. Die Haftung von HK für Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 2. Die Haftung von HK für jeglichen Strafschadensersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Soweit HK technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Ausschluss der Haftung. 11.1 FOXXUM übernimmt keine Haftung für den Fall, dass das Portal oder eine Serviceleistung den Anforderungen des Nutzers nicht entspricht, oder dass die Nutzung des Portals ohne Einschränkungen aber insbesondere unterbrechungslos, zur gewünschten Zeit, sicher und fehlerfrei erfolgen kann. 11.2 FOXXUM übernimmt keine Haftung für die über das Portal oder das offene Internet zugänglichen Informationen, Inhalte und deren Nutzung und deren Zuverlässigkeit. Beim Kauf ihres Xxxxxx wurden ihnen spezielle Garantien ausgehändigt. Die Gültigkeit dieser Garantien, einschließlich der diesbezüglichen Haftungsausschlüsse, besteht weiterhin.
Ausschluss der Haftung. 11.1. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn 11.1.1. Schäden eingetreten sind, die vom Garantienehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind; 11.1.2. wenn der Garantienehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Bestimmung des Garantievertrages verletzt oder den Haftungsfall herbeiführt; 11.1.3. der Garantienehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einschlägige gesetzliche Bestimmungen des In- oder Auslandes verletzt hat; es sei denn, der Garantienehmer beweist, dass der Eintritt des Haf- tungsfalles mit dieser Rechtsverletzung in keinem ursächlichen Zusammenhang steht; 11.1.4. der Garantienehmer im Antrag auf Erteilung der Garantie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, insbesondere zur Vermögens- und Ertragslage des Un- ternehmens oder zu vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Antragstellung. 11.2. Gründet sich der Haftungsausschluss auf Umstände, die erst nach Anerkennung des Haftungsfalles einge- treten oder hervorgekommen sind, wird die Anerkennung widerrufen. In diesem Fall hat der Garantieneh- mer bereits empfangene Beträge samt Zinsen in Höhe von drei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank zurückzuzahlen.
Ausschluss der Haftung. 11.1. Die Swiss Medtech lehnt jede Haftung für Schäden oder Verluste der Aussteller ab. 11.2. Swiss Medtech lehnt jede Haftung ab, wenn die Messe auf- grund von höherer Gewalt, einschliesslich Epidemien und Pandemien, abgesagt werden muss.