Mitteilungspflicht des Kunden. Der Kunde hat den Lieferanten unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich Angaben, die er im Auftragsformular gemacht hat, ändern. Hierzu gehören insbesondere auch Änderung des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind dem Lieferanten mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Lieferant in ergänzenden Bedingungen regeln.
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Samples: Erdgasliefervertrag, Gasliefervertrag, Gasliefervertrag
Mitteilungspflicht des Kunden. 5.1. Der Kunde hat den Lieferanten unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich Angaben, die er im Auftragsformular gemacht hat, ändern. Hierzu gehören insbesondere auch Änderung des Namens, der Anschrift An- schrift und der Bankverbindung. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind dem Lieferanten mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen Bemes- sungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Lieferant in ergänzenden Bedingungen regeln.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Wf Start Gas, Gasliefervertrag
Mitteilungspflicht des Kunden. Der Kunde hat den Lieferanten unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich Angaben, die er im Auftragsformular gemacht hat, ändern. Hierzu gehören insbesondere auch Änderung des NamensNamens bzw. der Firma, der Anschrift und der Bankverbindung. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte Stromgeräte sind dem Lieferanten mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Lieferant in ergänzenden Bedingungen regeln.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Lageheizstrom, Stromliefervertrag
Mitteilungspflicht des Kunden. Der Kunde hat den dem Lieferanten unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich Angaben, die er im Auftragsformular gemacht hat, hat ändern. Hierzu gehören insbesondere auch Änderung des Namens, der Anschrift und Anschrift, der Bankverbindung. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen Bankverbindung sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind dem Lieferanten mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Lieferant in ergänzenden Bedingungen regelnLastgänge.
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Samples: Stromliefervertrag
Mitteilungspflicht des Kunden. Der Kunde hat den Lieferanten unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich Angaben, die er im Auftragsformular gemacht hat, ändern. Hierzu gehören insbesondere auch Änderung Änderungen des Namens, ,der Anschrift und der Bankverbindung. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind dem Lieferanten mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Lieferant in ergänzenden Bedingungen regeln.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Erdgas
Mitteilungspflicht des Kunden. Der Kunde hat den Lieferanten unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich Angaben, die er im Auftragsformular gemacht hat, ändern. Hierzu gehören insbesondere auch Änderung des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte Stromgeräte sind dem Lieferanten mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Lieferant in ergänzenden Bedingungen regeln.
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Samples: Stromliefervertrag
Mitteilungspflicht des Kunden. 5.1. Der Kunde hat den Lieferanten unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich Angaben, die er im Auftragsformular gemacht hat, ändern. Hierzu gehören ge- hören insbesondere auch Änderung des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie so- wie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte Strom-Verbrauchsgeräte sind dem Lieferanten Liefe- ranten mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändernän- dern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Lieferant in ergänzenden Bedingungen regeln.
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