Ausschluss der Haftung Musterklauseln

Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden 11.1.1 infolge höherer Gewalt; 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten; 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme; 11.1.4 durch Kernenergie; 11.1.5 an radioaktiven Stoffen; 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. 11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden 11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere; 11.2.2 infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen . 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für 11.3.1 Verluste oder Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist; 11.3.2 Schäden an bzw. Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Lagerliste als wertvoll gekennzeichnet; 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder ähnlich empfindlichen Geräten; 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren 11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden 11.1.1 infolge höherer Gewalt; 11.1.2 durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten; 11.1.3 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme; 11.1.4 durch Kernenergie; 11.1.5 an radioaktiven Stoffen; 11.1.6 an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. 11.1.7 Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. 11.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden 11.2.1 durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere; 11.2.2 infolge der natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden von Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen. 11.3 Der Lagerhalter haftet nicht für 11.3.1 Verluste oder Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist; 11.3.2 Schäden an bzw. Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z.B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Einlagerer in der Lagerliste als wertvoll gekennzeichnet. 11.3.3 Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder ähnlich empfindlichen Geräten; 11.3.4 Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren 11.4 Der Lagerhalter kann sich auf die Haftungsausschlüsse nach Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Auf die in 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen.
Ausschluss der Haftung. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden 11.1. infolge höherer Gewalt;
Ausschluss der Haftung. Gegenüber Unternehmern kann der Service Provider für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) haftbar gemacht werden. Der Service Provider übernimmt keine Haftung dafür, dass die angebotenen Dienste stets und ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Weiteres übernimmt der Service Provider keine Haftung dafür, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden, außer der Service Provider hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt. Weiteres übernimmt der Service Provider keine Haftung dafür, dass die IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern gewährleistet ist und (insbesondere aufgrund der Nutzungsbeschränkungen anderer Netze) eine ständige Verfügbarkeit besteht. Die IP- Konnektivität erfolgt nach Maßgabe der technischen Rahmenbedingungen. Vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen sind vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des Service Providers unabhängig sind. Im Falle von Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischen Änderungen der Netze oder sonstigen Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zur Einschränkung der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistung kommen. Für daraus resultierende Ausfälle und Schäden haftet der Service Provider nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Der Kunde hat dennoch das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund, sofern die Unterbrechungen unzumutbar lange sind oder unzumutbare Einschränkungen darstellen. Für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, übernimmt der Service Provider keine Haftung. Der guten Ordnung halber wird festgehalten, dass der Service Provider nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) von Dritten haftet, sowie für Leistungen dritter Dienstanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage des Service Providers oder über eine Information durch den Service Provider er...
Ausschluss der Haftung. Die Haftung von BeeOne ist auf den aktuellen Wert der vom Kunden während der letzten 12 Monate bezahlten Dienstleistungen beschränkt, in jedem Fall aber auf einen Maximalwert von CHF 20'000. BeeOne haftet nur für Schäden, die absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und/oder Folgeschäden durch Downloads ist ausgeschlossen. Die Haftung von BeeOne ist auch im Falle einer rechtswidrigen oder nicht bestimmungsgemässen Nutzung der Leistungen sowie im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen.
Ausschluss der Haftung. Im Übrigen ist die Haftung von ANYBILL, gleich aus welchem Rechts- und Sachgrund, ausgeschlossen. Alle Haftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten.
Ausschluss der Haftung. 10.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstan- den infolge höherer Gewalt, durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignissen sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlag- nahme sowie durch Kernenergie. 10.2 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstan- den durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige oder ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere sowie infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z.B. Lösen von Verleimungen, rissig oder blind werden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen. 10.3 Der Lagerhalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen des in Behältern aller Art befind- lichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Einlagerer weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist.
Ausschluss der Haftung. Für Personen- und Sachschäden, die durch den Auf-/Abbau eines Standes oder seiner Ausstellungsgüter entste- hen, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
Ausschluss der Haftung. Die Bewachung bewirkt keine Haftung der Messeleitung für Schäden oder Abhandenkommen von Ausstellungs- gütern oder für Personenschäden.
Ausschluss der Haftung. Die Bank übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, die aus einer fehlerhaften Auftragserteilung des Nutzers (z.B. Kauf statt Verkauf, falsche Beträge oder Währungen) entstehen. Die Kommunikation mit BKB-FXTrading erfolgt via öffent- liche, nicht speziell geschützte Übermittlungseinrichtun- gen. Die Bank schliesst die Haftung für Schäden aus der Benutzung dieser Einrichtungen aus. Insbesondere haftet die Bank nicht für Schäden, die dem Teilnehmer infolge Übermittlungsfehlern, technischer Mängel, Störungen, rechtswidriger Eingriffe in Einrichtungen der Netze, Überlastungen der Netze, mutwilliger Blockierung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Störungen des Inter- nets, Unterbrüchen oder anderer Unzulänglichkeiten seitens der Netzbetreiber entstehen. Die Bank übernimmt ferner keine Gewähr weder für Netzbetreiber («Provider») noch für das Endgerät des Nutzers noch für die zum Betrieb von BKB-FXTrading eingesetzte Software des Nutzers. Die Bank haftet nicht für die Folgen von Störungen und Unterbrüchen im Betrieb des Handelssystems BKB-FXTrading.