Mitversicherte Risiken. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht 1. der namentlich im Versicherungsschein benannten Reitbeteiligung - falls besonders vereinbart. Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten; 2. des berechtigten Reiters im Rahmen einer unentgeltlichen Überlassung des Tieres. Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten und berechtigten Reiter gegen den Versicherungsnehmer.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation