Mitteilungspflicht des Kunden. Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, ggf. seines Xxxxxx bzw. seiner Bank- verbindung und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Verpflichtung gilt nach § 3 Abs. 3 der NAV bzw. der NDAV auch gegenüber dem Netzbetreiber hinsichtlich der Daten zur neuen Abnahmestelle.
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Mitteilungspflicht des Kunden. Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, ggf. seines Xxxxxx bzw. seiner Bank- verbindung Bankverbindung und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Verpflichtung gilt nach § 3 Abs. 3 der NAV bzw. der NDAV auch gegenüber dem Netzbetreiber hinsichtlich der Daten zur neuen Abnahmestelle.
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Mitteilungspflicht des Kunden. Der Kunde hat jede ¡ede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, ggf. seines Xxxxxx bzw. seiner Bank- verbindung Bankverbindung und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Verpflichtung Verpflich- tung gilt nach § 3 Abs. 3 der NAV bzw. der NDAV auch gegenüber dem Netzbetreiber hinsichtlich der Daten zur neuen AbnahmestelleAbnahme- stelle.
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